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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Foten, was darf man (Berufsgruppen) ?
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Alt 24.12.2007, 15:02   #1
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
gibt es also berufsgruppen, die man nicht foten darf?
Ja, gibt es. Polizisten in Uniform bzw. Polizisten im Einsatz (also auch nicht uniformierte) dürfen nicht fotografiert werden, auch nicht als Beiwerk einer Strassenszene. Ausnahmeregelungen gibt es für die Presse.

Allen Buchstaben-, Satzzeichen- und Wortfetischisten eine fröhliche Weihnacht, auf das eine große Flasche Baldrian unter dem Baum liege....
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Alt 24.12.2007, 15:20   #2
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Und dann mal ruhig Blut und langsam mitte junge Pferde.

Shooty hat bestimmt schon den Baum geschmückt und zur Belohnung Glühwein verabreicht bekommen.

Morge isser bestimmt wieder normal, findet die richtigen Tasten und

Also feiert heute das Fest der Liebe und morgen hammer uns wieder alle lieb...
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 15:30   #3
Shooty

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
ich bitte einmal mal alle, die meinen text nicht lesen wollen sich hier nicht zu äusern, das sie den text nicht gelesen haben.
das macht für die, die mitreden wollen alles einfacher

alle die jetzt NICHT schreiben mögen den schreibstiel gerade nicht und wollen auch nichts davon lesen! ok ?! ^^

Zitat:
Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

* (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
* (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
* (4)…
für mich klingt das so: wenn du niemanden ablichtest, der an besonders geschützten orten ist, darfst du die leute knipsen?!

Zitat:
Der Gesetzgeber begründete den neuen Tatbestand damit, dass § 33 KUG (der einen Verstoß gegen §§ 22, 23 KUG auf Antrag unter Strafe stellt) nicht ausreichend sei. Denn diese Vorschrift bestrafe nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von unbefugten Bildaufnahmen, nicht jedoch die unbefugte Herstellung und Weitergabe an Dritte.
das polizei eine ausnahme ist kann ich verstehn und akzeptieren !
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 15:50   #4
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
ich bitte einmal mal alle, die meinen text nicht lesen wollen sich hier nicht zu äusern, das sie den text nicht gelesen haben.
das macht für die, die mitreden wollen alles einfacher

alle die jetzt NICHT schreiben mögen den schreibstiel gerade nicht und wollen auch nichts davon lesen! ok ?! ^^



für mich klingt das so: wenn du niemanden ablichtest, der an besonders geschützten orten ist, darfst du die leute knipsen?!



das polizei eine ausnahme ist kann ich verstehn und akzeptieren !
Hi Shooty,

zu Deinem Schreibstil: ein Text ist viel einfacher zu lesen, wenn man Rechtschreibung und Zeichensetzung beachtet. Und so viel schwieriger, als bloß willkürlich auf den Tasten rumzuhauen ist das doch auch nicht, oder? Das ist ja hier immerhin ein Forum und kein Chat.

Zu dem §201a StGB: Dieser ist eine Ergänzung zum schon lange existenten und von mir auch schon zitierten Kunsturhebergesetz. Im StGB werden Paparazzi-Aufnahmen und quasi die privaten "Sex-Tapes" und deren Verbreitung explizit unter Strafe gestellt. So verstehe ich ihn jedenfalls.

Also Klartext: Nein, Du darfst nicht einfach Leute fotografieren, wie es Dir passt. Prinzipiell brauchst Du die Zustimmung der Abgelichteten Person, es sei denn, dass die Person nur unwesentliches Beiwerk ist (Passant vor dem Brandenburger Tor) oder Personen des öffentlichen Lebens / Zeitgeschichte (z.B. Promis, Politiker, u.U. Sportler) sind.

Gruß
Eyebecks
Eyebecks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 16:01   #5
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Zitat:
Zitat von Somnium Beitrag anzeigen
In meinem Fall hättest du da ganz schnell die Polizei am Hals.
Ich dachte, wir hätten anhand der Gesetzeslage ^^ bereits geklärt, dass das nicht verboten ist. Dann dürfte die Polizei Dich auslachen, wenn Du sie wegen eines Fotografen anrufst.

Zitat:
Zitat von Eyebecks Beitrag anzeigen
Also Klartext: Nein, Du darfst nicht einfach Leute fotografieren, wie es Dir passt. Prinzipiell brauchst Du die Zustimmung der Abgelichteten Person,
Hast Du Dir das gerade ausgedacht, oder steht das irgendwo in einem Gesetzestext?
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Alt 24.12.2007, 16:02   #6
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Im Kunsturhebergesetz...

Aber es gibt ja auch das konkludente Handeln. Wenn jemand bemerkt, dass er fotografiert wird und dem nicht widerspricht, ist dies quasi wie eine stillschweigende Zustimmung zu werten (die auch noch widerrufen werden könnte).
Eyebecks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 16:05   #7
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Zitat:
Zitat von Eyebecks Beitrag anzeigen
Im Kunsturhebergesetz....
Steht das was übers fotografieren oder über's veröffentlichen? Übers fotografieren habe ich da nix gefunden.
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Alt 24.12.2007, 15:22   #8
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Ja, gibt es. Polizisten in Uniform bzw. Polizisten im Einsatz (also auch nicht uniformierte) dürfen nicht fotografiert werden, auch nicht als Beiwerk einer Strassenszene. Ausnahmeregelungen gibt es für die Presse.
Wobei, wenn man fragt geht sowas auch. Ich hab schon das ein odere andere Polizei Bild auf Demos geschossen, ich hab mir das zumindest immer "abnicken" lassen und gut wars.
Im Endeffekt isses wie so oft im leben die Story mit dem Wald, den Bäumen und dem Schall...
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 15:32   #9
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Somnium Beitrag anzeigen
Wobei, wenn man fragt geht sowas auch.
Richtig, wenn sie zustimmen ist es (zunächst) ok. Vorgesetzte Dienststellen können das Foto aber wieder einkassieren. Wie im richtigen Leben halt.....
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Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 15:49   #10
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Richtig, wenn sie zustimmen ist es (zunächst) ok. Vorgesetzte Dienststellen können das Foto aber wieder einkassieren. Wie im richtigen Leben halt.....
Natürlich. Dann hat man eben Pech gehabt. Genau wie bei nem Bild das ich im Herbst 06 geschossen hab. Frau am Bahnhof verabschiedet sich an der Zugtür von ihrem Freund/Mann, ... total süße Szene. Hab ich fotografiert und wollte die Dame danach um erlaubniss bitten das Bild verwenden zu dürfen - hab sie aber aus den Augen verloren und nicht fragen können. Und da ich eben nicht weiß wen sie verabschiedet hat, ob das für sie ärger geben könnte und ich natürlich auch keine erlaubniss hatte ist das Bild dann im Papierkorb gelandet. Schade, aber eben Pech gehabt.


Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Was denn? Da wäre ich gern dabei. Ich würde dann (je nach Tonfall, siehe Wald ^^) vermutlich weghören, außer Du würdest handgreiflich.
In meinem Fall hättest du da ganz schnell die Polizei am Hals.
Klar kann man das erstmal ruhig besprechen, aber wenn jemand ein Bild von mir machen würde das ich nicht will und auch nicht erlaube, dann sorg ich schon für mein recht.
Allerdings, die Gefahr das sowas vorkommt ist recht gering.
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
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