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Drohnenflüge: Nur mit Genehmigung
Ein Fotograf muss 1500€ Strafe zahlen, weil er keine Genehmigung für den Drohnenstart hatte:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2498200.html |
Eine entsprechende Genehmigung ist aber für Privatanwender nur notwendig, wenn das Ding ein Gewicht von mehr als 5 kg hat.
Stephan |
Danke für die Info, denn ich überlege gerade für Immobilienphotographie eine Parrot Drohen anzuschaffen....
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Und wenn man sie gewerblich nutz ist die Aufstiegserlaubnis auch Pflicht!
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Mal davon abgesehen daß man damit keine Menschen gefährden sollte.
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Naja, wenn das Ding über einer Menschenansammlung absackt, und eine körperliche Gefahr darstellt, dann hagelt es natürlich Anzeigen. Pech gehabt...
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Zitat:
Zusätzlich wird, sobald eine Kamera zu fotografischen Zwecken (also nicht die Flugsteuerung) montiert wird, auch eine sündhaft teure Genehmigung der Austro Control benötigt. Dabei muss das gefilmte/fotografierte Material noch nichteinmal einem gewerblichen Zweck dienen. Also theoretisch darf ich nicht einmal eine Drohne in meinem Garten starten um etwa ein Gruppenbild aus der Luft zu machen - außer ich hab die Genehmigung und die Versicherung und eine für die Genehmigung passende Drohne. Ein Phantom wird kaum jemand legal im Garten starten können, da meist schon zu dicht besiedelt wodurch rechtlich ein Octocopter notwendig wird. |
Zitat:
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Danke für den Link, ich werde mich mal einlesen.
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Hallo,
desweiteren sollte man bedenken, das Drohnen eigentlich Modellflugzeuge sind und dafür ist einen entsprechende Haftpflichtversicherung Pflicht. Man sollte auch die richtige Versicherung abschließen, den es gibt Unterschiede zwischen privater Nutzung und kommerzieler Nutzen. Generell muss vor den Aufstieg eines solchen Modells die Einwilligung des Eigentümers des Grundstückes einholen werden.:top: Mit freundlichen Grüßen oelfix |
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