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Alt 22.03.2022, 22:16   #1
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.441
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Der Artikel 2 des GG sieht die Vorsorge ganz klar vor...
nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer...
2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.
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Alt 23.03.2022, 09:13   #2
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Crimson Beitrag anzeigen
nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer...
2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.
Schutz der körperlichen Unversehrtheut inkludiert selbstverständlich auch die Wiederherstellung, sonst hätte die SGB ja eine Grundlage weniger...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
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Alt 23.03.2022, 09:35   #3
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
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Wenn nur 29% der Krankenhäuser dem GG entsprechen, dann solltest Du mal fix nach Karlsruhe laufen. Viel Vergnügen!


Dat Ei
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Alt 23.03.2022, 10:04   #4
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Wenn nur 29% der Krankenhäuser dem GG entsprechen, dann solltest Du mal fix nach Karlsruhe laufen. Viel Vergnügen!

Unbeschadet des Versicherungsstatus hat jeder Mensch das Recht auf Behandlung! Die Bezahlung steht hintenan! Siehe als erstes Beispiel den § 315 StGB bzw. § 323c StGB. Das trifft in erster Linie bei plötzlich auftretenden Schadensereignissen zu. Die Behandlung darf ein Arzt nur ablehnen, wenn er sicher ist, dass § 323c StGB nicht zutrifft - das muss er erst mal feststellen. Nicht umsonst gibt es die Triage-Diskussion!
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Alt 23.03.2022, 10:44   #5
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.027
Du leitest aus dem Anspruch auf gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit einen Anspruch auf staatliche Krankenhäuser ab. Wenn die Situation, wie wir sie seit Jahrzehnten haben, Deiner Meinung nach so offensichtlich gegen das GG verstößt, dann frage ich mich, warum bis dato niemand inkl. Dir nach Karlsruhe gegangen ist, um diesen Anspruch umzusetzen. Ich will gar nicht wissen, wie Du an der Stelle das Heer der niedergelassenen Ärzte beurteilst, die i.d.R. privatwirtschaftlich und gewinnorientiert (wie jeder Arbeitnehmer übrigens auch) arbeiten und den größten Teil unseres Gesundheitssystems stemmen.


Dat Ei
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Alt 23.03.2022, 11:59   #6
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Du leitest aus dem Anspruch auf gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit einen Anspruch auf staatliche Krankenhäuser ab. Wenn die Situation, wie wir sie seit Jahrzehnten haben, Deiner Meinung nach so offensichtlich gegen das GG verstößt, dann frage ich mich, warum bis dato niemand inkl. Dir nach Karlsruhe gegangen ist, um diesen Anspruch umzusetzen. Ich will gar nicht wissen, wie Du an der Stelle das Heer der niedergelassenen Ärzte beurteilst, die i.d.R. privatwirtschaftlich und gewinnorientiert (wie jeder Arbeitnehmer übrigens auch) arbeiten und den größten Teil unseres Gesundheitssystems stemmen.

Quatsch - das heißt nicht, dass die Krankenhäuser staatlich sein müssen! Der Staat muss dafür sorgen, dass die Gesundheitsvorsorge dem GG genügt! Wie er das macht, kann er in dem GG nachgeordneten Gesetzen festlegen - tut er ja auch! Aber wie die jüngste Vergangenheit zeigt ungenügend! Die Verantwortung bleibt beim Staat.

Die Aufgaben der Ärzteschaft sind auch vielfältig gesetzlich geregelt - alles auf der Grundlage des Artikel 2 GG, teilweise auch mit erheblichen Mängeln in der Ausführung. In Notfällen ist jedermann nach dem StGB zu Hilfeleistung verpflichtet, so mancher Arzt gerät in Konflikt mit der Justiz, wenn er die Behandlung eines Patienten vorschnell aus Gründen der Vertragsfreiheit ablehnt. Das GG gibt die grundsätzlichen Regeln vor, ausgestaltet werden die Regeln dann in weiterführenden Gesetzen und Verordnungen, oft wird auch dabei die Justiz bis hinauf zum Verfassungsgericht beschäftigt. Man kann und darf jegliche staatliche Regelung auf GG-Konformität abklopfen - Heerscharen von Juristen sind tagtäglich damit beschäftigt. Selbstverständlich ist wirtschaftliches Handeln geboten, zumal man im System nur mit erkennbarer Gewinnerzielungsabsicht nach der AO tätig sein darf! Dennoch gibt es bei allem Wirtschaftlichkeitsgebot Lebensbereiche der allgemeinen Daseinsvorsorge, für die die Steuertöpfe gefragt sind - und dazu gehört eine funktionsfähige Infrastruktur des Gesundheitswesens.

Die Analogie aus dem Bildungsbereich habe ich schon genannt, anerkannte Privatschulen arbeiten grundsätzlich billiger als staatliche Schulen und sind in der Regel besser ausgestattet! Aber für sie gelten in allen Bereichen strenge Regularien für Aufbau, Ausstattung und Organisation, denoch sind sie wesentlich flexibler als staatliche Schulen. Zumindest in meinem Bundesland sind die Privaten dem Staat als Spardosen ziemlich willkommen.

