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Alt 27.11.2014, 10:09   #31
BeHo
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 31.991
Zitat:
Zitat von Traumtraegerin Beitrag anzeigen
Darf mein Vorgesetzter (oder ein Kollege) Fotos vom Betriebsausflug für alle Mitarbeiter sichtbar auf dem gemeinsamen Laufwerk zur Ansicht hochladen? Hätte er sich dafür vorweg eine Genehmigung aller Beteiligten geben lassen müssen?
Ergänzende Frage hierzu: Dürfen solche Fotos ohne erteilte Genehmigung der abgebildeten Personen in einer Firmenzeitung abgedruckt werden?
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
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Alt 27.11.2014, 11:51   #32
Karsten in Altona
 
 
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.736
Was ich mich letztens gefragt habe...

Im Abendblatt stand was von diverse hundert Genehmigungen für Drohnenflüge vergeben. Steigende Gefahr? So in etwa der reisserische Titel.

Was ich mich gefragt habe:

Ab wann brauch ich eine Genehmigung? (zb nur für kommerzielle Zwecke?) Ab welcher Flughöhe brauch ich eine Genehmigung? Wo braucht man eine Genehmigung (zb Abstände zu Flughäfen o.ä.?, im eigenen Garten? Nur auf öffentlichen Flächen...) Bei welchem Amt bekomm ich die? Wo darf ich eine Drohne steigen lassen? ...
__________________
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fc

Karsten in Altona ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2014, 11:57   #33
jhagman
 
 
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Gerlingen
Beiträge: 4.696
Ich hatte letztens in Stuttgart Straßenmusikanten aufgenommen. Durch Zeichen haben wir uns verständigt und er mir zu verstehen gegeben das ich ihn aufnehmen kann. Ist hiermit auch gleich die Erlaubniss gegeben das Bild zu veröffentlichen? Forum...Blog....usw.
jhagman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2014, 11:58   #34
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
Moin Karsten,

Zitat:
Zitat von Karsten in Altona Beitrag anzeigen
Was ich mich gefragt habe:

Ab wann brauch ich eine Genehmigung? (zb nur für kommerzielle Zwecke?) Ab welcher Flughöhe brauch ich eine Genehmigung? Wo braucht man eine Genehmigung (zb Abstände zu Flughäfen o.ä.?, im eigenen Garten? Nur auf öffentlichen Flächen...) Bei welchem Amt bekomm ich die? Wo darf ich eine Drohne steigen lassen? ...
hast Du Dich das ganz allgemein gefragt, oder vor dem Hintergrund, von der Drohne aus zu filmen oder zu photographieren?


Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2014, 12:07   #35
Reisefoto
 
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 8.907
Unkenntlichmachen von Personen bei Veröffentlichung: Ist es so, dass ab 3 Personen auf dem Bild (oder mehr als 3?), diese bei Veröffentlichung (z.B. im Internet) nicht unkenntlich gemacht werden müssen bzw. die Veröffentlichung ohne Rückfrage geschehen kann (oder einfach: Wann muss unkenttlich gemacht werden)? Gilt dies nur im Freien oder auch in geschlossenen Räumen? Wie ist zwischen "echten" Privaträumen und öffentlichem Privatbesitz (Kneipen, Einkaufszentren...) zu unterscheiden?
Reisefoto ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.11.2014, 12:34   #36
Karsten in Altona
 
 
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.736
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
hast Du Dich das ganz allgemein gefragt, oder vor dem Hintergrund, von der Drohne aus zu filmen oder zu photographieren?
Natürlich mit dem Hintergrund Filmen/Fotografieren. Sonst würde es für mich wenig Sinn machen. Ergänzend vielleicht noch: Für private Zwecke.
__________________
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fc

Karsten in Altona ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2014, 12:40   #37
Karsten in Altona
 
 
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.736
Ist konkludentes Handeln ausreichend für eine Genehmigung der Ablichtung, bzw. ggf. sogar Veröffentlichung im künstlerischen Bereich (Thema Street Photography)? Wenn ich also jemanden zb auf der Straße in einer Situation fotografiere, derjenige mir in die Kamera schaut und dadurch natürlich mitbekommt, dass er fotografiert wird, dann aber nicht per Geste oder verbal widerspricht, wäre das eine Art stillschweigende Einwilligung? Und wenn ja, wie weit geht diese? Extreme Beispiele wären die Bilder von Thomas Leuthard.
__________________
w
fc

Karsten in Altona ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2014, 12:43   #38
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
...
Hallo liebes Forum,

ja was würdet ihr fragen? ...

LG

Marie

Hallo Marie

Darf man Bilder einer öffentlichen Veranstaltung (betrifft nicht Die Versammlung nach VersG)
ohne Einwilligung des/der Betroffenen veröffentlichen und auch vermarkten, wenn diese Bilder:

1. - eine einzelne Person aus dieser öffentlichen Veranstaltung hervorhebend zeigen/veröffentlichen
(z.B. Redner einer Veranstaltung zum Auftakt, besondere Art der Betätigung in oder während einer Veranstaltung - z.B. Schnitzer oder Schmied bei der Arbeit, Tätigkeit im Vordergrund - Person aber erkennbar)

2. - eine Personengruppe aus dieser öffentlichen Veranstaltung hervorhebend zeigen/veröffentlichen
(z.B. Spielmannszug oder Tanzgruppe - Veranstaltungsteilnehmer (jedermann) sind im Bild als Beiwerk erkennbar)?

Vielen Dank für Deine/ Eure Mühen
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
500 flickr

Geändert von mekbat (27.11.2014 um 12:47 Uhr)
mekbat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2014, 12:46   #39
helgo2000
 
 
Registriert seit: 02.01.2012
Beiträge: 267
Ich habe mal auf einem Markt paar Straßenmusikanten aufgenommen. Es sind paar schöne Fotos geworden, teilweise habe ich auch gecropt, also quasi sind Portraits draus geworden.

Nur gefragt habe ich nicht.

Prinzipiell könnte man doch davon ausgehen, daß die nicht anonym bleiben wollen, sich also eher öffentlich präsentieren.
Trotzdem trau ich mich nicht, die Fotos zu veröffentlichen.
Gruß
helgo
helgo2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2014, 12:51   #40
heischu
 
 
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.109
Was heißt unkenntlich machen? Reicht der Balken über der Augenpartie oder das verwischen dieser?
__________________
LG von der Küste, Heiko
heischu ist offline   Mit Zitat antworten
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