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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Sony verweigert Cashback wegen Wiederverkauf
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Alt 23.01.2022, 13:45   #1
Rookie Shooter
 
 
Registriert seit: 29.11.2020
Beiträge: 64
Sony verweigert Cashback wegen Wiederverkauf

Hallo,
hänge gerade mit Sony im Clinch,
Hintergrund ist der,ich habe ein neues Objektiv bei meinem Händler gekauft.
Nach 30 Tagen reichte ich den Cashbackantrag mit einem Foto der Seriennummer in der handgehalten und Rechnung ein.
Sony reichte das aber nicht,lt. AGB, zurecht,es mußte ein Foto sein wo die Seriennummer und das Model zu sehen ist.
Ich hatte das Objektiv nach Einreichen des Antrages aber schon mit Verlust weiterverkauft,und teilte zunächst dem Telefonsupport mit das es darum schwierig sei ein neues Foto einzureichen,aber Rechnung und Seriennummer stimmten ja überein.
Er wollte es zur Fachabteilung so weitergeben.Mittlerweile da ich den Käufer kannte und er mir das Objektiv nochmal für das Foto zur Verfügung stellte,konnte ich das Foto nachreichen.Also bis Dato alles erforderliche eingereicht.
Jetzt kam die Ablehnung mit der Begründung das ich nicht mehr im Besitz des Objektivs bin.Die AGB`s sagen aber ganz klar ,das wenn das Objektiv in Form von Widerrufsrecht oder auf Kulanz seitens des Händlers zurückgeht Cashback nicht greift,was auch nachvollziehbar ist.Aber ich darf doch privat ein Objektiv verkaufen was mit Cashback gekauft wurde oder muß ich das jetzt zeitlebens behalten,weil ich mich sonst strafbar mache oder Sony das Cashback zurückerstatten muß.
Wie seht ihr das?

In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen.
__________________
Der Augenblick macht ein Foto

Geändert von Rookie Shooter (23.01.2022 um 13:47 Uhr)
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Alt 23.01.2022, 14:34   #2
Reisefoto
 
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 9.157
Wenn das in in AGB nicht eindeutig ausgeschlossen ist, sollte es für mein Rechtsempfinden keinen Grund geben, den Cashback zu verweigern.
Reisefoto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2022, 14:59   #3
LXDZB
inaktiv
 
 
Registriert seit: 10.03.2008
Ort: Leverkusen
Beiträge: 914
In den Teilnahmebedingungen werden Wiederverkäufer ausgeschlossen. Das die Agentur, die diese Aktion für Sony abwickelt, auch den privaten Weiterverkauf, selbst mit Verlust, so einstuft, halte ich für wahrscheinlich.
Inwiefern dies rechtens wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen.

In dieser Situation, hätte ich den Weiterverkauf erst gar nicht mitgeteilt und bei der ja noch vorhanden Möglichkeit das Foto zu machen, dieses einfach nachgereicht.
__________________
Gruß Marcus

If you see the flash, it´s almost too late!
LXDZB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2022, 15:35   #4
Rookie Shooter

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.11.2020
Beiträge: 64
Zitat:
Zitat von LXDZB Beitrag anzeigen
In den Teilnahmebedingungen werden Wiederverkäufer ausgeschlossen. Das die Agentur, die diese Aktion für Sony abwickelt, auch den privaten Weiterverkauf, selbst mit Verlust, so einstuft, halte ich für wahrscheinlich.
Inwiefern dies rechtens wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen.

In dieser Situation, hätte ich den Weiterverkauf erst gar nicht mitgeteilt und bei der ja noch vorhanden Möglichkeit das Foto zu machen, dieses einfach nachgereicht.
Ja,aber ich wollte einfach ehrlich sein,zudem ein Foto in der Hand gehalten mit sichtbarer Seriennummer und Rechnung wo die Seriennummer drinsteht auch ausreichen müßte,da man sich ja als Besitzer damit legitimiert.

Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie danach ggf. nach Instandsetzung im eigenen Namen wieder verkaufen (gewerbsmäßige Händler), z.B. Secondhandshops, Antiquitätengeschäfte, Kunsthändler.

LG
__________________
Der Augenblick macht ein Foto
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Alt 23.01.2022, 16:30   #5
LXDZB
inaktiv
 
 
Registriert seit: 10.03.2008
Ort: Leverkusen
Beiträge: 914
Zitat:
Zitat von Rookie Shooter Beitrag anzeigen
Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer…
Als Wiederverkäufer gemäß Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE, diese wird bei Sony nicht erwähnt. Im Zweifelsfall Auslegungssache des anbietenden der Aktion.

