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Alt 22.03.2022, 20:23   #1
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Im Absatz 2 steht "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Wo steht, dass der Staat dafür einen Beamtenapparat einsetzen muss? Abgesehen davon sind Krankenhäuser eher nicht für die Vorsorge sondern für Behandlungen da.
Wie willst du ohne Vorsorge die körperliche Unversehrtheit gewährleisten? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist eine Garantie des GG und damit eine Pflichtaufgabe des Staates. Schau dir mal das Recht auf Bildung an, der Staat muss für die Bildungseinrichtungen sorgen! Privatschulen und Privat-Universitäten erhalten nach der staatlichen Anerkennung als Ersatzeinrichtungen selbstverständlich Aufwendungsersatz (je nach Bundesland und Einrichtung ca. 90% der Kosten, die kalkulatorisch staatlicher Ansatz sind) - ohne staatliche Anerkennung und Bezahlung kein staatlich anerkannter Abschluss. Der Sinn des Ganzen liegt darin, dass qualifizierte Absolventen durch ihre Tätigkeiten letztendlich wieder Steuereinnahmen generieren, die das System funktionsfähig halten. Das Prinzip nennt sich Solidargemeinschaft...
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Viele Krankenhäuser haben übrigens die Gesellschaftsform gGmbH. Da sind Gewinne natürlich auch erwünscht, aber nur um sie von Gesetzes wegen für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.
Alle Krankenhäuser - bis auf die rein privaten - also auch die kirchlichen und die in der Hand von gemeinnützigen Organisationen wie ASB, DRK, Parität etc. sind gGmbHs, die letztendlich der Abgabenordnung genügen müssen, was die Verwendung der Gewinne betrifft, aber da gibt es so viel Gestaltungsraum... Wenn Gewinne für die Vermögensverwaltung eingesetzt werden, sind sie übrigens steuerfrei. Lustig wird es, wenn Gewinne entstehen und in die öffentliche Hand gelangen. Dann ist die Zweckbindung futsch...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 22.03.2022, 20:26   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
Ich kündige dann mal meine Krankenversicherung. Ist doch Aufgabe des Staats...


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2022, 09:12   #3
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Ich kündige dann mal meine Krankenversicherung. Ist doch Aufgabe des Staats...

Das GG kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, z.B. Steuern und Beiträge...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2022, 20:35   #4
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Wie willst du ohne Vorsorge die körperliche Unversehrtheit gewährleisten? [...]
Du hast von Krankenhäusern gesprochen.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.

Geändert von BeHo (22.03.2022 um 20:55 Uhr)
BeHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2022, 22:16   #5
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.443
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Der Artikel 2 des GG sieht die Vorsorge ganz klar vor...
nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer...
2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.
__________________

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Alt 23.03.2022, 09:13   #6
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Crimson Beitrag anzeigen
nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer...
2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.
Schutz der körperlichen Unversehrtheut inkludiert selbstverständlich auch die Wiederherstellung, sonst hätte die SGB ja eine Grundlage weniger...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2022, 09:35   #7
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
Wenn nur 29% der Krankenhäuser dem GG entsprechen, dann solltest Du mal fix nach Karlsruhe laufen. Viel Vergnügen!


Dat Ei
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Alt 23.03.2022, 10:04   #8
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Wenn nur 29% der Krankenhäuser dem GG entsprechen, dann solltest Du mal fix nach Karlsruhe laufen. Viel Vergnügen!

Unbeschadet des Versicherungsstatus hat jeder Mensch das Recht auf Behandlung! Die Bezahlung steht hintenan! Siehe als erstes Beispiel den § 315 StGB bzw. § 323c StGB. Das trifft in erster Linie bei plötzlich auftretenden Schadensereignissen zu. Die Behandlung darf ein Arzt nur ablehnen, wenn er sicher ist, dass § 323c StGB nicht zutrifft - das muss er erst mal feststellen. Nicht umsonst gibt es die Triage-Diskussion!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2022, 10:44   #9
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
Du leitest aus dem Anspruch auf gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit einen Anspruch auf staatliche Krankenhäuser ab. Wenn die Situation, wie wir sie seit Jahrzehnten haben, Deiner Meinung nach so offensichtlich gegen das GG verstößt, dann frage ich mich, warum bis dato niemand inkl. Dir nach Karlsruhe gegangen ist, um diesen Anspruch umzusetzen. Ich will gar nicht wissen, wie Du an der Stelle das Heer der niedergelassenen Ärzte beurteilst, die i.d.R. privatwirtschaftlich und gewinnorientiert (wie jeder Arbeitnehmer übrigens auch) arbeiten und den größten Teil unseres Gesundheitssystems stemmen.


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 23.03.2022, 09:46   #10
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.443
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Das GG kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, z.B. Steuern und Beiträge...
ich empfehle die Lektüre desselben mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Stellen, in denen von Steuern und Beiträgen die Rede ist. Nochmal: Rahmen, nicht Handlung. Wesentliche Ausnahme: ganz klare Beschränkung der Handlung des Staates gegenüber/an/mit Individuen - aus hoffentlich immer noch mehr als nur verständlichen Gründen.

Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Schutz der körperlichen Unversehrtheut inkludiert selbstverständlich auch die Wiederherstellung, sonst hätte die SGB ja eine Grundlage weniger...
das ist und bleibt (D)eine Einzelmeinung. Ich schließe mich Frank an und wünsche viel Vergnügen in Karlsruhe.
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