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#21 | |
Registriert seit: 17.10.2007
Ort: südwestliches Oberbayern
Beiträge: 715
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Zitat:
Es ist für mich selbstverständlich, beim Zoll abzuholende Sendungen mit Zahlungsnachweis auszulösen, darum ging es mir auch nicht. Lieber hole ich Sachen beim Zollamt ab und löhne die Abgaben, als dass ich die bestellte Ware (und das dafür schon bezahlte Geld) in den Wind schreib! Meine Frage ist aber: Wenn der Verkäufer die Sendung -- ohne mein Zutun -- falsch deklariert hat und die Lieferung mit dem grünen Aufkleber ("von zollamtlicher Behandlung befreit") bei mir zoll- und steuerfrei ankommt, besteht dann für mich irgendeine Verpflichtung, die Einfuhr quasi nachzudeklarieren? Gruß Helmut
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#22 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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1) Wollen die nicht nur die Rechnung, sondern tlw. die Überweisung oder die Ebay Nummer. Gerade wenn der Anbieter noch aktiv ist, sieht man ja dann genau, was du bezahlt hast.
2) Du kannst ja nicht beurteilen, ob und wie das verzollt o.ä. werden soll. Wenn also der Verkäufer das als "gift" deklariert und es rutscht durch, brauchst sicher nichts zu tun. Auch könntest du damit ja eingereist sein und damit eine höhere Freigrenze gehabt haben. Wenn du aber mit dem Ding dann wieder ins Ausland und fährst und zurückkommst, kann es aber passieren, dass die die Rechnung und Verzollung sehen wollen. Und dann wird es interessant: Wenn sie dich fragen, "ob du etwas mithast, was du bei der Ausreise noch nicht mithattest", ist es ja keine falsche Antwort, da das Ding schon mitausgereist ist. Aber da hängts wohl dann genau von der Frage ab und irgendwie ist der Humor der Truppe auch nicht so stark ausgeprägt. Und das Risiko hast zumindest 7 Jahre (Aufbewahrungspflicht). Geändert von mrieglhofer (17.11.2010 um 19:45 Uhr) |
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#23 |
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Lörrach
Beiträge: 2.485
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Ich hab bisher nur gegenteilige Erfahrungen gemacht. Egal was bestellt, egal wo bestellt, egal welcher (deklarierter) Wert - ich musste noch nie eine Ware vom Zoll abholen und nachzahlen. Und das bei mindestens einem dutzend Bestellungen.
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Galerie "Bewohnern perspektiver, fragiler Gebäude wird empfohlen beim ballistischen Umgang mit geologischen Kleinformen große Vorsicht walten lassen." |
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#24 | |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.490
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Zitat:
auch wenn mrieglhofer was kurz zur Aufbewahrungspflicht geschrieben hat, dann hier noch mein Statement: Das ist zu empfehlen, denn spätestens bei Deiner Urlaubsrückkehr aus einem Nicht-EU-Land warten die Damen und Herren in der grünen Uniform und dürfen auch nach Jahren den Kaufnachweis verlangen. Viel Spass bei dabei... ![]()
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#25 | |
Registriert seit: 12.02.2004
Ort: Rheinland
Beiträge: 1.103
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Zitat:
Dann dürftest du ja kein Geschenk mit in den Urlaub nehmen. Nach einem Tipp von den netten Damen beim Zoll. Macht man eine Aufstellung der Teile,die Du ausführst. Mit dem ganzen Krempel und der Aufstellung gehst Du zum Zollamt. Dort bei der Ausfuhrabteilung gibt es dann noch ein Formular. Das wird dann abgestempelt und somit kannst Du unbehelligt mit den Teilen wieder aus und einreisen. Man kann das zur Not auch noch beim Zoll am Flughafen machen. Dies sollte man auch machen, wenn man etwas im Paket verschicken muß, z. B. Reparatur.
