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#12 |
Registriert seit: 14.11.2007
Beiträge: 4.252
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naja DU kannst ja Stellung bezeihen, DU wirst ja auch wissen, anhand des Datums ob DU Deinem Nachbar das AUto geliehen hast oder eben nciht,
und ausserdem traue ich den österreichischen Richterund Richterinen zu jemand anhand seines Äusseren zu erkennen, und zu beurteilen ob das der Fahrer war oder eben nicht, aber es gilt immer noch das Unschuldsprinzip, also von wegen, armes Opfer, nagutti, ich denke mal mehr gibts da eh nimmer zu sagen ;o) LG CLaudia
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