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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Foten, was darf man (Berufsgruppen) ?
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Alt 24.12.2007, 13:42   #1
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Foten, was darf man (Berufsgruppen) ?

FALLS IHR SCHREIBEN WOLLT,DAS IHR MEINEN TEXT NICHT LESEN WOLLT LASST ES BITTE! ICH ERKENNE EIN NICHTANTWORTEN AUF DIESEN BEITRAG ALS "Du kannst net richtig schreiben" ODER WAHLWEISE "schreib groß und klein","Du schreibst müll" oder "Nix du schreiben können" AN !!!!!

DANKE !


ich weis das es schon einige rechtliche infos zum foten gibt.
ich war letztens in der U-Bahn und hab vorher natürlich die Nutzungsbedingungen durchgelesen.
da stand, das ich für gewerbliche aufnahmen (foto video bla) ne genehmigung brauche ....
ich bin nicht gewerblich, also darf ich foten
habe ich dann auch gemacht, und unter anderem auch 2 bahnbeamte.
einer davon kam dann auf mich zu und meinte ich dürfte ihn nicht fotografieren. ich soll das bild sofort löschen.
bild war sowiso *******e wegen zu langer belichtungszeit und war auch schon längst vom chip ^^ aber egal.
ich sagte ihm also das ich ihm meine bilder nicht zeigen werde und das ich das bild schon gelöscht hab. (bilder werde ich generell nur der polizei zeigen sagte ich ihm)

hab mich dann später noch mit 2 anderen bahnbeamten total nett unterhalten, wärend wir den, der mich so angemault hatte in der ecke liegen gelassen hatten *G* (die anderen waren total nett, aber leider wussten die auch nix davon das ich privat fotos machen darf, erst als ichs ihnen gezeigt hab ^^)

naja nun meine frage:
die beamten waren der meinung, das man sie im dienst sowiso nicht knipsen dürfte.
(sie hatten ja auch schon unrecht das sie behaupteten, das man generell eine genehmigung da unten brauch)

gibt es also berufsgruppen, die man nicht foten darf?
bei bahnleuten auf dem Bahngelände kann ich mir das vorstellen, solange es in den nutzungsbedingungen ausgehängt ist ...... da steht aber nunmal nichts.
darf ich also in meinen rechten eingeschränkt sein ohne das zu wissen?
und stimmt meine vorstellung, das ich auf der straße jeden fotografieren darf, solange ich auf öffendlichem gelände bin?

wäre supper wenn mir da jemand helfen könnte!
ihr könnt auch gerne schreiben was ihr "denkt" aber wenn es nur halbwissen ist, so wie bei mir schreibt es bitte dazu ^^

hier noch ein paar meiner infos, bei denen ich gerne wüsste ob die stimmen:
Von öffendlichen plätzen darf man gebäude fotografieren und diese bilder veröffendlichen.
Bilder auf denen Personen klar zu erkennen sind, bzw herausstechen, brauchen eine genehmigung von dieser Person zur veröffendlichung.
Personengruppen, bei denen keine Person eindeutig heraussticht bzw die Personen als "masse" zu erkennen sind, dürfen veröffendlicht werden (alles auf der straße).

mich interessiert dieses rechtliche enorm, weil es doch oft passiert, das jemand meint ich dürfte dies oder das nicht .... wenn ich mich da nicht auskenne darf ich bald garnichtmehr fotografieren

Geändert von Shooty (24.12.2007 um 15:45 Uhr)
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.12.2007, 13:54   #2
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Schonmal was vom recht am eigenen Bild gehört? Das sollte vielleicht erste Fragen klären.
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 13:59   #3
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Sorry Shooty wenn ich hier so an Weihnachten offiziell dazwischen haue:

Ich lese Deinen Beitrag erst dann komplett, wenn er den Forenregeln entspricht:
Zitat:
Verzichte sowohl in Deinem Beitrag als auch vor allem in der Überschrift auf fortlaufende GROSSBUCHSTABEN, durchgängige Kleinschreibung sowie auf sonstige Eyecatcher wie mehrere Ausrufe- oder Fragezeichen sowie sonstiges Zeichengemüse.
...just my 2 cts
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 14:00   #4
Shooty

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
jahahaaaaaa aber das sagt ja nur was über meine rechte an meinen bildern aus.
nicht über rechte bilder überhaupt machen zu dürfen

zb in einkaufscentern is foten generell meistens verboten.
wie schaut das mit berufsgruppen aus ....

Zitat:
Sorry Shooty wenn ich hier so an Weihnachten offiziell dazwischen haue:

Ich lese Deinen Beitrag erst dann komplett, wenn er den Forenregeln entspricht:
ok
dann ließt es einer weniger
trotzdem frohe weihnachten manni !
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 14:06   #5
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
jahahaaaaaa aber das sagt ja nur was über meine rechte an meinen bildern aus.
nicht über rechte bilder überhaupt machen zu dürfen
Nein, lies dir den Link vielleicht mal durch, nicht nur die Überschrift.

Zitat:
wie schaut das mit berufsgruppen aus ....
Das hat mit Berufsgruppen nichts zu tun, du darfst nicht einfach fremde Leute (wenn sie mehr oder weniger das Hauptmotiv und gut erkennbar sind) "abschiessen" -> Recht am eigenen Bild.

Und "foten" darf man sowieso nicht, bei dem Wort dreht sich mir der Magen um
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (24.12.2007 um 14:22 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.12.2007, 14:08   #6
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Und "foten" darf sowieso nicht, bei dem Wort dreht sich mir der Magen um
Wer fotet bekommt was auf die Pfoten.

Ansonsten ist es egal ob Bahnbeamter, Schreiner, Pfarrer oder Puffmutter, wer nicht will der will nicht. Und wer nicht will der muss nicht. Und du musst dann reagieren, ansonsten kommt das mit der Polizei schneller als du ahnst.
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 14:09   #7
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Wenn Du Dir das Kunsturhebergesetz (§§22-24, 30-50) mal anschaust, wirst Du erkennen, dass es da schon eindeutig darum geht, wenn man fotografieren darf und unter welchen Umständen. Darauf wird nämlich auch in dem Wikipedia-Artikel verwiesen. Hier gibt's das zu lesen.

Die Shift-Taste liegt übrigens jeweils über der Strg-Taste. Sie zu benutzen erleichtert das Lesen von Texten doch ungemein.

Frohe Weihnachten.
Eyebecks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 14:24   #8
Ditmar
 
 
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.958
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
jahahaaaaaa aber das sagt ja nur was über meine rechte an meinen bildern aus.
nicht über rechte bilder überhaupt machen zu dürfen

zb in einkaufscentern is foten generell meistens verboten.
wie schaut das mit berufsgruppen aus ....



ok
dann ließt es einer weniger
trotzdem frohe weihnachten manni !
Nicht nur einer, ich empfinde Deine Schreibe grenzt schon fast an Körperverletzung.
__________________
mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit)
Ditmar
Ditmar ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 14:30   #9
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Der entscheidende Absatz dürfte der nach "Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten." sein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_a...en_von_Bildern
__________________
VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos
Schlaudenker.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 14:32   #10
konzertpix.de
 
 
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
Ich hab's lesen ebenfalls aufgegeben. Wer so einen Text schreibt, braucht nicht erwarten, daß man als Leser sich mehr damit beschäftigt als der Verfasser.

Frohe Weihnachten !
Rainer
__________________
LG, Rainer
Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt
Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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