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Wieder mal eine rechtliche Frage
Hallo,
ich habe mal wieder eine rechtliche Frage. Wir veranstalten von unserem Sportverein ein Sommerfest und haben dafür eine Band engagiert. Ich bin Mitglied vom Sportverein und wurde ersucht, während des Fests ein paar Bilder von der Band und vom drumherum zu machen. Jetzt habe ich erfahren, dass diese Band bei jedem Auftritt einen eigenen Fotografen mitnimmt und die Musiker angeblich nicht wollen, dass wer anderer fotografiert. Meine Frage: kann mir die Band verbieten, als Veranstalter Bilder von ihnen zu machen und diese auch zu veröffentlichen? Lg. Josef |
s. u.
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Einerseits bist du auf einer Veranstaltung, weshalb es um Grunde nicht so kritisch gesehen werden darf.
Wollen die Bandmitglieder aber von fremden Fotografen explizit nicht fotografiert werden, könnte es möglicherweise zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts führen. Dennoch halte ich es für besser, wenn du dich bei der Band selbst erkundigst, ob es möglich wäre ein paar Aufnahmen machen. |
Zitat:
Lg. Josef |
Zitat:
Lg. Josef |
Hallo,
ich halte es ziemlich vermessen von einer Band, die über ihre regionale Bekanntheit nicht hinausgewachsen ist, auf einen Haus und Hoffotografen zu bestehen. Es ist ein öffentlicher Auftritt, den jeder besuchen kann. Also kann auch jeder (Handy) fotografieren, was sich wohl kaum vermeiden lässt. Wenn sie bei ihrem Auftritt so viel Geld bekommen um sich einen teuren Anwalt leisten können um alle Fotos zu verfolgen die nicht von "IHREM" Fotografen gemacht wurden, täte mich das arg wundern. Vielleicht habe ich auch einfach eine falsche Rechtsvorstellung, jedenfalls halte ich ihr Starseinwill - Getue für recht übertrieben um nicht zu sagen affig. . . Gruß Wolfgang |
Zitat:
"Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KUG) vom 9. Januar 1907 dar. Das KUG war damals als Strafgesetz geschaffen worden, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft." |
Zitat:
Falls ersteres: Was ist daran falsch? Lg. Josef |
Zitat:
wenn Dich Dein Sportverein bittet, ein paar Bilder auch von der Band zu machen, dann sollte der Verein auch klären, daß Du das auch darfst, d.h. er sollte das mit der Band auch schriftlich klären. Als Auftraggeber sind seine Erfolgaussichten sicherlich "größer". Du könntest natürlich auch vor dem Auftritt die Band fragen, aber wenn dann ein Nein kommt, dann wars das halt. Rainer |
Deutsches Recht und österreichisches Recht sind nicht identisch. Sollte man hier in der Diskussion nicht vergessen...
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