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#31 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Heute auch gekriegt!
Super, Spam gehört die Zukunft... Abzocke wo Du hinschaust. ![]() |
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#32 | |
Themenersteller
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Jena
Beiträge: 1.576
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Also ich hatte heute glattweg lustigen Spam^^
Zitat:
__________________
The woods are lovely, dark and deep, But I have promises to keep, And miles to go before I sleep, And miles to go before I sleep. - Robert Frost
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#33 |
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
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Weil Du ein ganz helles Köpfchen bist?
Sowas bekomme ich seit Jahren täglich in zichfacher Ausfertigung, wie die meisten anderen auch. Ist es Deine erste Spam? ![]() Wenn ich tatsächlich die Zeit hätte, täglich zwischen 50 und 100 mails zu bearbeiten, zu melden, rückzuverfolgen etc, dann würde ich es trotzdem nicht machen, denn gegen irgendeinen Versender, der sich im Netz versteckt, ist kein Kraut gewachsen. Also einfach Thunderbird installieren, den Spam-Filter dressieren, und Ruhe kehrt ein. |
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#34 |
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 1.573
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Na, zumindest fast.
__________________
mfp - mit freundlichen Pfoten Webwolfs |
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#35 |
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: bei Bad Schandau
Beiträge: 681
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hehe die lustige Mail bekam ich heut auch
![]() Interessant finde ich das die erwähnte Kanzlei wohl keine ungeschriebenes Blatt ist (googelt einfach mal ![]() und: wenn man dem angegebenen Link (wo es um bereits ergangene "Urteile" geht) mal überprüft kommt man wohl auf die Seite der Kanzlei - dort wird vor den Mails gewarnt ![]() ist schon interessant was manche für Fantasie und kriminelle Energien aufbringen ![]() |
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#36 |
Registriert seit: 23.10.2004
Beiträge: 845
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Hier der entsprechende Artikel dazu in der NOZ:
http://www.neue-oz.de/information/no...90aee24fb6b4c6 Gruß Horst will mal hoffen, dass ich das mit dem Link richtig gemacht habe... vermutlich nicht... Edit: Hoffe, der Link funktioniert jetzt... ![]() Geändert von HorstE (12.04.2007 um 16:35 Uhr) |
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#37 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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..hoffen alleine hilft oft nicht...
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#38 |
Registriert seit: 23.10.2004
Beiträge: 845
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#39 |
Erleuchter
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
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Jetzt haben sie mich auch entdeckt,
beachtet aber die Summen: Aktenzeichen: XXXXXX/XX Osnabrück, den 24.04.2007 Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an. Sehr geehrte Kunde, hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma ############ an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend: Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer RXXXXXX für die Anmeldung vom 29.07.2006 um 14:52 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.XXX.XXX.XX. Sie schulden meiner Mandantschaft daher XXX,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten. Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte Word Datei. Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen. Liquidation: 1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV XXX,50 EUR Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV X,50 EUR Gesamtsumme XXX,00 EUR Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf XXX,00 EUR. Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum 09.04.2007 (hier eingehend) auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können. Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde. Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen. Mit freundlichen Grüßen [EDIT] by ManniC {24.04.2007 19:18}: Realnamen im Text unkenntlich gemacht. |
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#40 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
Betrug soll das sein? Dazu müßte der Herr Anwalt Vorsatz nachweisen ![]()
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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