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#1 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
Alle Krankenhäuser - bis auf die rein privaten - also auch die kirchlichen und die in der Hand von gemeinnützigen Organisationen wie ASB, DRK, Parität etc. sind gGmbHs, die letztendlich der Abgabenordnung genügen müssen, was die Verwendung der Gewinne betrifft, aber da gibt es so viel Gestaltungsraum... Wenn Gewinne für die Vermögensverwaltung eingesetzt werden, sind sie übrigens steuerfrei. Lustig wird es, wenn Gewinne entstehen und in die öffentliche Hand gelangen. Dann ist die Zweckbindung futsch...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
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Ich kündige dann mal meine Krankenversicherung. Ist doch Aufgabe des Staats...
Dat Ei
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#3 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Das GG kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, z.B. Steuern und Beiträge...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#4 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Du hast von Krankenhäusern gesprochen.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. Geändert von BeHo (22.03.2022 um 20:55 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.443
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nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer... 2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.
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#6 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#7 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
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Wenn nur 29% der Krankenhäuser dem GG entsprechen, dann solltest Du mal fix nach Karlsruhe laufen. Viel Vergnügen!
Dat Ei
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#8 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Unbeschadet des Versicherungsstatus hat jeder Mensch das Recht auf Behandlung! Die Bezahlung steht hintenan! Siehe als erstes Beispiel den § 315 StGB bzw. § 323c StGB. Das trifft in erster Linie bei plötzlich auftretenden Schadensereignissen zu. Die Behandlung darf ein Arzt nur ablehnen, wenn er sicher ist, dass § 323c StGB nicht zutrifft - das muss er erst mal feststellen. Nicht umsonst gibt es die Triage-Diskussion!
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#9 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
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Du leitest aus dem Anspruch auf gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit einen Anspruch auf staatliche Krankenhäuser ab. Wenn die Situation, wie wir sie seit Jahrzehnten haben, Deiner Meinung nach so offensichtlich gegen das GG verstößt, dann frage ich mich, warum bis dato niemand inkl. Dir nach Karlsruhe gegangen ist, um diesen Anspruch umzusetzen. Ich will gar nicht wissen, wie Du an der Stelle das Heer der niedergelassenen Ärzte beurteilst, die i.d.R. privatwirtschaftlich und gewinnorientiert (wie jeder Arbeitnehmer übrigens auch) arbeiten und den größten Teil unseres Gesundheitssystems stemmen.
Dat Ei
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#10 | |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.443
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Zitat:
das ist und bleibt (D)eine Einzelmeinung. Ich schließe mich Frank an und wünsche viel Vergnügen in Karlsruhe.
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