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Alt 03.04.2023, 21:10   #1
turboengine
 
 
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Beiträge: 9.336
Zitat:
Zitat von Crimson Beitrag anzeigen
nun, an dieser Stelle ist Deine Expertise nicht überragend.
Zitat:
Zitat von HoSt Beitrag anzeigen
Warum schaffen es gewisse Personen immer wieder Threads zu kapern und zu ihrem eigenen EGO-Spielplatz zu machen
Ihr zwei seid schon besonders nette Forumskollegen Canceln als Lebenszweck…

In meinem Beitrag habe ich geschrieben dass „geistige Schöpfung“ stattfinden muss und das Bild dafür einen individuellen Charakter braucht, damit ein Urheberrecht entstehen kann. Und bei einem solchem einzigartigen Bild reicht selbstverständlich das RAW aus um seine Urheberschaft auch schon eines einzelnen Bildes zu beweisen. Ein einfaches Bild des Eiffelturms gehört nicht dazu.

Zitat:
Zitat von Kurt Weinmeister Beitrag anzeigen
Es gilt ja auch hier die Unschuldsvermutung
Und auch die „Unschuldsvermutung“ hat hier nichts zu suchen, die ist aus dem Strafrecht. Im Zivilrecht reicht der Anscheinsbeweis, das ist viel einfacher.
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Viele Grüße, Klaus

Geändert von turboengine (03.04.2023 um 21:17 Uhr)
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