Zitat:
Zitat von Rookie Shooter Beitrag anzeigen
zudem ein Foto in der Hand gehalten mit sichtbarer Seriennummer und Rechnung wo die Seriennummer drinsteht auch ausreichen müßte,da man sich ja als Besitzer damit legitimiert.
Wenn dann als Eigentümer (leihe ich es mir aus, ist es in meinem Besitz, habe aber kein Eigentumsrecht), der mitteilt das er sein Eigentumsrecht, durch Verkauf, an jemand anderes abgetreten hat.

Ich hoffe das es noch funktioniert, befürchte allerdings nicht die besten Aussichten.
__________________
Gruß Marcus

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Alt 23.01.2022, 19:54   #6
Man
 
 
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.707
Zitat:
Zitat von Rookie Shooter Beitrag anzeigen
...Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer, ...
Ob Sony die Definition eines Wiederverkäufers aus einer Vorgabe zur Umsatzsteuer (UST) für sich selber definiert, glaube ich eher nicht. Vermutlich werden die Fotoprodukte überwiegend von Privatpersonen gkauft, die keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.

Erstgespräch mit enem Anwalt (das zahlt in der Regel die Rechtsschutzversicherung) ist zur Einschätzuung der Rechtslage schon mal eine gute Idee. Hilfreich wäre dafür der genaue Text zur Cachbackaktion von Sony - andernfalls ist da vom Anwalt nicht viel zum Prüfen vorhanden und rechtliche Einschätzung ist ungewiss.

Als überraschende Klausel sehe ich das Vorgehen bzw. die Auffassung von Sony nicht: Sony möchte anscheinnend vermeiden, dass sie selber über die Cashbackzahlung dafür sorgen, dass neuwertige Ware zu niedrigen Preisen auf den Markt kommt.
Vermutlich eher nicht aus Imagegründen, sondern weil Sony die Ware lieber selber neu (mit Cashback) verkaufen möchte.

Ich bin gespannt, wie die rechtliche Einschätzung des Anwalts aussieht. Wäre schön, wenn du uns das bei Gelegenheit mitteilen könntest.
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode.
Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
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Alt 23.01.2022, 20:08   #7
Fuexline
 
 
Registriert seit: 28.04.2015
Ort: Remseck-Aldingen
Beiträge: 2.995
Ich sehe es wie SONY - da könnte dann jeder kommen A7RIV für 3500 EUR kaufen, sie als neu wieder an einen dummen verkaufen der von er Aktion nix weiß, und man selber streicht dann 100-250 eur ein.

Ist halt sehr dumm gelaufen, man verkauft erst wenn SONY schreibt das der Cashback durchgegangen ist. muss aber sagen das es bei mir echt eine Crux war bis das Durchging, wegen wabbligen 50 Kröten so einen Aufwand zu machen - musste alle 4 tage neue Fotos posten weil der Typ zu blind war, es voll sehen wollte, nochmals die Rechnung etc - ich war sehr entnervt aber nach 2 Wochen dann ging es durch.
__________________
meine Webseite
PS zu all meinen Angeboten gilt Privatverkauf, keine Rücknahme oder garantien
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Alt 24.01.2022, 10:12   #8
Minolta7000
 
 
Registriert seit: 27.10.2004
Ort: D-40723 Hilden
Beiträge: 104
Zitat:
Zitat von Rookie Shooter Beitrag anzeigen
Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer ...
Den Passus hast Du aus den Umsatzsteueranwendungerlass und beschreibt die Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht. Das ist Steuerrecht und hat mit Zivilrecht nun sehr oft sehr wenig gemeinsam.

Viele Grüße
Oliver
Minolta7000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2022, 15:36   #9
Ditmar
 
 
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.958
Zitat:
Zitat von Rookie Shooter Beitrag anzeigen
In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen.
Na dann viel Spaß, den Fehler hast Du ganz alleine produziert, einmal das Du nicht direkt nach dem Verkauf das CashBack angefordert hast, und dann nach dem Verkauf dieses auch noch denen mitteilst, wo ein Wiederverkauf "ausgeschlossen" ist, jedenfalls bis zum Abschluss.
Danach kannst Du es dann verkaufen an wen immer Du willst.
__________________
mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit)
Ditmar
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Alt 23.01.2022, 16:04   #10
chefboss
 
 
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.411
Du streitest also, ob Sony dir 200 Euro schenken soll und möchtest dafür das zig fache für einen Anwalt investieren Mein Vorschlag: Ich gebe dir 200 Euro und du mir die Anwaltskosten für 3 Stunden Einsatz
__________________
http://www.chefbossfoto.com
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