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Liebe Grüße Klaus |
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#26 | |
Registriert seit: 15.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Zitat:
Auf die Frage kann ich dir keine fundierte Antwort geben fürchte ich, aber nach meinem Laienverständnis müsstest du das wohl denke ich - einfach deshalb, weil sich am Sachverhalt ja nichts ändert, es ist dem Zoll nur eben nicht aufgefallen. Strenggenommen wäre es halt Zollbetrug AFAIK. Stellt sich die Frage, ob es dir um den moralischen (darf man das?) oder den praktischen (wird man erwischt, hat man mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen?) Aspekt geht ![]() Deshalb finde ich es auch immer etwas merkwürdig, wenn in Foren ausposaunt wird, was so alles durch den Zoll "gerutscht" ist - angeblich liest der Zoll auch gerne mal in Foren und geht solchen Sachen nach. Ob das stimmt weiß ich nicht, vielleicht ist das auch eine ähnliche Verschwörungstheorie, wie sie zur GEZ kursieren. Aber davon mal abgesehen: die Wahrscheinlichkeit, daß sowas teures wie ein Objektiv, geschickt von einem (wahrscheinlich ohnehin bekannten) Händler so als Geschenk "durchrutscht" ist meiner Erfahrung nach eh gering. Das hängt vielleicht vom jeweils zuständigen Zollamt, deren Arbeitsbelastung usw. ab, aber bei mir sind immer nur Sachen so durchgegangen, die eh unter der Freigrenze waren (und auch entsprechend deklariert). Was teurer war, durfte ich immer beim Zollamt "auslösen" - da mir das klar war, habe ich die Zusatzkosten aber schon vorher drauf gerechnet. Dann gibt's erst gar keine bösen Überraschungen oder solche Fragen. Für das Geld gibt's dann auch immerhin ganz viel Papierkram dabei ![]() Manche Paketdienste regeln auch den ganzen Zollkram für einen, aber das Geld muß natürlich trotzdem irgendwo her kommen. Bleibt die Frage, welchen Wert die Sachen so hatten - daß es da Freigrenzen gibt, ist bekannt? Und die kann man auch mal ein wenig überschreiten: wenn die Höhe von Zoll/Einfuhrsteuer unter einem gewissen Betrag liegt, dann wird man auch nicht zur Kasse gebeten, weil sich der Aufwand einfach nicht lohnt (hatte ich mal bei 'ner Tasche für knapp 30 Euro und damals lag die Freigrenze noch bei 22 Euro, zum Zoll musste ich zwar, Rechnung vorzeigen, Sendung öffnen usw., aber ich musste halt nix zahlen). Wenn ein Objektiv, eine Kamera o.ä. für ein paar hundert Euro von außerhalb der EU richtig deklariert ohne jede Forderung durchgegangen ist, wäre das aber schon merkwürdig. Bei günstigem Kleinkram ist das hingegen völlig normal.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (17.11.2010 um 21:33 Uhr) |
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#27 |
Registriert seit: 17.10.2007
Ort: südwestliches Oberbayern
Beiträge: 715
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Setzt Betrug nicht ein aktives Handeln meinerseits voraus?
Im Augenblick der Einfuhr habe ich doch ja gar keine Möglichkeit, die ordnungsgemäße Verzollung zu gewährleisten, weil das doch Sache des Versenders oder des Transporteurs ist? Ist das wirklich so verwerflich, wenn ich mich darauf verlasse, dass die das schon richtig machen werden? Kann ich nicht darauf vertrauen, dass der Zoll/das Grenzpostamt sich schon was dabei gedacht haben, als sie den grünen Aufkleber auf das Päckchen gepappt haben? Oder macht man sich etwa schon strafbar, wenn man bei einem Versender bestellt, der in seinem Angebot so eine "kreative Klausel" stehen hat (we will declare this item as a gift ...)? Das mit den Reisen ins Ausland ist für mich jetzt nicht so einschlägig, weil ich eigentlich nicht so weit verreise. Gut -- die Schweiz könnte mal ein Problem werden, aber sonst ... Aber danke schon mal für deine Ausführungen! Gruß Helmut
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#28 |
Registriert seit: 15.11.2005
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Beiträge: 13.250
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Oder eben ein nicht-Handeln. Das mit dem Betrug lege jetzt mal nicht auf die Goldwaage und insgesamt bin ich mir wie gesagt auch nicht sicher. Aber deine Frage war ja, ob du verpflichtet bist, es selbst zu nachzudeklarieren. Und das bist du glaube ich.
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Gruß Jens |
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#29 |
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 11
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Also schicken lassen, Mehrwertsteuer und Zoll zahlen, lohnt sich denke ich nicht wirklich. Aber Mitbringen aus dem Urlaub finde ich vernünftiger, erst Recht wo sie jetzt den Freibetrag auf über 400.- € angehoben haben...
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#30 |
Registriert seit: 30.07.2010
Ort: Wuppertal
Beiträge: 78
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Tamrom macro 90 mm
Habe mir eins gebraucht für 280,--€ hier aus dem Forum
gekauft, alles bestens. Würde ich Dir auch empfehlen, als ellenlang zu warten und wie sieht es aus, wenn es nicht funzt? ![]() Gruß Udo Geändert von bernd.udo (18.11.2010 um 19:05 Uhr) |
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