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#9811 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Du hast von Krankenhäusern gesprochen.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. Geändert von BeHo (22.03.2022 um 20:55 Uhr) |
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#9812 |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.431
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nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer... 2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.
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#9813 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Das GG kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, z.B. Steuern und Beiträge...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#9814 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#9815 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.020
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Wenn nur 29% der Krankenhäuser dem GG entsprechen, dann solltest Du mal fix nach Karlsruhe laufen. Viel Vergnügen!
Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#9816 | |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.431
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Zitat:
das ist und bleibt (D)eine Einzelmeinung. Ich schließe mich Frank an und wünsche viel Vergnügen in Karlsruhe.
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#9817 |
Registriert seit: 10.02.2005
Ort: 31552 Apelern
Beiträge: 19.572
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Neues aus München
https://www.n-tv.de/sport/fussball/B...e23216485.html |
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#9818 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Unbeschadet des Versicherungsstatus hat jeder Mensch das Recht auf Behandlung! Die Bezahlung steht hintenan! Siehe als erstes Beispiel den § 315 StGB bzw. § 323c StGB. Das trifft in erster Linie bei plötzlich auftretenden Schadensereignissen zu. Die Behandlung darf ein Arzt nur ablehnen, wenn er sicher ist, dass § 323c StGB nicht zutrifft - das muss er erst mal feststellen. Nicht umsonst gibt es die Triage-Diskussion!
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#9819 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.020
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Du leitest aus dem Anspruch auf gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit einen Anspruch auf staatliche Krankenhäuser ab. Wenn die Situation, wie wir sie seit Jahrzehnten haben, Deiner Meinung nach so offensichtlich gegen das GG verstößt, dann frage ich mich, warum bis dato niemand inkl. Dir nach Karlsruhe gegangen ist, um diesen Anspruch umzusetzen. Ich will gar nicht wissen, wie Du an der Stelle das Heer der niedergelassenen Ärzte beurteilst, die i.d.R. privatwirtschaftlich und gewinnorientiert (wie jeder Arbeitnehmer übrigens auch) arbeiten und den größten Teil unseres Gesundheitssystems stemmen.
Dat Ei
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#9820 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
Die Aufgaben der Ärzteschaft sind auch vielfältig gesetzlich geregelt - alles auf der Grundlage des Artikel 2 GG, teilweise auch mit erheblichen Mängeln in der Ausführung. In Notfällen ist jedermann nach dem StGB zu Hilfeleistung verpflichtet, so mancher Arzt gerät in Konflikt mit der Justiz, wenn er die Behandlung eines Patienten vorschnell aus Gründen der Vertragsfreiheit ablehnt. Das GG gibt die grundsätzlichen Regeln vor, ausgestaltet werden die Regeln dann in weiterführenden Gesetzen und Verordnungen, oft wird auch dabei die Justiz bis hinauf zum Verfassungsgericht beschäftigt. Man kann und darf jegliche staatliche Regelung auf GG-Konformität abklopfen - Heerscharen von Juristen sind tagtäglich damit beschäftigt. Selbstverständlich ist wirtschaftliches Handeln geboten, zumal man im System nur mit erkennbarer Gewinnerzielungsabsicht nach der AO tätig sein darf! Dennoch gibt es bei allem Wirtschaftlichkeitsgebot Lebensbereiche der allgemeinen Daseinsvorsorge, für die die Steuertöpfe gefragt sind - und dazu gehört eine funktionsfähige Infrastruktur des Gesundheitswesens. Die Analogie aus dem Bildungsbereich habe ich schon genannt, anerkannte Privatschulen arbeiten grundsätzlich billiger als staatliche Schulen und sind in der Regel besser ausgestattet! Aber für sie gelten in allen Bereichen strenge Regularien für Aufbau, Ausstattung und Organisation, denoch sind sie wesentlich flexibler als staatliche Schulen. Zumindest in meinem Bundesland sind die Privaten dem Staat als Spardosen ziemlich willkommen. Ich habe absolut nichts dagegen, dass der hiesige Klinikverbund eine gGmbH in kommunaler Trägerschaft ist, aber ich habe sehr viel dagegen, dass diese gGmbH in der Gemeinnützigkeit Überschüsse an die Gesellschafter abführt und gleichzeitig mit möglichst gerigem Personal- und Organisationaufwand Gewinnmaxiimierung betreiben muss. Eine gesunde Finanzierung bedeutet, den Faktor der Daseinsvorsorge mit einzuplanen. Aus wirtschaftliche Gründen wurden in der Region mehrere kleine Krankenhäuser einfach geschlossen - die Medizin außer Acht gelassen.
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