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#51 | |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Zitat:
![]() ![]() Grüße, meshua
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#52 |
Registriert seit: 23.02.2013
Ort: Rhein Main
Beiträge: 387
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Hallo zusammen,
ich habe mir diesen Thread durchgelesen und wollte mich nochmals bei den erfahrenen Usern absichern, ob mein aktuelles Verständnis richtig ist. Daher greife ich nochmals das Thema auf. Ich betreibe – wie die meisten von euch - die Fotografie als Hobby. In der Vergangenheit gab es den ein oder anderen Printverkauf sowie Kalenderverkauf (Erlöse unter 50€). Nun möchte ich in Zukunft ab und zu kleinere Aufträge im Bereich der Architekturfotografie annehmen. Meine jährlichen Einnahmen wären deutlich unter der Grenze von 17.500€ und somit würde ich unter die Kleinunternehmerregelung gem. $19 Abs. 1 UStG fallen. Meine Rechnungen würden dementsprechend auch keine Steuer ausweisen („Diese Rechnung weist gemäß §19 (1) UStG keine MwSt. aus (Kleinunternehmerregelung).“). Von meinem Verständnis her, könnte ich freiberuflich arbeiten und muss mich nicht gewerblich anmelden. Die oben genannten Einnahmen würde ich dann in meiner Steuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit deklarieren.
Vielen Dank schon mal für eure Mühe! VG Mo
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Tutorial Städte bei Nacht fotografieren |
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#53 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Ich zitiere mal Michael in Beitrag #41:
Zitat:
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#54 |
Registriert seit: 30.11.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.193
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Wegen einer Einnahme-Überschussrechnung, Reisekostenkostenermittlung, für die linearen Abschreibungen für Anschaffungen + anschliessende Steuererklärungen braucht man nicht zwingend gleich einen Steuerberater. Ein Nachmittag im Jahr und etwas Tabellenkalkulation reichen mir dafür aus.
Wichtig ist: Rechnungen schreiben nicht vergessen und Einnahmen erfassen, sonst kommt das Finanzamt böse um die Ecke ;-) Ich finde https://www.papierkram.de/ ganz praktisch.
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don't be evil & do the right thing Geändert von conradvassmann (05.02.2017 um 21:17 Uhr) |
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#55 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Aber man braucht ein paar Grundkenntnisse. Moelbar zeigt in seinem Beitrag, dass er einige Dinge falsch einschätzt. Deswegen schliesse ich mich dem Beitrag von screwdriver an. Wenn ein Steuerberater die Grundlagen gelegt hat, kann man irgendwann die Erklärungen selber machen.
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#56 |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Genau.
Und wenn die Grundkenntnisse scheinbar gänzlich fehlen braucht man einen Fachmann, der für die persönliche(!) Situation die passende Anleitung gibt und ggf. auch Vermeidungstrategien vermittelt.
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#57 |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Hallo Mo,
das mit der Umsatzsteuer hast Du richtig dargestellt. Alles was für die Umsatzsteuer gilt sollte man für Ertragsteuern (Einkommensteuer und Gewerbesteuer) vergessen, das eien hat mit dem anderen ganz wenig zu tun. Alles was die Einkommensteuer und die Ermittlung der Einkünfte dagegen nicht. Ob gerwerblich oder freiberuflich macht bis zu einem Gewinn von 24.500 € bis auf die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde keinen Unterschied. Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 € bei einem Einzelunternehmer, es fällt also keine Gewerbesteuer an. Bei beiden Einkunftsarten musst du auch bei geringen Einkünften eine Einnahmeüberschußrechnung machen. Zumindest das erste Mal empfehle ich Dir bevor Du anfängst dazu einen Steuerberater aufzusuchen, der dir dann sagt auf was Du achten musst und mit welchen Unterlagen Du nach Ablauf des ersten Kaenderjahrs bei ihm aufkreuzen solltest und er füllt Dir den Betriebseröffnungsbogen zur Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt richtig aus. Hans |
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#58 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Zitat:
Um die freiberufliche Tätigkeit ohne einschlägige Ausbildung beim Finanzamt durchzusetzen bedarf es einiger Kenntnisse in der Argumentation, die man sich aus den Kommentaren zur AO und einschlägiger Urteile der Finanzgerichte herleiten muss. Das alles ist kein Grund, die "Nebentätigkeit" nicht anzugehen. Man muss nur die Baustellen kennen, um eine vernünftige Abwägung durchführen zu können. Die erfährst Du aber in Foren/ im Web kaum. Weil Du als Laie das hier veröffentlichte Wissen vom Halbwissen und von eingebildetem Wissen nicht unterscheiden kannst.
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Geändert von Dimagier_Horst (06.02.2017 um 11:46 Uhr) |
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#59 |
Registriert seit: 05.04.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 2.759
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Ich nicht, deshalb schon mal Entschuldigung, falls es irgendwo oben schon steht: Was noch an Kosten dazukommt, sind die Kosten für die Berufsgenossenschaft und die Handwerkskammer, zumindest letztere sind regional unterschiedlich, das sollte man vorher nach nachschauen.
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It's not a game anymore. |
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#60 | |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
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Zitat:
Forne sind tückisch : Zitat aus einer Fotoseite im WEB "Wer hauptsächlich Privatkunden fotografiert und im entsprechenden Einkommensbereich liegt, der kann beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung anzeigen und ist dann nicht verpflichtet, seine Umsatzsteuer abzuführen." Klar ist man als Kleinunternehmen nicht verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen, aber "seine Umsatzsteuer" impliziert, dass man diese dem Kunden berechnet - das geht natürlich auch nicht und dann ist es kein Spiel mehr sondern ruck-zuck ein Straftatbestand ! Es gibt Menschen, die ihren Beruf erlernt haben und sich das Fachwissen angeeignet haben - hierzu zählen auch Steuerberater. Diese kann und sollte man nutzen, wenn Bedarf (i.d.R. Unkenntnis) besteht. Bevor ich das Risiko eingehe - ohne fundierte Kenntnis - "mal ein Unternehmen" zu gründen, sollten die vielleicht 200 € für ein Informationsgespräch beim StB oder auch erst mal ein Termin in der örtlichen IHK keine Fehlinvestition darstellen. Die Kammer hilft schon mal - auch wenn viele die Zwangsmitgliedschaft ablehnen... Foren sind nett und unterhaltsam, aber in Rechts, Steuer und und und, sollte man Fachleute bemühen - auch wenn`s was kostet.
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Gruß aus Bayern Steve |
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