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#21 |
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
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Hallo,
... für mich ist ein "Schnellfahrticket" keine Aufregung wert, denn DAS lässt sich problemlos vermeiden! (Vieles andere Ungerechte aber nicht) Ich weiß nur, wenn ich vom süd-östlichsten Punkt (Urlaub) in D mal nach Ö fahre, halte ich mich sklavisch an die Regeln! Gruß André
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin) |
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#22 | |
Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 79
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Zitat:
§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen (1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. An der Windelbachtalbrücke/A45 ist die Radaranlage m.W. dauerhaft installiert worden, so dass bis zum Abriss der Brücke die Staatskasse gut gefüllt sein dürfte. Gruß Walter |
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#23 |
Registriert seit: 14.11.2007
Beiträge: 4.252
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wieso Bananenrepublik, kannst DU das mal erleutern?
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#24 | |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
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Zitat:
Ich denkt mir dann halt : kismet - Pech gehabt, zahle und versuche weiterhin fröhlich zu bleiben, auch wenns schwer fällt. Gruß Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
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#25 | |
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
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Zitat:
... ja, möglich, daß sowas passiert, wenn man aber tatsächlich aufmerksam fährt, und kein Raser, sondern ein "Normalfahrer", also auch kein Schleicher ist, halte ich sowas für unrelevant! Oder anders ausgedrückt: Entweder bin ich tatsächlich aufmerksam, und fahre zügig, ohne eine Straftat zu begehen, oder ich bin gestresst und nehme dafür Tempo raus! PS: Ich bin die letzten 15 Jahre unfallfrei ~ 375 Tkm gefahren, und einen Punkt gehabt, aber das war ein ignorieren der Regeln, und kein Versehen! Gruß André
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#26 |
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
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Weil nach unserem Verständnis ein Beschuldigter das Recht hat, mit den Beweisen konfrontiert zu werden, um sie gegebenenfalls widerlegen zu können. Wenn Du das Foto nicht sehen darfst, kannst Du auch nicht darauf hinweisen, dass Du gar nicht drauf bist, sondern Dein Nachbar, dem Du das Auto kurz geliehen hast etc . etc.
Aber da Ihr wohl die Halterhaftung habt, die wir nur in begrenztem Umfang kennen, ist es der Behörde natürlich egal, wer den Wagen gefahren hat. Soll sich doch der Halter kümmern. (Ich habe das mit der Bananenrepublik nicht geschrieben, vermute aber, dass meine gerade geäußerten Überlegungen hinter dieser Formulierung stecken.)
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#27 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Ein Knöllchen ist immer ärgerlich, ganz gleich, in welchem Land es ausgestellt wird.
Das ist aber kein Grund, sich hier die Köpfe einzuhauen oder unhöfliche Formulierungen zu verwenden. Als bitte: zurück zum freundlichen Ton. Martin |
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#28 |
Registriert seit: 14.11.2007
Beiträge: 4.252
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naja DU kannst ja Stellung bezeihen, DU wirst ja auch wissen, anhand des Datums ob DU Deinem Nachbar das AUto geliehen hast oder eben nciht,
und ausserdem traue ich den österreichischen Richterund Richterinen zu jemand anhand seines Äusseren zu erkennen, und zu beurteilen ob das der Fahrer war oder eben nicht, aber es gilt immer noch das Unschuldsprinzip, also von wegen, armes Opfer, nagutti, ich denke mal mehr gibts da eh nimmer zu sagen ;o) LG CLaudia
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#29 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.421
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Sollte keine Beleidigung sein. Wenn ich das hier so (grob vereinfacht) lese:
1. Geschwindigkeitsschätzung möglich (so habe ich andere Aussagen gedeutet) 2. Keine Verpflichtung Beweise vorzulegen (so verstehe ich Deine Aussage) 3. Zwei Aussagen gegen eine reicht immer aus 4. Du verlierst sowieso ... dann stellen sich mir als Juristen die Nackenhaare auf. Aber vielleicht hab ich das ja auch alles falsch verstanden (oder sehe es aus einem falschen Blickwinkel, weil ich im deutschen Justizsystem beheimatet bin). Es klingt aber schon etwas "eigen" für meinen "rechtsstaatlichen Geschmack". Nix für ungut... |
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#30 |
Registriert seit: 14.11.2007
Beiträge: 4.252
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keine Sorge,
aber SO hab ich das nicht geschrieben, bitte ncohmal nachlesen ;o) Liebe Grüße Claudia
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