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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Schnelle Frage: Kamera vor US Reise beim Zoll anmelden?
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Alt 18.07.2011, 17:04   #41
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von erwinkfoto Beitrag anzeigen
Jetzt mal ernst, ich denke, sie werden eher geschmuggelt als SLRs, weil sie leichter zu verstecken sind....
Und deswegen werden sie öfter kontrolliert (und dann auch konfisziert), weil sie ja nicht zu sehen sind... ???
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Alt 19.07.2011, 09:26   #42
Fastboy
 
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.923
Ich habe gestern mit einem Rechtsberater unserer Firma gesprochen und eine guten und günstigen Tipp erhalten.

Ganz einfach eine Aufstellung des Equipments mit Seriennummern in ein Kuvert, das Ganze an die eigene Adresse Eingeschieben senden. Diesen Brief ungeöffnet mitnehmen und erst bei Troubles mit dem Zoll in Anwesenheit der Zollbeamten öffnen.

Somit ist belegbar, daß die Seriennummern schon vor Reisebeginn bekannt waren. Nicht 100%ig aber für den Normalfall reicht es. Das hat den Vorteil auch gebraucht gekaufte, oder Teile ohne Rechnungen belegen zu können.

Sein Einwand war jedoch, Seriennummern könnten schon durch einen "Strohmann"im Ausland, der das Teil bereits für einen gekauft hat, vorher bekannt gegeben worden sein.

Sein 1. Rat war jedoch das Equipment vor der Ausreise durch den Zoll bescheinigen zu lassen

LG
Gerhard
__________________
Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.

500px
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Alt 19.07.2011, 09:43   #43
Jan
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.443
Toll, noch eine theoretische Lösung für ein Problem, dass eigentlich nicht existiert, die aber noch mehr Mühe und Kosten verursacht als der korrekte Weg über den Zoll.

Diesen Aufwand im vorauseinelnden Gehorsam zu betreiben, ist offensichtlich übertrieben, ich warte immer noch auf den ersten persönlichen Erfahnrungsbericht.

Natürlich bestätigt der Zöllner hier - übrigens danke für Deine sachkundigen Beiträge -, dass es Kontrollen gibt, aber ich bin sicher, es wird nur ein sehr kleiner Teil der Passagiere mit Kamerarucksack tatsächlich kontrolliert. Ich vertraue zudem auf die Erfahrung / Menschenkenntnis oder den 6. Sinn der Zöllner. Für mich als steuer- und sonstwie-ehrlicher Bürger ist die Chance gefilzt zu werden damit nochmals kleiner.
Sollte es aber doch vorkommen, was ich vollkommen ok fände, zahle ich halt vorläufig oder lasse die Kamera in sicherer Verwahrung beim Zoll, suche meine Belege raus, fahre einmal extra zum Zoll und alles ist gut.

Jan


P.S.: Nur noch eine Frage an den Zoll: Warum genügt es nicht, Kamera/Objektive (und zur Abreitserleichterung eine Liste mit Bezeichnung/Seriennummer) vorzulegen, warum braucht man zusätzlich die Kaufbelege?
__________________
_FC___D7_

Geändert von Jan (19.07.2011 um 09:59 Uhr)
Jan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2011, 10:36   #44
Fastboy
 
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.923
Zitat:
Zitat von Jan Beitrag anzeigen
P.S.: Nur noch eine Frage an den Zoll: Warum genügt es nicht, Kamera/Objektive (und zur Abreitserleichterung eine Liste mit Bezeichnung/Seriennummer) vorzulegen, warum braucht man zusätzlich die Kaufbelege?
Wahrscheinlich deswegen, damit keine geschmuggelte Ware dadurch legal wird.

Denn habe ich ein Teil geschmuggelt und lasse den danach ohne Beleg registrieren, ist es somit bei der nächsten Einreise durch den Zoll selbst bestätigt, ohne jedoch jemals Einfuhrumsatzsteuer bezahlt zu haben.

LG
Gerhard
__________________
Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.

500px
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Alt 19.07.2011, 10:54   #45
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.897
Noch einmal.

Objektive und Kameras, die für den amerikanischen Markt hergestellt worden sind, erkennt man an den Nummern und an Länderkürzeln.

Somit ist es fast unmöglich in den USA eine Kamera/Objektiv zu kaufen, dass für den deutschen Markt hergestellt ist. MIthin besteht auch kein Anfangsverdacht. Anders wäre es, wenn die Kamera oder die Objektive auf den amerikanischen Markt zeigen. Dann ist man in Erklärungsnot.

