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#301 | |
Registriert seit: 23.10.2004
Beiträge: 845
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Zitat:
Einsetzen werden sie natürlich einen neuen Verschluss! Michael (looser) schrieb doch, dass sie Dir die defekten Teile mitsenden sollen, damit Du ggf. weitere Schritte unternehmen kannst. Darauf meinte ich, dass Sie Dir bei den defekten Teilen einen tatsächlich von einem Kunden beschädigten Verschluss mitschicken (also nicht Deinen alten Verschluss) und Du dann bei evtl. weiteren Schritten ziemlich schlecht dastehst... Gruß Horst |
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#302 |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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Wenn das so weitergeht wird man empfehlen müssen die Cam in Zweifelsfall vor dem Versenden vor einem Zeugen zu fotografieren und diesem die Bilder mitzugeben ...
__________________
Some say I don’t play well with others… |
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#303 |
Registriert seit: 27.01.2006
Ort: Neuchâtel (CH) / Bonn (DE)
Beiträge: 511
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Ok. Ich meine ja nur prinzipiell haben die da ja vielleicht noch gebrauchte, aber intakte Verschlüsse von ausgeschlachteten 850ern oder 900ern liegen. Wäre doch ärgerlich so einen zu bekommen auch wenn man es nicht nachweisen kann oder?
Worst Case: Der ist nach 20000 Auslösungen hin, Geissler sagt "Tja Pech, Verschleißteil." und ich darf dann zu meinen 200 Euro doch nochmal die 420,07 Euro zahlen... |
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#304 |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Was ist, wenn Du bezahlt hast, und bei der Rücksendung der defekte Verschluß nicht dabei ist?
Das ist zwar Dein Eigentum, aber i.d.R. wird bei Reparaturen mit den defekten Teilen nicht sehr zimperlich umgegangen, und sie fliegen schon mal gerne in die Tonne, auch wenn der Kunde sie haben wollte (selbst schon mehrfach erlebt). |
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#305 |
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
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Wieso sollte der sein Eigentum bleiben, wenn er doch stattdessen einen neuen Verschluss bekommt? Auf Garantie getauschte, defekte Teile werden dem Kunden eigentlich nie mitgegeben. Bei Kulanz vermute ich das ähnlich. Einzig, wenn man das neue Teil auch selbst bezahlen muss, gehört einem das alte weiterhin.
__________________
Gruß André |
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#306 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Wenn der Kunde den Auftrag erteilt, mit dem Zusatz, daß die ausgetauschten Ersatzteile, die ja immernoch sein Eigentum sind, mit zurück zu senden sein, dann ist das eindeutig. Wenn der Auftragnehmer die Teile dann trotzdem einbehält, verstößt er gegen den erteilten Auftrag (=Vertrag) und begeht somit eine Unterschlagung! |
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#307 | ||
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.542
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Zitat:
Zitat:
Bei KFZ ja durchaus üblich: AT-Lichtmaschine, AT-Anlasser usw. Dann gehört dem Hersteller das Altteil, oder? |
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#308 | ||
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
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Zitat:
Edit: Zitat:
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Gruß André Geändert von Erster (20.11.2010 um 22:44 Uhr) |
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#309 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Wie es in diesem Kulanz- oder sonstwie genannten Fall aussieht, weiß ich auch nicht 100%ig. Wie schon gesagt, ich würde die Aushändigung im Auftrag fixieren, dann ist das bindend. |
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#310 |
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
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Erst, wenn Sony den Auftrag annimmt. Ob Sony das unter solchen Bedingungen tun würde? Kulanz ist ein freiwilliges Angebot.
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Gruß André Geändert von Erster (21.11.2010 um 23:41 Uhr) |
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