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#71 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.965
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@Irmi
genau so würde ich es auch handhaben ![]()
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Tschüss Pittisoft (Peter)..... |
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#72 |
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: Wegberg
Beiträge: 3.050
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Fakt ist auch: Wenn ich eine ungeschützte Aufnahme ohne Aufdruck in einem Beitrag verwende kann sie jeder SUCHENDE herunterladen und verwenden, ohne das ich es bemerke.
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Gruß Ewald |
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#73 |
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 1.817
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Genau so, wie jeder an einem Obststand einfach was mitnehmen kann, wenn es niemand sieht. Trotzdem ist es geklaut...
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#74 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.240
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Ewald, es war mit Aufdruck, der würde abgeschnitten. Ebenfalls ein Hinweis auf den Verstoss gegen das Urheberrecht. Sie hätten den Aufdruck ja dran lassen können.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#75 | |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.240
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Zitat:
Jeder andere darf natürlich gerne sagen, ach, wenn mir ein Bild geklaut wird und dann damit Geld verdient wird, gerne doch, ich habe nichts dagegen. Ich dann auch nicht, ist ja dann nicht mein Bild.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#76 |
Registriert seit: 09.01.2005
Ort: CH
Beiträge: 212
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Apropos Rechtslage.
Wie ist das bei euch in Deutschland, gilt die Panoramafreiheit nun auch in geschlossenen Räumen? Darf man also ohne ausdrückliche Bewilligung fotografieren und die Bilder auf eine Homepage stellen? Ich habe 2016 Bilder im Innern eines Schlosses gemacht und brauchte dazu die ausdrückliche Bewilligung der Bayerischen Schlösserverwaltung. Die Bilder auf eine Homepage zu laden wurde mir jedoch ausdrücklich nicht bewilligt. Ich hätte dazu Euro's abladen müssen und das Bewilligungsdatum ausdrücklich auf die Homepage setzen müssen. Das war mir zu umständlich und so habe ich es sein lassen. Ist das individuell geregelt? |
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#77 |
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: 59494 Soest
Beiträge: 1.600
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Nein, in geschlossenen Räumen kann der jeweilige " Hausherr" regeln was er erlaubt oder nicht.
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#78 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Das mit der Panoramafreiheit ist eine eigene Sache und von Land zu Land unterschiedlich. In D gilt, dass du grundsätzlich von öffentlichem Grund aus ohne technische Hilfsmittel (Leiter, Drohne u.ä.) alles fotografieren darfst, was dir vor die Linse gerät. Veröffentlichen darfst du allerdings nicht alles, z.B. wenn Personen, die nicht Teil des öffentlichen Lebens sind (Promis), bildbestimmend sind, bei Marken gilt das Markenrecht. Nicht jedes öffentlich zugängliche Gelände ist öffentlich, bei Parks gilt das Hausrecht, ebenso bei Museen. Die Bahn AG hat mal eine allemeine Foterlaubnis für den nichtgewerbliche Bereich veröffentlicht.
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#79 |
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: Wegberg
Beiträge: 3.050
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Gruß Ewald |
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#80 |
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: Wallenhorst
Beiträge: 488
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Es ist doch vollkommen unerheblich, ob Irmi das Bild hat veröffentlichen dürfen, das ist eine Sache zwischen ihr und dem Hausherren. Aber der Hausherr kann ja nich irgenwem ein Nutzungsrecht einräumen, das Urheberrecht liegt beim Fotografen und wenn hier irgendwem Nutzungsrechte eingräumt werden, dann durch den Fotografen.
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