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#31 | |
Registriert seit: 01.02.2004
Ort: Herzebrock-Clarholz
Beiträge: 7.944
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Zitat:
dass Du deswegen nicht nach Dresden fahren kannst. Hauptsache ist aber, Du kommt mit einem blauen Auge aus der Sache raus. |
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#32 | ||
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.362
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Zitat:
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Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen. |
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#33 |
Registriert seit: 11.10.2003
Beiträge: 1.240
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Ein Anspruch kann verwirkt sein bevor Verjährung eintritt, aber die Betonung liegt auf "kann".
Wie ein Gericht in so einem Fall einer angemahnten Rechnung entscheiden würde, ist absolut nicht vorher zu sehen. Ich würde sogar behaupten, die Chancen stehen schlechter als 50%. |
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#34 |
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Hatte heute einen Anruf einer Telekom Mitarbeiterin auf meinem AB. Sie teilte mir mit dass die Telekom nun doch bereit ist den Betrag in 4 Monatsraten zu kassieren. Das macht 4x 118,20 Euro zahlbar ab dem 24. April.
![]() Das ist mir lieber als in 2 - 3 Monaten den vollen Betrag zu zahlen... ![]()
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Ciao, Cl ![]() |
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#35 |
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.362
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naa also, ein bischen aufschub.
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Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen. |
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#36 |
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
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Gruß Holger |
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#37 | |
Erleuchter
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
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Zitat:
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#38 | |
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Zitat:
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Ciao, Cl ![]() |
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#39 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 788
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Ein kleiner Tipp: Schau mal auf die Rechnung und die Einspruchsfrist gegen die Rechnung. Wenn die Teledoof Dir nur eine begrenzte Zeit den Einspruch gewährt, kann sie im Gegenzug nicht selbst vorherige Rechnungsbeträge nachträglich ändern.
Zudem ist die T-Doof Dir gegenüber in der Nachweispflicht. Fordere doch mal das "Prüfprotokoll" für den nun berechneten Zeitraum an (es könnte ja sein das Du in der Zeit gar nicht online warst, weil es gar nicht funktionierte :-) Begründung deines Widerspruchs gegen die Rechnung: Nach genauer Prüfung bittest Du die Telekom nun den Nachweis der Berechtigung Ihrer Ansprüche zu führen. (auch hier unbedingt die Frist beachten, siehe oben!) Sollte die T-Doof dir tatsächlich Verbindungen älter als 6 Monate oder überhaupt Verbindungen bei einer DSL Flat nachweisen können, und dir gegenüber bestätigen, dann sofort damit zurück. Die Daten dürfen Sie nämlich nicht haben :-) Und immer daran denken. Hier hat die T-doof auch einen Fehler gemacht und es kann jetzt nicht dir obliegen diesen alleine auszubaden. Weiterer Tipp: Je mehr man die schriftlich nervt, desto eher schreiben sie aus Kulanz gut (da irgendwann die Bearbeitung der Reklas in keinem Verhältnis mehr zum erzielbaren Gewinn steht). Auch die Anmerkung von jubilee hilft ggf: Zitat:
P.S. So eindeutig wie manche hier schreiben, und z.T. mit Vorwürfen belasten, ist es nun wirklich nicht. Selbst wenn ich etwas für 10 EUR kaufe, mit 20 EUR bezahle und auf 50 EUR rausbekomme, bin ich gemäß BGB nicht verpflichtet diesen Fehler aufzudecken. Moralisch gesehen mag dies gegenüber dem Verkäufer allerdings geboten sein. |
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#40 | |||||
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
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Zitat:
![]() ![]() Zitat:
Lt. AGB hätte man bei einer Störung mind. einmal mit einer 14-tägigen Frist den defekten Anschluß anmahnen müssen, um die T-Com wegen geschuldeter Leistung in Verzug setzen zu können und in der Konsequenz vom Vertrag zurücktreten zu können. Zitat:
Zitat:
Wie schon mal gesagt, ich bin kein Anwalt o.ä alle Angaben basieren auf Erfahrung, gesunden Menschenverstand und Literatur.
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Gruß Holger |
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