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Alt 05.01.2018, 09:15   #20
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Zitat:
Zitat von Irmi Beitrag anzeigen
Das Friedhofsamt könnte helfen, versteht mein Anliegen auch, aber das "berechtigte Interesse" ist nicht berechtigt genug.
Den Weg hab ich heute versucht.
Das verstehe ich nicht.

Der Auskunftsanspruch auch gegenüber Dritten ist in § 101 UhrG gesetzlich geregelt. Kann ein Interesse berechtigter sein?

Nachzulesen: Hier und im Gesetz § 101 Absatz 2 "bei offensichtlicher Rechtsverletzung" hat nach Absatz 3 der zur Auskunft Verpflichtete "Name und Anschrift... " zu nennen.

Die Frage würde ich dem Friedhofsamt mal stellen. Verbunden mit dem Hinweis, dass das Auskunftsersuchen auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden kann. Würde mich wundern, wenn das nicht wirkt.

Gruß
Hans

Geändert von ha_ru (05.01.2018 um 09:21 Uhr)
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
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