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Alt 01.08.2009, 19:05   #1
JoeJung
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Wieder mal eine rechtliche Frage

Hallo,
ich habe mal wieder eine rechtliche Frage. Wir veranstalten von unserem Sportverein ein Sommerfest und haben dafür eine Band engagiert. Ich bin Mitglied vom Sportverein und wurde ersucht, während des Fests ein paar Bilder von der Band und vom drumherum zu machen.

Jetzt habe ich erfahren, dass diese Band bei jedem Auftritt einen eigenen Fotografen mitnimmt und die Musiker angeblich nicht wollen, dass wer anderer fotografiert. Meine Frage: kann mir die Band verbieten, als Veranstalter Bilder von ihnen zu machen und diese auch zu veröffentlichen?

Lg. Josef
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Alt 01.08.2009, 19:10   #2
Artur
 
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Brüssel
Beiträge: 323
s. u.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
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Alt 02.08.2009, 04:28   #3
Global Warming
 
 
Registriert seit: 30.05.2009
Ort: Wien
Beiträge: 646
Einerseits bist du auf einer Veranstaltung, weshalb es um Grunde nicht so kritisch gesehen werden darf.

Wollen die Bandmitglieder aber von fremden Fotografen explizit nicht fotografiert werden, könnte es möglicherweise zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts führen.

Dennoch halte ich es für besser, wenn du dich bei der Band selbst erkundigst, ob es möglich wäre ein paar Aufnahmen machen.
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Alt 02.08.2009, 08:42   #4
JoeJung

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Das leuchtet mir ein, aber gibt es da nicht Ausnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen? Ich muss beispielsweise keinen Fußballspieler fragen, ob ich ein Bild, das ich von ohm während eines Spiels aufgenommen habe, veröffentlichen darf.

Lg. Josef
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JoeJung

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Alt 02.08.2009, 08:43   #5
JoeJung

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Zitat:
Zitat von Global Warming Beitrag anzeigen
Dennoch halte ich es für besser, wenn du dich bei der Band selbst erkundigst, ob es möglich wäre ein paar Aufnahmen machen.
Das ist sicher die sinnvollste Vorgehensweise ...

Lg. Josef
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Alt 02.08.2009, 08:53   #6
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Hallo,

ich halte es ziemlich vermessen von einer Band, die über ihre regionale Bekanntheit nicht hinausgewachsen ist, auf einen Haus und Hoffotografen zu bestehen. Es ist ein öffentlicher Auftritt, den jeder besuchen kann. Also kann auch jeder (Handy) fotografieren, was sich wohl kaum vermeiden lässt. Wenn sie bei ihrem Auftritt so viel Geld bekommen um sich einen teuren Anwalt leisten können um alle Fotos zu verfolgen die nicht von "IHREM" Fotografen gemacht wurden, täte mich das arg wundern.

Vielleicht habe ich auch einfach eine falsche Rechtsvorstellung, jedenfalls halte ich ihr Starseinwill - Getue für recht übertrieben um nicht zu sagen affig. . .

Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 02.08.2009, 08:58   #7
ptujchan
 
 
Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 302
Zitat:
Zitat von JoeJung Beitrag anzeigen
Das leuchtet mir ein, aber gibt es da nicht Ausnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen? Ich muss beispielsweise keinen Fußballspieler fragen, ob ich ein Bild, das ich von ohm während eines Spiels aufgenommen habe, veröffentlichen darf.

Lg. Josef
dieser satz ist ja der geilste

"Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KUG) vom 9. Januar 1907 dar. Das KUG war damals als Strafgesetz geschaffen worden, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft."
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Alt 02.08.2009, 09:15   #8
JoeJung

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Zitat:
Zitat von ptujchan Beitrag anzeigen
dieser satz ist ja der geilste
Bezieht sich das auf auf meinen Satz, den du zitiert hast oder auf den folgenden Satz von dir?

Falls ersteres: Was ist daran falsch?

Lg. Josef
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Alt 02.08.2009, 09:15   #9
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von JoeJung Beitrag anzeigen
...ich habe mal wieder eine rechtliche Frage. Wir veranstalten von unserem Sportverein ein Sommerfest und haben dafür eine Band engagiert. Ich bin Mitglied vom Sportverein und wurde ersucht, während des Fests ein paar Bilder von der Band und vom drumherum zu machen.
...
Hallo Josef,

wenn Dich Dein Sportverein bittet, ein paar Bilder auch von der Band zu machen, dann sollte der Verein auch klären, daß Du das auch darfst, d.h. er sollte das mit der Band auch schriftlich klären. Als Auftraggeber sind seine Erfolgaussichten sicherlich "größer".

Du könntest natürlich auch vor dem Auftritt die Band fragen, aber wenn dann ein Nein kommt, dann wars das halt.

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2009, 10:26   #10
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Deutsches Recht und österreichisches Recht sind nicht identisch. Sollte man hier in der Diskussion nicht vergessen...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
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