Zitat:
Zitat von JoeJung
Das leuchtet mir ein, aber gibt es da nicht Ausnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen? Ich muss beispielsweise keinen Fußballspieler fragen, ob ich ein Bild, das ich von ohm während eines Spiels aufgenommen habe, veröffentlichen darf.
Lg. Josef
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dieser satz ist ja der geilste
"Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KUG) vom 9. Januar 1907 dar. Das KUG war damals als Strafgesetz geschaffen worden, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft."