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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Drohnenflüge: Nur mit Genehmigung
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Alt 16.12.2014, 17:49   #1
leonsecure
 
 
Registriert seit: 29.01.2014
Beiträge: 542
Drohnenflüge: Nur mit Genehmigung

Ein Fotograf muss 1500€ Strafe zahlen, weil er keine Genehmigung für den Drohnenstart hatte:

http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2498200.html
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Alt 16.12.2014, 17:58   #2
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Eine entsprechende Genehmigung ist aber für Privatanwender nur notwendig, wenn das Ding ein Gewicht von mehr als 5 kg hat.

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2014, 18:00   #3
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.497
Danke für die Info, denn ich überlege gerade für Immobilienphotographie eine Parrot Drohen anzuschaffen....
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2014, 18:03   #4
Redeyeyimages
 
 
Registriert seit: 13.12.2013
Ort: Niederrhein
Beiträge: 3.505
Und wenn man sie gewerblich nutz ist die Aufstiegserlaubnis auch Pflicht!
Redeyeyimages ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2014, 18:04   #5
WB-Joe
Moderator
 
 
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: München
Beiträge: 15.444
Mal davon abgesehen daß man damit keine Menschen gefährden sollte.
__________________
Prost!!!
WB-Joe

Nächster Stammtisch in München: Dienstag, 05.08.2025

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Alt 16.12.2014, 18:06   #6
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
Naja, wenn das Ding über einer Menschenansammlung absackt, und eine körperliche Gefahr darstellt, dann hagelt es natürlich Anzeigen. Pech gehabt...
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2014, 18:52   #7
Mario190
 
 
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Innsbruck
Beiträge: 518
Zitat:
Zitat von der_knipser Beitrag anzeigen
Naja, wenn das Ding über einer Menschenansammlung absackt, und eine körperliche Gefahr darstellt, dann hagelt es natürlich Anzeigen. Pech gehabt...
Daher gibt es zumindest bei uns in Österreich für jede noch so kleine, private Drohne eine Haftpflichtversicherung.
Zusätzlich wird, sobald eine Kamera zu fotografischen Zwecken (also nicht die Flugsteuerung) montiert wird, auch eine sündhaft teure Genehmigung der Austro Control benötigt. Dabei muss das gefilmte/fotografierte Material noch nichteinmal einem gewerblichen Zweck dienen. Also theoretisch darf ich nicht einmal eine Drohne in meinem Garten starten um etwa ein Gruppenbild aus der Luft zu machen - außer ich hab die Genehmigung und die Versicherung und eine für die Genehmigung passende Drohne. Ein Phantom wird kaum jemand legal im Garten starten können, da meist schon zu dicht besiedelt wodurch rechtlich ein Octocopter notwendig wird.
Mario190 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2014, 19:07   #8
hanito
 
 
Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 2.896
Alpha SLT 77

Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Danke für die Info, denn ich überlege gerade für Immobilienphotographie eine Parrot Drohen anzuschaffen....
Schau Dich mal hier um www.kopterforum.de , da gibt es zu allem was die Drohnen betrifft Antworten. Ich hab mich nach Allem was ich da gelesen habe, vom Kauf eines Quadrokopters verabschiedet. Falls Du das auch gewerblich machen willst gelten eh noch andere Gesetze.
hanito ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2014, 21:35   #9
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.497
Danke für den Link, ich werde mich mal einlesen.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 10:09   #10
oelfix
 
 
Registriert seit: 13.11.2014
Ort: Schweitenkirchen / Loipersdorf
Beiträge: 3
Hallo,

desweiteren sollte man bedenken, das Drohnen eigentlich Modellflugzeuge sind und dafür ist einen entsprechende Haftpflichtversicherung Pflicht.
Man sollte auch die richtige Versicherung abschließen, den es gibt Unterschiede zwischen privater Nutzung und kommerzieler Nutzen.
Generell muss vor den Aufstieg eines solchen Modells die Einwilligung des Eigentümers des Grundstückes einholen werden.

Mit freundlichen Grüßen

oelfix
oelfix ist offline   Mit Zitat antworten
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