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#1 |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Was genau? Ich verstehe Deine Frage nicht.
Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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#2 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Vergiss es. Ich war mal wieder meiner Leseschwäche erlegen.
![]() ![]() Ich fürchte, da werden die Dinger landen, weil ja tatsächlich in Grundrechte eingegriffen wurde und Verhältnismäßigkeit mit und gegen Gleichbehandlung und das wiederum mit dem Schutz der Bevölkerung abgewogen werden müssen. Das hänge ich grad noch dazu:
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#3 |
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
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Da bin ich mir nicht sicher, dey.
Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz) gelten hier nicht.
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Grüße Joachim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann) |
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