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19.11.2012, 11:41 | #11 |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Schon in Ordnung.
Rainer
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Sag' beim Abschied leise Servus ... |
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10.07.2018, 00:24 | #12 |
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 93
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Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.
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10.07.2018, 00:26 | #13 |
Registriert seit: 21.06.2015
Ort: Schwerin
Beiträge: 1.278
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10.07.2018, 00:30 | #14 |
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 93
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Sicher, aber wo ist denn die Löschfunktion?
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10.07.2018, 03:04 | #15 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.850
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Ich kann da kein Recht auf eine Löschfunktion auf Knopfdruck erkennen. Lediglich "das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass … personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden". Also E-Mail an die in der Datenschutzerklärung angegebene Adresse.
Personenbezogene Daten wären hier die benutzte Mailadresse, Passwort, Geburtsdatum und ggf. die Angaben im Benutzerprofil. Nach deren Löschung kann sich der Benutzer dann halt nicht mehr anmelden. Das ist hier auch vor der DSGVO schon mehrfach praktiziert worden. In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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10.07.2018, 06:36 | #16 | |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.919
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Zitat:
Anders sieht es mit den Bildern in der Galerie aus, die eindeutig von §2 Absatz 1 Satz 5 abgedeckt sind. Diese werden wir selbstverständlich bei Verlangen löschen, genau wie die personenbezogenen Daten (siehe dazu auch die bereits angesprochene Datenschutzerklärung). Und ja, das haben wir sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der DSGVO schon so gemacht.
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Ciao Stefan |
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10.07.2018, 09:59 | #17 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
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Zitat:
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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10.07.2018, 10:06 | #18 |
Registriert seit: 16.02.2015
Beiträge: 406
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Nur gut, dass es keine anderen Sorgen gibt
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10.07.2018, 10:23 | #19 |
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
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Dynax79, Jungs (und Mädels) war das gemütlich
Da schien noch der Mond in der Nacht Die Musik haben wir noch mit der Hand gemacht Sowas gibt es heute nicht mehr Is verdammt lange her, is verdammt lange her .... |
10.07.2018, 10:50 | #20 |
Moderator
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.159
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Eben nicht zwingend. Nur wenn eine eigene geistige Schöpfung mit einer gewissen "Schöpfungshöhe" nachzuweisen ist, gilt ein Text als Werk im Sinne des UrhG. Das wurde von Gerichten für Forenbeiträge auch schon verneint, weil der Urheber eben diese Schöpfungshöhe nicht genügend darlegen konnte. Das Amtsgericht Ratingen (Az. 8 C 4 86/10) hat z. B. entschieden, dass ein Nutzer nicht verlangen kann, dass alle seine Texte gelöscht werden.
Ansonsten hier mal lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Werk_(Urheberrecht)
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Gruß Frank „In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“ (Edsger W. Dijkstra) |
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