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#1 |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Foten, was darf man (Berufsgruppen) ?
FALLS IHR SCHREIBEN WOLLT,DAS IHR MEINEN TEXT NICHT LESEN WOLLT LASST ES BITTE! ICH ERKENNE EIN NICHTANTWORTEN AUF DIESEN BEITRAG ALS "Du kannst net richtig schreiben" ODER WAHLWEISE "schreib groß und klein","Du schreibst müll" oder "Nix du schreiben können" AN !!!!!
DANKE ! ich weis das es schon einige rechtliche infos zum foten gibt. ich war letztens in der U-Bahn und hab vorher natürlich die Nutzungsbedingungen durchgelesen. da stand, das ich für gewerbliche aufnahmen (foto video bla) ne genehmigung brauche .... ich bin nicht gewerblich, also darf ich foten ![]() habe ich dann auch gemacht, und unter anderem auch 2 bahnbeamte. einer davon kam dann auf mich zu und meinte ich dürfte ihn nicht fotografieren. ich soll das bild sofort löschen. bild war sowiso *******e wegen zu langer belichtungszeit und war auch schon längst vom chip ^^ aber egal. ich sagte ihm also das ich ihm meine bilder nicht zeigen werde und das ich das bild schon gelöscht hab. (bilder werde ich generell nur der polizei zeigen sagte ich ihm) hab mich dann später noch mit 2 anderen bahnbeamten total nett unterhalten, wärend wir den, der mich so angemault hatte in der ecke liegen gelassen hatten *G* (die anderen waren total nett, aber leider wussten die auch nix davon das ich privat fotos machen darf, erst als ichs ihnen gezeigt hab ^^) naja nun meine frage: die beamten waren der meinung, das man sie im dienst sowiso nicht knipsen dürfte. (sie hatten ja auch schon unrecht das sie behaupteten, das man generell eine genehmigung da unten brauch) gibt es also berufsgruppen, die man nicht foten darf? bei bahnleuten auf dem Bahngelände kann ich mir das vorstellen, solange es in den nutzungsbedingungen ausgehängt ist ...... da steht aber nunmal nichts. darf ich also in meinen rechten eingeschränkt sein ohne das zu wissen? und stimmt meine vorstellung, das ich auf der straße jeden fotografieren darf, solange ich auf öffendlichem gelände bin? wäre supper wenn mir da jemand helfen könnte! ihr könnt auch gerne schreiben was ihr "denkt" aber wenn es nur halbwissen ist, so wie bei mir schreibt es bitte dazu ^^ hier noch ein paar meiner infos, bei denen ich gerne wüsste ob die stimmen: Von öffendlichen plätzen darf man gebäude fotografieren und diese bilder veröffendlichen. Bilder auf denen Personen klar zu erkennen sind, bzw herausstechen, brauchen eine genehmigung von dieser Person zur veröffendlichung. Personengruppen, bei denen keine Person eindeutig heraussticht bzw die Personen als "masse" zu erkennen sind, dürfen veröffendlicht werden (alles auf der straße). mich interessiert dieses rechtliche enorm, weil es doch oft passiert, das jemand meint ich dürfte dies oder das nicht .... wenn ich mich da nicht auskenne darf ich bald garnichtmehr fotografieren ![]() Geändert von Shooty (24.12.2007 um 15:45 Uhr) |
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#2 |
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
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Schonmal was vom recht am eigenen Bild gehört? Das sollte vielleicht erste Fragen klären.
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#3 | |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Sorry Shooty wenn ich hier so an Weihnachten offiziell dazwischen haue:
Ich lese Deinen Beitrag erst dann komplett, wenn er den Forenregeln entspricht: Zitat:
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VLG: Manni |
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#4 | |
Themenersteller
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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jahahaaaaaa aber das sagt ja nur was über meine rechte an meinen bildern aus.
nicht über rechte bilder überhaupt machen zu dürfen ![]() zb in einkaufscentern is foten generell meistens verboten. wie schaut das mit berufsgruppen aus .... Zitat:
![]() dann ließt es einer weniger ![]() trotzdem frohe weihnachten manni ! |
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#5 | ||
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Zitat:
Zitat:
Und "foten" darf man sowieso nicht, bei dem Wort dreht sich mir der Magen um ![]()
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (24.12.2007 um 14:22 Uhr) |
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#6 |
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
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Wer fotet bekommt was auf die Pfoten.
![]() Ansonsten ist es egal ob Bahnbeamter, Schreiner, Pfarrer oder Puffmutter, wer nicht will der will nicht. Und wer nicht will der muss nicht. Und du musst dann reagieren, ansonsten kommt das mit der Polizei schneller als du ahnst. ![]() |
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#7 |
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
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Wenn Du Dir das Kunsturhebergesetz (§§22-24, 30-50) mal anschaust, wirst Du erkennen, dass es da schon eindeutig darum geht, wenn man fotografieren darf und unter welchen Umständen. Darauf wird nämlich auch in dem Wikipedia-Artikel verwiesen. Hier gibt's das zu lesen.
Die Shift-Taste liegt übrigens jeweils über der Strg-Taste. Sie zu benutzen erleichtert das Lesen von Texten doch ungemein. ![]() Frohe Weihnachten. |
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#8 | |
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.958
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Zitat:
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mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit) Ditmar |
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#9 |
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
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Der entscheidende Absatz dürfte der nach "Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten." sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_a...en_von_Bildern
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VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos |
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#10 |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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Ich hab's lesen ebenfalls aufgegeben. Wer so einen Text schreibt, braucht nicht erwarten, daß man als Leser sich mehr damit beschäftigt als der Verfasser.
Frohe Weihnachten ! Rainer
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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