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#11 |
Registriert seit: 18.10.2007
Ort: Odenwald
Beiträge: 698
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Da ist genau das gleiche fällig, steuerrechtlich ist die Schweiz = China.
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#12 |
Registriert seit: 12.02.2004
Ort: Rheinland
Beiträge: 1.103
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die Schweiz ist schlimmer als China.
der Zoll bei uns öffnet jedes Paket / Päckchen, was aus der Schweiz kommt. Bei Chinazeugs habe ich schon mal öfters Glück gehabt. Bei der Schweiz nie ![]()
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Liebe Grüße Klaus |
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#13 |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Also "Glück" gehabt, habe ich bisher nur bei Waren, die augenscheinlich günstig sind und bei denen es plausibel erscheint, daß sie unterhalb der Freigrenze von 22€ liegen. Das ist halt bei vielem Chinazubehör der Fall.
Das "zu niedrig" deklarieren birgt übrigens ein weiteres Risiko. Im Verlustfall (Transport) hat man keine ausreichende Versicherung. Rainer
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Sag' beim Abschied leise Servus ... |
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#14 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Was die Anbieter aus der Schweiz in unserer "Biete"-Rubrik übrigens gerne verschweigen. Mir hat das vor Jahren einmal ein gebraucht gekauftes Ofenrohr um gut 70 Euro verteuert. Gar nicht zu reden von der ellenlangen Fahrt zum zuständigen Zollpostamt.
Martin |
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#15 |
Registriert seit: 17.10.2007
Ort: südwestliches Oberbayern
Beiträge: 716
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Ging mir mal genauso:
Objektiv für 28 Euro zzgl. Versand 10 Euro aus der Schweiz ... zzgl Zoll und EUst zzgl 30 km Fahrt (einfach) zum Zollamt Weilheim. War kein Schnäppchen mehr ... Andererseits -- vor Jahren passiert: Objektiv aus Hong Kong für xxx Euro zzgl. 20 Euro Versand ... beim Zoll durchgerutscht, Glück gehabt! Wenn ich keine Anweisungen gebe, wie der Verkäufer das Teil deklarieren soll, und der das dann unzutreffend als Geschenk oder Warenrücksendung bezeichnet, kann man doch mir daraus keinen Strick drehen, oder? Oder bin ich verpflichtet, eine solcherart "durchgerutschte" Sendung zum nächsten HZA zu bringen ("Hallo, Sie haben da was übersehen ... ![]() Wie weit reichen denn da die Mitwirkungspflichten des Käufers? Gruß Helmut Edit: Uiii, OT ... 201
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Wirklichkeit heißt Spesen - Träume sind Ertrag (Georg Kreisler) - Meine Fotoseite Geändert von alpine-helmut (18.11.2010 um 09:51 Uhr) |
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#16 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Wie bereits beschrieben wurde, musst du im Zweifel (der bei einem neuwertigen Objektiv aus China sicher vorhanden und auch begründbar sein wird) eine Rechnung o.ä. beibringen, damit der Zoll den Wert und damit die Einfuhrkosten ermitteln kann. Willst oder kannst du das nicht, kann die Ware einbehalten werden - ob es noch weitere Konsequenzen haben kann weiß ich nicht, aber der Verlust des Geldes UND der Ware dürfte eh schmerzhaft genug sein. Die Jungs beim Zoll sind auch nicht doof und wissen schon ganz genau, daß sowas immer wieder versucht wird.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (17.11.2010 um 14:48 Uhr) |
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#17 |
Registriert seit: 18.10.2007
Ort: Odenwald
Beiträge: 698
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Eben, wenn die keine Papiere vorgelegt bekommen, kriegste die Ware nicht. Basta.
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#18 |
Registriert seit: 24.10.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 717
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Ich würde keinesfalls das Risiko eingehen, dazu lese ich auch schon zu lange im eBay Sicherheitsforum mit.
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#19 |
Registriert seit: 12.02.2004
Ort: Rheinland
Beiträge: 1.103
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Die Mädels aber auch nicht.
![]() Sorry der musste raus, den bei unserem Zollamt gibt es zur Zeit nur Mädels. ![]()
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Liebe Grüße Klaus |
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#20 |
Registriert seit: 18.11.2009
Ort: MainKinzigkreis
Beiträge: 182
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Lassssssssssss die Finger davon..
schönen Gruß |
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