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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Zoom-Erlebniswelt: Bildveröffentlichung
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Alt 02.06.2009, 17:03   #11
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Daher hatte ich meine Info auch. Aber natürlich nochmal in den AGBs gecheckt, os es auch so stimmt.

Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Ideal fand ich es im Zoo Landau gelöst. Dort darf man Fotografieren und die Bilder veröffentlichen, wenn man dazu schreibt, dass sie im Zoo Landau gemacht wurden.
So handhaben es viele Zoos und das finde ich auch eine vernünftige Lösung.
__________________
Gruß Jörg

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Alt 02.06.2009, 17:04   #12
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Zitat:
Zitat von XxJakeBluesxX Beitrag anzeigen
AGBs hin oder her, so gut wie kein Besucher des Zoos liest vor dem Besuch die AGBs. Wie also sollen die dann wissen dass man das Recht am eigenen Bild an die GEW abtritt sobald man eines davon im Internet zeigt?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 02.06.2009, 17:05   #13
XxJakeBluesxX
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
Sehe das gerade oben rechts in den AGBs:

Zitat:
Stand: 1. April 2009
__________________
Ciao, Cludio
XxJakeBluesxX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2009, 17:09   #14
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von XxJakeBluesxX Beitrag anzeigen
Wie also sollen die dann wissen dass man das Recht am eigenen Bild an die GEW abtritt sobald man eines davon im Internet zeigt?
Da hatte ich mich ja wahrscheinlich am Anfang falsch ausgedrückt oder es auch selber falsch verstanden, da wohl auch etwas missverständlich dargestellt.

Man tritt nicht die Urheberrechte beim Veröffentlichen ab (im Gegenteil, Veröffentlichen wird ja untersagt), sondern das Recht am eigenen Bild beim Betreten des Zoos, d.h. ein Zoobeauftragter darf von Dir Bilder machen und mit diesen dann verfahren, wie es ihm beliebt, ohne dass eine Einwilligung von Dir nötig ist.
__________________
Gruß Jörg

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Alt 02.06.2009, 17:14   #15
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
ein Zoobeauftragter darf von Dir Bilder machen und mit diesen dann verfahren, wie es ihm beliebt, ohne dass eine Einwilligung von Dir nötig ist.
Wodurch legitimiert?
- Dass ich eine Karte kaufe? > Muss ich, um überhaupt reinzukommen. Damit kann man aber keine weiteren Rechte abtreten.
- Dass ich ein Privatgelände betrete? > Kann auf meinem Grundstück auch nicht jeden beliebigen willenlos ablichten (Postbote etc.).

Einzig durch die AGBs und diese sind nicht zulässig, weil man das Persönlichkeitsrecht nicht einfach "wegschreiben" kann, sont könnte man ja auch sonstige Menschenrechte beim Eintritt ablegen, weil es in den AGB steht. (Mal übertrieben).
Ich wundere mich wirklich manchmal was sich Unternehmen bzw. Institutionen erlauben, bzw. denken erlauben zu können.
__________________
Gruß
christophe

Portfolio
jameek ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.06.2009, 17:15   #16
Kianie
 
 
Registriert seit: 02.01.2006
Ort: Duisburg
Beiträge: 120
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Ohne Nachfrage halte ich das nicht für rechtskonform.
Yep, ich finde auch dass es eine Frechheit ist, aber hier in Deutschland wundert mich langsam nichts mehr. Ich hätte denen niemals die Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt, ich lasse mich auch privat nur in seltenen Ausnahmen fotografieren...
Und dann noch 40€ für 38 Minuten Ruhrpottschnauzen zu verlangen (das mit dem Filmen ohne unser Einverständnis hatte ich in der Anfrage ans ZDF erwähnt), ohne Worte...
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Alt 02.06.2009, 17:15   #17
derBlubb
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-40239 Düsseldorf
Beiträge: 1.213
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Man tritt nicht die Urheberrechte beim Veröffentlichen ab (im Gegenteil, Veröffentlichen wird ja untersagt), sondern das Recht am eigenen Bild beim Betreten des Zoos, d.h. ein Zoobeauftragter darf von Dir Bilder machen und mit diesen dann verfahren, wie es ihm beliebt, ohne dass eine Einwilligung von Dir nötig ist.
Darf er nicht. Ein wunderbares Beispiel unwirksamer AGB.
__________________
Ciao, Karlheinz
Ohne dich ist mein Leben halb so leicht. Nur mein Herz ist doppelt so schwer. (I. Rinner)
das Letzte
derBlubb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2009, 17:25   #18
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Ok, ob die AGBs rechtlich ok sind, kann ich nicht beurteilen; nach meinem Rechtsempfinden wären sie es auch nicht.

