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#3061 | |
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.857
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Zitat:
Link zu Spiegelartikel Vielleicht wird es ja noch doppelt soviel, aber sicherlich nicht großartig im 2 stelligen Prozentbereich. Geändert von KSO (17.04.2020 um 12:05 Uhr) |
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#3062 |
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Region Regensburg
Beiträge: 2.090
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Nö, die geht jetzt schon los.
"Der Warenhaus-Konzern Galeria Karstadt Kaufhof wendet sich gegen die durch die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bedingte Schließung seiner Häuser. Das teilt das Oberverwaltungsgericht in Münster mit. Eine Entscheidung soll kommende Woche fallen." |
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#3063 | |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Zitat:
Stephan
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#3064 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
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#3065 |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Was genau? Ich verstehe Deine Frage nicht.
Stephan
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#3066 |
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
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Ich bin kein Jurist. Rechtsgrundlage dürfte die Verordnung des Landes (hier NRW), die aufgrund von § 32 (Erlass von Rechtsverordnungen) IfSG erlassen wurde.
Und die müsste rechtswidrig sein. Formal/Materiell oder die Verhältnismäßigkeit. Ich bin mir nicht sicher, ob sich ein Konzern auf das GG berufen könnte (z.B. Gleichbehandlung) Problematisch könnte sein, dass die Begründung für diese Ungleichbehandlung von Geschäften die Befürchtung ist, dass Nahverkehr und Fußgängerzonen sich zu sehr füllen. Damit könnte die VO als geeignet angesehen werden. Aber verhältnismäßig? Ja, dey, wie du sagst, dürfte spannend werden. Ein Beispiel: Hier in Stuttgart hat Tesla seine Verkäufsräume in der Innenstadt im belebten Fußgängerbereich. Mal unabhängig von der Größe des Verkaufsraum, die dürfen öffnen, das Kaufhaus daneben nicht....
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Grüße Joachim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann) |
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#3067 | |
Gesperrt
Registriert seit: 21.05.2009
Beiträge: 3.173
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Zitat:
![]() Shopingmalls mit vielen Geschäften (z.B. 20 bis 40) dürfen öffnen. Allerdings in den Shopingmalls keine Kaufhäuser, wenn diese größer sind als 800 Quadratmeter. Und das ist nicht durchdacht. Eine Shoppingmall mit 20 Geschäften mit zusammen 10.000 qm darf öffnen; ein Kaufhaus mit 10.000 qm nicht. ![]() Es gibt Textilgeschäfte mit mehr als 800 qm in kleineren Kommunen (10.000 - 40.000 Einwohnern). In diesen Kommunen sind diese Textiler die bedeutendsten Einzelhändler. ![]() ![]() Geändert von minfox (17.04.2020 um 18:49 Uhr) |
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#3068 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Vergiss es. Ich war mal wieder meiner Leseschwäche erlegen.
![]() ![]() Ich fürchte, da werden die Dinger landen, weil ja tatsächlich in Grundrechte eingegriffen wurde und Verhältnismäßigkeit mit und gegen Gleichbehandlung und das wiederum mit dem Schutz der Bevölkerung abgewogen werden müssen. Das hänge ich grad noch dazu:
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#3069 |
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
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Da bin ich mir nicht sicher, dey.
Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz) gelten hier nicht.
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#3070 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zitat:
Hans |
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