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#10 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
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Die Live-Übertragung* scheitert m.E. nur an den Richtern bzw. dem Vorsitzenden. Sowohl das BVG als auch andere Gerichte haben dies schon praktiziert. Rechtlich ist es somit geregelt, aber es birgt natürlich Gefahren für den Verhandlungsführer, der sich damit permanenter Kontrolle unterwirft - wer will das schon.
Es ist halt schlimm, dass man Richtigkeit des gewählten und üblichen Windhungsverfahrens schon dadurch "ausgehebelt" hatte, dass einige Medien - wie man lesen konnte - verspätet informiert wurden. Übrigens: Wäre es um einen US-Amerikaner gegangen, glaubt mir, da wäre Ruck-Zuck ein Platz frei gemacht worden. Auch ohne neues Akkreditierungs-Verfahren - bzw. man hätte von vorne herein darauf ein Auge gehabt, dass US-Medienvertreter Zugang erhalten. So hatte man sich mit der nicht-gleichzeitigen Information bereits selbst ein Bein gestellt, sodass zur Vermeidung von Revisionsgrundlagen gleich mal alles wieder gekippt wurde und das Los-Verfahren gewählt wurde. Ob die "Diskreditierung" der bisher "Akkreditierten" wiederum ein Problem darstellen kann, wird sich zeigen. Das Gericht scheint nicht Herr des Verfahrens zu sein, was die unnötige Verschiebung erneut beweist. * Eine Life-Übertragung will wohl eh keiner, wen interessiert schon das gesamte Leben aller Beteiligten ![]()
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Gruß aus Bayern Steve Geändert von steve.hatton (30.04.2013 um 17:02 Uhr) |
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