Wollte nur noch mal klarstellen, wie die AGBs zu deuten sind, unabhängig von irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen.

Was darf denn überhaupt in den AGBs stehen bzw. was ist noch rechtlich ok? Dass man dort ungefragt fotografiert werden darf, meine ich schon öfters gelesen zu haben.
__________________
Gruß Jörg

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Alt 02.06.2009, 23:38   #19
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Zur Info der offizielle Standpunkt des ZOOM:

Generell ist auch weiterhin das Fotografieren für private Zwecke, und die Veröffentlichung zur nichtkommerziellen Veröffentlichung unter Nennung der Zoom Erlebniswelt erlaubt.

Das Zoom drückt sich aber etwas undeutlich aus, da man gebeten wird, bei geplanter Veröffentlichung "auf bestimmten Webseiten zur privaten Nutzung", das ZOOM zu informieren, damit eine Genehmigung erteilt werden kann (oder wahrscheinlich auch eben nicht).

Das heißt, man muss beim ZOOM bekannt machen, wo man was veröffentlichen will, macht sich so als Urheber und wahrscheinlich auch Verantwortlicher, aktenkundig

Kommerzielle Aufnahmen bedürfen eines Termins und werden als explizit kostenpflichtig benannt.

Das ZOOM ist ja in der letzten Zeit schon so und so recht kommerziell durchorganisiert geworden.

-> immer weniger Tiere im Winter draußen, fast alle Tiere beim Schnee 2009 im Stall
-> der neue Asienteil scheint eher Abenteuerspielplatz für Kinder, denn Zoo zu werden
-> dieser penetrante Fotodienst, der einem jedes Mal einen Schlüsselanhänger mit Foto aufschwatzen will (und durch den Auflauf und das Geplärre die Luchse nebenan verjagt)
-> der eklige Kirmesgestank nach gebrannten Mandeln vorne in der Alaskawelt seit Umsetzung der Bude an den Kinderspielplatz
-> Sperrung von Teilen des Parks für Filmaufnahmen ohne konkrete Ankündigung


und nun auch noch die AGB, die Hagenbeck nachahmen. Da bin ich froh, dass ich letzte Woche noch meine Jahreskarte in Duisburg "aufgebraucht" habe, und noch nicht die im ZOOM verlängert habe. So toll ist es da nun auch wieder nicht
__________________
Du hälst Dich für einen guten Naturfotografen? -> KLICK <-
eggett ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 08:10   #20
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Danke für die Info!

Zitat:
Zitat von eggett Beitrag anzeigen
Zur Info der offizielle Standpunkt des ZOOM:

Generell ist auch weiterhin das Fotografieren für private Zwecke, und die Veröffentlichung zur nichtkommerziellen Veröffentlichung unter Nennung der Zoom Erlebniswelt erlaubt.

Das Zoom drückt sich aber etwas undeutlich aus, da man gebeten wird, bei geplanter Veröffentlichung "auf bestimmten Webseiten zur privaten Nutzung", das ZOOM zu informieren, damit eine Genehmigung erteilt werden kann (oder wahrscheinlich auch eben nicht).
Da bin ich ja mal auf die ersten Erfahrungen gespannt.

So ähnlich drückt sich der Aquazoo Düsseldorf nämlich auch aus.
Ich habe aber eine Genehmigung zur Veröffentlichung auf meiner privaten Homepage nicht bekommen, und das ohne jegliche Begründung.
__________________
Gruß Jörg

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