Ich habe absolut nichts dagegen, dass der hiesige Klinikverbund eine gGmbH in kommunaler Trägerschaft ist, aber ich habe sehr viel dagegen, dass diese gGmbH in der Gemeinnützigkeit Überschüsse an die Gesellschafter abführt und gleichzeitig mit möglichst gerigem Personal- und Organisationaufwand Gewinnmaxiimierung betreiben muss. Eine gesunde Finanzierung bedeutet, den Faktor der Daseinsvorsorge mit einzuplanen. Aus wirtschaftliche Gründen wurden in der Region mehrere kleine Krankenhäuser einfach geschlossen - die Medizin außer Acht gelassen.
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guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2022, 12:05   #7
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.441
langsam wird es amüsant

Wo bitte steht das Wort Vorsorge im GG? Ganz einfache Frage... mit Verlaub, aber Du verrennst Dich (schon länger) massiv(st).
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Alt 23.03.2022, 12:31   #8
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.027
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Krankenhäuser gehören wie Feuerwehr, Katastrophenschutz, Verteidigung, Rettungsdienste und Polizei zu den originären Grundaufgaben Staates. Dazu ist der Staat durch das GG verpflichtet, aus etlichen Bereichen hat er sich aber in den letzten Jahrzehnten fälschlicherweise verabschiedet bzw. seinen Anteil fahrlässig reduziert.
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Quatsch - das heißt nicht, dass die Krankenhäuser staatlich sein müssen!
ich weiß nicht, was ich dazu noch sagen soll, außer vielleicht der kleinen Anmerkung, dass ich froh bin, dass manche Aufgaben nicht mehr (ausschließlich) durch den Staat oder Staatsunternehmen wahrgenommen werden. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie unser Kommunikationsnetz aussähe und wie die letzten beiden Jahre verlaufen wären, wenn es weiterhin nur eine Bundespost gäbe.


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 23.03.2022, 12:41   #9
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
...aber ich habe sehr viel dagegen, dass diese gGmbH in der Gemeinnützigkeit Überschüsse an die Gesellschafter abführt und gleichzeitig mit möglichst geringem Personal- und Organisationaufwand Gewinnmaxiimierung betreiben muss.
Dann wäe die Gemeinnützigkeit weg!

Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Aus wirtschaftliche Gründen wurden in der Region mehrere kleine Krankenhäuser einfach geschlossen - die Medizin außer Acht gelassen.
Was bei solchen Zentralisierungen oft außer Acht gelassen wurde ist, dass die Mehrkosten durch die Zentralisierung den Patienten und Angehörigen aufgebürdet wurden und die Mehrkosten der Rettungsdienste und bezahlten Krankenfahrten wurden auch oft nicht berücksichtigt. Zudem wurden Konzepte mit einer Klinikleitung und verteilten Standorten oft gar nicht mit untersucht, weil die Fusionierungen und Änderungen in der Trägerschaft bedeutet hätten.

Für die Notfallversorgung gibt es Maximal-Fristen (In Ba-Wü 12 Minuten für den Rettungsdienst und 15 Minuten für den Notarzt) für die Zeit von der Meldung bist zum Eintreffen die planerisch sichergestellt werden müssen (bei mehreren Notfällen gleichzeitig nicht in jedem Einzelfall). Deshalb gibt es bei uns dezentrale Rettungsstationen an den z.B. Notärzte stationiert sind.

Es macht auch aus medzinscihen Gründen übrigens Sinn, bestimmte Versorgungsleistung zu zentralsieren und bestimmte Häuser darauf zu spezialisieren. z.B. für besonders Komplizierte OPs. Notfallambulanzen, innere Medizin, Geriatrie usw. gehören dagegen flächendeckend angeboten.

Was ich da kritisch sehe ist z.B. , dass bei uns die nächste Kinderklinik mit Notaufnahme mit dem Auto 30 Minuten weg ist und öffentlich es mit 3 mal umsteigen über eiens Stunde dauert. D.h. von der Alamierung des Notarztes bis Eintreffen in der Kinderklinik fallen schon mal 45 Minuten reine Transportzeiten an, bei allergischen Schocks viel zu lange.
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2022, 09:46   #10
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.441
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Das GG kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, z.B. Steuern und Beiträge...
ich empfehle die Lektüre desselben mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Stellen, in denen von Steuern und Beiträgen die Rede ist. Nochmal: Rahmen, nicht Handlung. Wesentliche Ausnahme: ganz klare Beschränkung der Handlung des Staates gegenüber/an/mit Individuen - aus hoffentlich immer noch mehr als nur verständlichen Gründen.

Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Schutz der körperlichen Unversehrtheut inkludiert selbstverständlich auch die Wiederherstellung, sonst hätte die SGB ja eine Grundlage weniger...
das ist und bleibt (D)eine Einzelmeinung. Ich schließe mich Frank an und wünsche viel Vergnügen in Karlsruhe.
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