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#1 |
Registriert seit: 29.11.2020
Beiträge: 64
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Sony verweigert Cashback wegen Wiederverkauf
Hallo,
hänge gerade mit Sony im Clinch, Hintergrund ist der,ich habe ein neues Objektiv bei meinem Händler gekauft. Nach 30 Tagen reichte ich den Cashbackantrag mit einem Foto der Seriennummer in der handgehalten und Rechnung ein. Sony reichte das aber nicht,lt. AGB, zurecht,es mußte ein Foto sein wo die Seriennummer und das Model zu sehen ist. Ich hatte das Objektiv nach Einreichen des Antrages aber schon mit Verlust weiterverkauft,und teilte zunächst dem Telefonsupport mit das es darum schwierig sei ein neues Foto einzureichen,aber Rechnung und Seriennummer stimmten ja überein. Er wollte es zur Fachabteilung so weitergeben.Mittlerweile da ich den Käufer kannte und er mir das Objektiv nochmal für das Foto zur Verfügung stellte,konnte ich das Foto nachreichen.Also bis Dato alles erforderliche eingereicht. Jetzt kam die Ablehnung mit der Begründung das ich nicht mehr im Besitz des Objektivs bin.Die AGB`s sagen aber ganz klar ,das wenn das Objektiv in Form von Widerrufsrecht oder auf Kulanz seitens des Händlers zurückgeht Cashback nicht greift,was auch nachvollziehbar ist.Aber ich darf doch privat ein Objektiv verkaufen was mit Cashback gekauft wurde oder muß ich das jetzt zeitlebens behalten,weil ich mich sonst strafbar mache oder Sony das Cashback zurückerstatten muß. Wie seht ihr das? In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen.
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Der Augenblick macht ein Foto Geändert von Rookie Shooter (23.01.2022 um 13:47 Uhr) |
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#2 |
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 9.157
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Wenn das in in AGB nicht eindeutig ausgeschlossen ist, sollte es für mein Rechtsempfinden keinen Grund geben, den Cashback zu verweigern.
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Einige meiner Bilder: Wildlife & Landschaft Kanada und USA NW . Winter und Polarlicht Nordnorwegen 2016 . Australien . Von Kalifornien nach Montana . Grönland 2016 . Australien 2009 . Meine Homepage |
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#3 |
inaktiv
Registriert seit: 10.03.2008
Ort: Leverkusen
Beiträge: 914
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In den Teilnahmebedingungen werden Wiederverkäufer ausgeschlossen. Das die Agentur, die diese Aktion für Sony abwickelt, auch den privaten Weiterverkauf, selbst mit Verlust, so einstuft, halte ich für wahrscheinlich.
Inwiefern dies rechtens wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen. In dieser Situation, hätte ich den Weiterverkauf erst gar nicht mitgeteilt und bei der ja noch vorhanden Möglichkeit das Foto zu machen, dieses einfach nachgereicht.
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Gruß Marcus If you see the flash, it´s almost too late! |
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#4 | |
Themenersteller
Registriert seit: 29.11.2020
Beiträge: 64
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Zitat:
Wiederverkäufer: Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie danach ggf. nach Instandsetzung im eigenen Namen wieder verkaufen (gewerbsmäßige Händler), z.B. Secondhandshops, Antiquitätengeschäfte, Kunsthändler. LG
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Der Augenblick macht ein Foto |
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#5 | ||
inaktiv
Registriert seit: 10.03.2008
Ort: Leverkusen
Beiträge: 914
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Zitat:
Zitat:
Ich hoffe das es noch funktioniert, befürchte allerdings nicht die besten Aussichten.
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Gruß Marcus If you see the flash, it´s almost too late! |
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#6 | |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.707
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Zitat:
Erstgespräch mit enem Anwalt (das zahlt in der Regel die Rechtsschutzversicherung) ist zur Einschätzuung der Rechtslage schon mal eine gute Idee. Hilfreich wäre dafür der genaue Text zur Cachbackaktion von Sony - andernfalls ist da vom Anwalt nicht viel zum Prüfen vorhanden und rechtliche Einschätzung ist ungewiss. Als überraschende Klausel sehe ich das Vorgehen bzw. die Auffassung von Sony nicht: Sony möchte anscheinnend vermeiden, dass sie selber über die Cashbackzahlung dafür sorgen, dass neuwertige Ware zu niedrigen Preisen auf den Markt kommt. Vermutlich eher nicht aus Imagegründen, sondern weil Sony die Ware lieber selber neu (mit Cashback) verkaufen möchte. Ich bin gespannt, wie die rechtliche Einschätzung des Anwalts aussieht. Wäre schön, wenn du uns das bei Gelegenheit mitteilen könntest.
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
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#7 |
Registriert seit: 28.04.2015
Ort: Remseck-Aldingen
Beiträge: 2.995
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Ich sehe es wie SONY - da könnte dann jeder kommen A7RIV für 3500 EUR kaufen, sie als neu wieder an einen dummen verkaufen der von er Aktion nix weiß, und man selber streicht dann 100-250 eur ein.
Ist halt sehr dumm gelaufen, man verkauft erst wenn SONY schreibt das der Cashback durchgegangen ist. muss aber sagen das es bei mir echt eine Crux war bis das Durchging, wegen wabbligen 50 Kröten so einen Aufwand zu machen - musste alle 4 tage neue Fotos posten weil der Typ zu blind war, es voll sehen wollte, nochmals die Rechnung etc - ich war sehr entnervt aber nach 2 Wochen dann ging es durch.
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meine Webseite PS zu all meinen Angeboten gilt Privatverkauf, keine Rücknahme oder garantien |
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#8 | |
Registriert seit: 27.10.2004
Ort: D-40723 Hilden
Beiträge: 104
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Zitat:
Viele Grüße Oliver |
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#9 | |
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.958
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Zitat:
Danach kannst Du es dann verkaufen an wen immer Du willst.
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mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit) Ditmar |
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#10 |
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.411
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Du streitest also, ob Sony dir 200 Euro schenken soll und möchtest dafür das zig fache für einen Anwalt investieren
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http://www.chefbossfoto.com |
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