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#31 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.421
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Zitat:
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#32 | |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
Martin |
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#33 |
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
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Mein Eindruck ist, dass der Staat Österreich mehr Vertrauen zu seinen Beamten hat als Deutschland:
Beamte haben im Allgmeinen (deutlich) mehr Ermessensspielraum Die Aussage eines Beamten gilt vor Gericht mehr (natürlich auch weil er nicht persönlich betroffen ist) Daher wird bei einem Fall von "Aussage gegen Aussage", wie im vorliegenden Fall ohne Beweisfoto ja vorliegt, eher dem Beamten geglaubt. Das Rechtssystem ist deswegen nicht besser oder schlechter, nur eben an manchen Stellen ein wenig anders... Und Österreichische Beamte sind trotz ihres Ermessensspielraumes nicht korrupter oder bestechlicher als die anderer Länder ![]()
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KArin ![]() Uh!Log Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu Geändert von austriaka (27.03.2009 um 12:28 Uhr) |
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#34 |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
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Es ist ja auch nicht richtig, dass man die Radarbilder "NIE" zu Gesicht bekommt in Ö!
Zuerst gibt es eine "Anonymverfügung" an den Halter des Fahrzeuges. Wird die Strafe (meist ohnehin viel zu niedrig für das Zuschnellfahren!) bezahlt, ist die Sache erledigt. Ist man nicht selber mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen, kann man den Fahrer angeben. Oder man ist der Meinung, dass die Strafe zu Unrecht besteht, dann kann man es auf eine Anzeige ankommen lassen. Ist aber auf jeden Fall teurer, wenn man "verliert". Im Rahmen des Verfahrens um die Anzeige hat man das Recht auf Einsichtnahme und kann sich die Radarbilder anschauen (zugesendet wird gar nix!). D.h. man hat zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft?) zu fahren. Amtsstunden beachten! Das mit den Geschwindigekeitsschätzungen gibt es zwar, aber immer weniger, da viele Überwachungen nur mehr mit Radar-(Laser)-"Pistole" durchgeführt werden. Es kann aber vorkommen, dass ein normaler Streifenpolizist eine massive Übertretung feststellt und dann kann auch aufgrund der Schätzung der "geschulten Amtsperson" eine Strafe ausgesprochen werden. NIX Bananenrepulik - halt ein klein wenig anders als bei unseren Lieblingsnachbarn... ![]() |
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#35 |
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.925
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Wenn du in Ö von Polizisten mit Radarpistole gemessen wirst gibt es kein Beweisfoto.
Wenn du in D Augenzeuge bei einer Straftat bist, gibt es auch kein Beweisfoto. Bei uns ist die Polizei Augenzeuge mitzuhilfe nahme einer Radarpistole. So hat es mir ein befreundeter Polizist erklärt. Klingt komisch, ist aber so. LG Gerhard |
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#36 | |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
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Zitat:
Das fehlende Beweisfoto ist schon kritisch. Gruß Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
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#37 | |
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.925
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Zitat:
Aber jeder Augenzeuge ist kritisch. Ich war einmal einer von drei Zeugen einer Straftat. Bei der Einvernahme durch die Polizei hatten wir drei haben allesamt was anderes angegeben. Blöd für Einen, wenn man Anhand von Zeugenaussagen dann verknackt wird. Ist aber diesseits und jenseits der Grenze gleich. LG Gerhard |
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#38 |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
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Also bitte, es geht hier ja nicht um ein strafrechtliches Delikt, sondern um eine Verwaltungsübertretung! Da ist ein gewaltiger Unterschied. Wenn er den Blitz gesehen hat, gibt es auch ein Foto.
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#39 |
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
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ihm ist aber kein Blitz aufgefallen... was natürlich nicht heisst, dass es nicht doch einen gegeben hat
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KArin ![]() Uh!Log Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu |
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#40 | |
Registriert seit: 21.09.2005
Beiträge: 3.276
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Zitat:
Ich fahre auf der BAB mit 180 auf der rechten Spur. Es war hell, trockene Witterungsverhältnisse und die Autobahn schwach befahren. Ich nähere mich einer Aus-/Auffahrt und wechsle rechtzeitig auf die linke Spur um einen langsameren PKW zu überholen. Kurz vor der Auffahrt war der langsamere PKW-Fahrer der Meinung nach links rüberzuziehen um ein auf die Autobahn auffahrenden PKW Platz zu machen der noch ganz am Anfang der Beschleunigungsspur war. Ich habe eine Vollbremsung hingelegt und Lichthupe gegeben und konnte bei Gelegenheit den Spurwechsler überholen. Dann kam eine Tempobegrenzung an die ich mich brav gehalten habe. Ich werde von dem Spurwechsler überholt. Der setzt sich vor mich und bremst mich fast aus und hält so etwas wie einen Ausweis in der Hand und fuhr dann die nächste Ausfahrt ab. Ich war kaum zu Hause (100 km weiter) stand die Polizei vor der Tür und hat mich zu dem Vorfall befragt. Ich hatte mir da noch überlegt Anzeige zu erstatten habe es aber dummerweise gelassen. Später flatterte mir dann ein ungeliebte Schreiben ins Haus worauf ich mir eine Anwalt genommen hatte: Der Vorwurf: Schwere Nötigung durch Drängeln usw. Dabei wurde dann auch ersichtlich dass derjenige der mich angezeigt hatte Polizist war (deshalb waren seine Kollegen auch so schnell bei mir). Der Zeitpunkt seiner Anzeige wäre deutlich nach dem Zeitpunkt gewesen falls ich mich zu einer ebensolchen durchgerungen hätte. Ich bin juristisch hinten runtergefallen, da der Vorwurf gegen mich eine Straftat war und der Staatsanwalt den Polizisten als Zeugen hatte. Das Verfahren wurde dann zwar gegen Zahlung eines DM Betrages eingestellt. Meine Meinung zu diesem Fall werde ich hier nicht kundtun .... So long Eric
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"Eh ich mich uffresch - is mers lieber egal" |
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