VG

Jürgen
__________________
... und Tschüß...

jqsch ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.01.2014, 07:55   #46
dergrossekleine
 
 
Registriert seit: 12.01.2014
Beiträge: 55
Zitat:
Zitat von Jan Beitrag anzeigen
Nur noch eine Frage an den Zoll: Warum genügt es nicht, Kamera/Objektive (und zur Abreitserleichterung eine Liste mit Bezeichnung/Seriennummer) vorzulegen, warum braucht man zusätzlich die Kaufbelege?
Zitat:
Zitat von Fastboy Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich deswegen, damit keine geschmuggelte Ware dadurch legal wird.
Jupp, genau darum geht es. Du kannst die Kamera/iPad usw ja auf einer vorherigen Reise schon geschmuggelt haben. Der Zoll will also keinen Nachweis das Du das Teil schon vor der Reise besessen hast, sondern der Zoll will einen Nachweis das schon Steuern darauf bezahlt wurden. Somit sind Seriennummern allein ohne Rechnung usw völlig unwichtig, die sind maximal ein Anhaltspunkt. Auch bei der Nämlichkeitsbescheinigung die Du vor der Abreise austellen lassen kannst, braucht man die Rechnungen.

Problematisch sind da natürlich gebrauchte Sachen die man hier ohne Rechnung gekauft hat. DU mußt nachweisen das Steuern drauf gezahlt wurden, nicht der Zoll muß Dir nachweisen das... DAS ist schon ein Unterschied

Wegen der Frage wer schon kontrolliert wurde: Mich hat es 2x bisher erwischt (filztechnisch , nix gefunden) von insgesamt ca 30 Flugreisen. Früher stand in Tegel nie jemand wenn man da mit einem Cityhopper aus AMS/LHR/FRA eingeschwebt ist, das hat sich schon geändert. 1x aus Thailand kommend gefilzt, da haben sie Drogen gesucht inkl. Zahnpastatube abtasten, war recht intensiv. 1x USA, wobei diese Kontrolle eher lasch war. Kurzes gucken in die Taschen, logisch hatte ich reichlich neue Klamotten dabei, der hat das aber dann wohl überschlagen ob es mit der Freimenge passt. Kamera hat ihn nicht interessiert (Pentax DSLR), auf dem Laptop stand Medion , mußte ich nur kurz aufmachen, hat er wohl auf der Tastatur nach Y, Z geguckt, dann war es ok. Nach iPhone & Co hat er gar nicht gefragt, hatte ich in der Jackentasche.

Gruß
Carsten

Geändert von dergrossekleine (24.01.2014 um 08:00 Uhr)
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Alt 24.01.2014, 10:12   #47
hsdtp1
 
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 22
Persönliche Erfahrungen

ich bin schon dreimal in den USA unterwegs gewesen, davon zweimal mit einer umfangreichen professionellen Kameraausrüstung - zwei bis drei Bodys plus diverse Objektive. Ich wurde dabei weder vom amerikanischen, noch bei der Rückreise vom deutschen Zoll behelligt. Ich denke auch nicht, das da - falls dies doch passiert - direkt Einsatzumsatzsteuer fällig wäre. Wahrscheinlicher wäre in diesem Fall, dass der Zoll die Kameras und die Ausrüstung registriert und ich hinterher beweisen muss, dass ich die Ausrüstung in Deutschland gekauft und daher kein Zollvergehen begangen habe.

Aber wie schon erwähnt - ist bei drei USA Besuchen nie vorgekommen.
hsdtp1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2014, 16:55   #48
klaga
 
 
Registriert seit: 12.02.2004
Ort: Rheinland
Beiträge: 1.103
Zitat:
Zitat von dergrossekleine Beitrag anzeigen
Nämlichkeitsbescheinigung die Du vor der Abreise austellen lassen kannst, braucht man die Rechnungen.

Problematisch sind da natürlich gebrauchte Sachen die man hier ohne Rechnung gekauft hat.
Stimmt so nicht, Rechnungen sind nicht nötig!

Du musst die Sachen vor der Ausreise mit zum Zollamt nehmen, die seriennummern werden dort beurkundet.
Zitat von Zoll.de
Zitat:
Wertvolle Gegenstände

Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) zu verwenden, oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
Ich habe das selber schon so gemacht, die Ausrüstung mit zum Zollamt genommen und dort vergleichen und bestätigen lassen, Rechnungen waren nie erforderlich!
Gerade wenn man keine Rechnungen hat ist es sinnvoll vorher zum Zollamt zu fahren.
Alternativ reichen auch Rechnungskopien mit der genauen Bezeichnung und Seriennummern bei der Einreise als Nachweis aus.
__________________
Liebe Grüße Klaus
klaga ist offline   Mit Zitat antworten
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