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Alt 22.03.2022, 20:35   #9811
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Wie willst du ohne Vorsorge die körperliche Unversehrtheit gewährleisten? [...]
Du hast von Krankenhäusern gesprochen.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.

Geändert von BeHo (22.03.2022 um 20:55 Uhr)
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Alt 22.03.2022, 22:16   #9812
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.431
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Der Artikel 2 des GG sieht die Vorsorge ganz klar vor...
nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer...
2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.
__________________

Crimson ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2022, 09:12   #9813
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Ich kündige dann mal meine Krankenversicherung. Ist doch Aufgabe des Staats...

Das GG kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, z.B. Steuern und Beiträge...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2022, 09:13   #9814
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Crimson Beitrag anzeigen
nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer...
2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.
Schutz der körperlichen Unversehrtheut inkludiert selbstverständlich auch die Wiederherstellung, sonst hätte die SGB ja eine Grundlage weniger...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2022, 09:35   #9815
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.020
Wenn nur 29% der Krankenhäuser dem GG entsprechen, dann solltest Du mal fix nach Karlsruhe laufen. Viel Vergnügen!


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 23.03.2022, 09:46   #9816
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.431
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Das GG kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, z.B. Steuern und Beiträge...
ich empfehle die Lektüre desselben mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Stellen, in denen von Steuern und Beiträgen die Rede ist. Nochmal: Rahmen, nicht Handlung. Wesentliche Ausnahme: ganz klare Beschränkung der Handlung des Staates gegenüber/an/mit Individuen - aus hoffentlich immer noch mehr als nur verständlichen Gründen.

Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Schutz der körperlichen Unversehrtheut inkludiert selbstverständlich auch die Wiederherstellung, sonst hätte die SGB ja eine Grundlage weniger...
das ist und bleibt (D)eine Einzelmeinung. Ich schließe mich Frank an und wünsche viel Vergnügen in Karlsruhe.
__________________

Crimson ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2022, 09:53   #9817
Ernst-Dieter aus Apelern
 
 
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Alt 23.03.2022, 10:04   #9818
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Wenn nur 29% der Krankenhäuser dem GG entsprechen, dann solltest Du mal fix nach Karlsruhe laufen. Viel Vergnügen!

Unbeschadet des Versicherungsstatus hat jeder Mensch das Recht auf Behandlung! Die Bezahlung steht hintenan! Siehe als erstes Beispiel den § 315 StGB bzw. § 323c StGB. Das trifft in erster Linie bei plötzlich auftretenden Schadensereignissen zu. Die Behandlung darf ein Arzt nur ablehnen, wenn er sicher ist, dass § 323c StGB nicht zutrifft - das muss er erst mal feststellen. Nicht umsonst gibt es die Triage-Diskussion!
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Alt 23.03.2022, 10:44   #9819
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.020
Du leitest aus dem Anspruch auf gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit einen Anspruch auf staatliche Krankenhäuser ab. Wenn die Situation, wie wir sie seit Jahrzehnten haben, Deiner Meinung nach so offensichtlich gegen das GG verstößt, dann frage ich mich, warum bis dato niemand inkl. Dir nach Karlsruhe gegangen ist, um diesen Anspruch umzusetzen. Ich will gar nicht wissen, wie Du an der Stelle das Heer der niedergelassenen Ärzte beurteilst, die i.d.R. privatwirtschaftlich und gewinnorientiert (wie jeder Arbeitnehmer übrigens auch) arbeiten und den größten Teil unseres Gesundheitssystems stemmen.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 23.03.2022, 11:59   #9820
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Du leitest aus dem Anspruch auf gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit einen Anspruch auf staatliche Krankenhäuser ab. Wenn die Situation, wie wir sie seit Jahrzehnten haben, Deiner Meinung nach so offensichtlich gegen das GG verstößt, dann frage ich mich, warum bis dato niemand inkl. Dir nach Karlsruhe gegangen ist, um diesen Anspruch umzusetzen. Ich will gar nicht wissen, wie Du an der Stelle das Heer der niedergelassenen Ärzte beurteilst, die i.d.R. privatwirtschaftlich und gewinnorientiert (wie jeder Arbeitnehmer übrigens auch) arbeiten und den größten Teil unseres Gesundheitssystems stemmen.

Quatsch - das heißt nicht, dass die Krankenhäuser staatlich sein müssen! Der Staat muss dafür sorgen, dass die Gesundheitsvorsorge dem GG genügt! Wie er das macht, kann er in dem GG nachgeordneten Gesetzen festlegen - tut er ja auch! Aber wie die jüngste Vergangenheit zeigt ungenügend! Die Verantwortung bleibt beim Staat.

Die Aufgaben der Ärzteschaft sind auch vielfältig gesetzlich geregelt - alles auf der Grundlage des Artikel 2 GG, teilweise auch mit erheblichen Mängeln in der Ausführung. In Notfällen ist jedermann nach dem StGB zu Hilfeleistung verpflichtet, so mancher Arzt gerät in Konflikt mit der Justiz, wenn er die Behandlung eines Patienten vorschnell aus Gründen der Vertragsfreiheit ablehnt. Das GG gibt die grundsätzlichen Regeln vor, ausgestaltet werden die Regeln dann in weiterführenden Gesetzen und Verordnungen, oft wird auch dabei die Justiz bis hinauf zum Verfassungsgericht beschäftigt. Man kann und darf jegliche staatliche Regelung auf GG-Konformität abklopfen - Heerscharen von Juristen sind tagtäglich damit beschäftigt. Selbstverständlich ist wirtschaftliches Handeln geboten, zumal man im System nur mit erkennbarer Gewinnerzielungsabsicht nach der AO tätig sein darf! Dennoch gibt es bei allem Wirtschaftlichkeitsgebot Lebensbereiche der allgemeinen Daseinsvorsorge, für die die Steuertöpfe gefragt sind - und dazu gehört eine funktionsfähige Infrastruktur des Gesundheitswesens.

Die Analogie aus dem Bildungsbereich habe ich schon genannt, anerkannte Privatschulen arbeiten grundsätzlich billiger als staatliche Schulen und sind in der Regel besser ausgestattet! Aber für sie gelten in allen Bereichen strenge Regularien für Aufbau, Ausstattung und Organisation, denoch sind sie wesentlich flexibler als staatliche Schulen. Zumindest in meinem Bundesland sind die Privaten dem Staat als Spardosen ziemlich willkommen.

Ich habe absolut nichts dagegen, dass der hiesige Klinikverbund eine gGmbH in kommunaler Trägerschaft ist, aber ich habe sehr viel dagegen, dass diese gGmbH in der Gemeinnützigkeit Überschüsse an die Gesellschafter abführt und gleichzeitig mit möglichst gerigem Personal- und Organisationaufwand Gewinnmaxiimierung betreiben muss. Eine gesunde Finanzierung bedeutet, den Faktor der Daseinsvorsorge mit einzuplanen. Aus wirtschaftliche Gründen wurden in der Region mehrere kleine Krankenhäuser einfach geschlossen - die Medizin außer Acht gelassen.
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