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25.08.2016, 11:41 | #21 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.625
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Für bodenständiges Equipment? Nöööö....
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Gruß Gottlieb |
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25.08.2016, 11:59 | #22 |
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 21.372
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Irgendwo hatte ich mal gelesen, die 'Panoramafreiheit' beschränkt sich auf die Höhe eines ausgestreckten (echten ) Arms.
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25.08.2016, 12:23 | #23 | ||
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.751
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Zitat:
das bezieht sich darauf, dass man nicht auf Leitern stehen darf um in Gärten etc. reinzufotografieren. Zitat:
Streng genommen ist das Bild von Gottlieb somit nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt bzw. zumindest ist es strittig. Im Falle von öffentlichen Bauwerken denke ich aber, dass es keine so enge Auslegung zur Anwendung kommt wie bei privaten Gebäuden. Hans |
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25.08.2016, 12:43 | #24 |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.402
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Das ist im Zweifelsfall - so wie z.B die Benutzung von Leitern - allerdings nicht mehr durch die Panoramafreiheit gedeckt.
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Gruss aus Berlin, Volker Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
25.08.2016, 13:43 | #25 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.625
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Die Panoramafreiheit...
... ein riesiges Thema, gehört aber nur am Rande in diesen Thread, der bitte nicht zu einem Rechtsthema ausarten soll. Was genau durch die Panoramafreiheit erlaubt, und ansonsten geschützt ist, das muss selbstverständlich beachtet werden. In diesem Thread habe ich lediglich eine technische Möglichkeit dagestellt, wie man stürzende Linien schon während der Aufnahme weitgehend vermeiden kann.
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Gruß Gottlieb |
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25.08.2016, 14:06 | #26 |
Registriert seit: 10.12.2010
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Hallo,
ich habe das auch schon mit einem Stativ praktiziert, am ausgestreckten Arm Kamera mit Stativ hochgehalten kommt man auf rund 3,5m. Bild aufs Smartphone oder Klappdisplay und per Funkauslöser/Smartphone auslösen. Das macht schon recht viel aus, man muss viel weniger entzerren. Hans |
25.08.2016, 16:36 | #27 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
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Zitat:
Und zwar so viel, dass bei lotrechter Ausrichtung der Sensorfläche immer noch das ganze Motiv auf dem Sensor abgebildet ist. Das kann/ darf im Zweifelsfall auch ein Fisheye sein. Das lässt sich in der EBV entzerren. Auch wenn dabei viel Bildinformation verloren geht oder interpoliert werden muss.
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Gruss aus Berlin, Volker Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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25.08.2016, 16:50 | #28 |
Registriert seit: 01.04.2008
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Wenn das Motiv trotz Weitwinkel nicht auf den Sensor passen will, dann kann man auch ein Panorama aus mehreren Bildern aufnehmen. Wenn man dabei die Pano-Grundregeln beachtet, geht das bei gutem Licht auch ziemlich gut freihändig. Auf jeden Fall kann man so fotografieren, dass es an keiner Seite mit den Pixeln zu eng wird.
In der Stitching-Software kann man das Motiv ziemlich genau gerade ziehen, und auch das Richten der stürzenden Linien ist dort kein Problem. Oft genug sind mir im Urlaub die 18 mm des Zooms etwas zu knapp, dann gibt es eben 2 oder mehr Bilder, um alles Gewünschte aufs Bild zu bekommen. Der Vorteil von Panoramen gegenüber extremen Weitwinkelbildern ist, dass man mehr Pixel auf den Sensor bekommt und daher mehr Details im Bild haben kann. Ob das notwendig oder sinnvoll ist, darüber entscheidet meistens die Präsentationsgröße. Im Stitcher hat man je nach Blickwinkel die Möglichkeit, die Projektionsart (flach/ zylindrisch/ kugelförmig) zu wählen. Alles das hat Einfluss auf die Form und Darstellung des Motivs.
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Gruß Gottlieb |
16.10.2016, 20:58 | #29 |
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