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BadMan 02.06.2009 15:50

Zoom-Erlebniswelt: Bildveröffentlichung
 
Da hier ja doch Einige Leute Zoofotos zeigen, mal ein kleiner Hinweis:

Die Zoom-Erlebniswelt in Gelsenkirchen hat offensichtlich ihre AGBs geändert.
Für die nichtkommerzielle Veröffentlichung von Fotos muss man sich nun vorher eine schriftliche Einwilligung einholen.
Ausserdem tritt man seine Bildrechte an die GEW (Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH) ab. :flop:

Ich weiß nicht, ob ein direkter Link erlaubt ist, aber im Impressum ist ein Link zum PDF mit den AGBs.

dominik.herz 02.06.2009 15:56

Deshalb veröffentliche ich aus Prinzip nur Detailaufnahmen, die nicht auf den jeweiligen Zoo schließen lassen.

Meiner Meinung nach sollten die Zoo-Betreiber lieber mal den nervigen Blitzern die Kameras abnehmen, da hätten die Tiere viel mehr davon als von einem Veröffentlichungsverbot :!:

Allerdings hast du das mit den Bildrechten missverständlich ausgedrückt. Es geht um das "Recht am eigenen Bild" - sprich mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Besuch im Zoo erlaubst du denen, dich zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen.
Oder habe ich den Absatz missverstanden :?:

derBlubb 02.06.2009 16:06

Zitat:

Zitat von dominik.herz (Beitrag 844843)

Allerdings hast du das mit den Bildrechten missverständlich ausgedrückt. Es geht um das "Recht am eigenen Bild" - sprich mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Besuch im Zoo erlaubst du denen, dich zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen.
Oder habe ich den Absatz missverstanden :?:

Nein, es geht in den AGB tatsächlich um das Recht am eigenen Bild nach §§ 22 KUrhG, das nach den AGB des Zoom auch noch an beliebige Dritte weiter übertragen werden kann. Ob das so wirksam ist... aber es gibt ja auch genug andere Zoos.

jameek 02.06.2009 16:25

Zitat:

Zitat von dominik.herz (Beitrag 844843)
Allerdings hast du das mit den Bildrechten missverständlich ausgedrückt. Es geht um das "Recht am eigenen Bild" - sprich mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Besuch im Zoo erlaubst du denen, dich zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen.
Oder habe ich den Absatz missverstanden :?:

Ohne den entsprechenden Hinweis gelesen zu haben, halte ich das für unmöglich (in beiderlei Wortbedeutung).
Wenn Person X mit seiner Geliebten in den Zoo geht und dabei (gut erkenntlich)fotografiert wird und das Foto als Werbeplakat 3x5m in der Innenstadt aufgehängt wird, dann möchte ich den Richter sehen, der aufgrund des Kaufes einer Eintrittskarte entscheidet, dass die Bildrechte an den Zoo abgetreten wurden.
Ich kann mir vorstellen, dass der Zoo versucht dies zu kommunizieren, wenn es hart auf hart kommt wird er aber keine Chance gegen das Recht am eigenen Bild haben, das ist nämlich bildtechnisch eines der am besten geschützten Rechte.

edit: Doch gelesen. Eine Zeile drüber schreiben sie selbst "nicht jeder wünscht auf den Bildern abgebildet zu werden". Und drunter meinen sie es tatsächlich so, dass sie mit Bildern von Besuchern machen können was sie wollen.
Das könnte man drauf ankommen lassen... zB gern auch im Falle einer Kündigung, weil jmd. krankgefeiert hat und im Zoo war und das öffentlich wurde. Sachen gibt's...

BadMan 02.06.2009 16:29

Zitat:

Zitat von derBlubb (Beitrag 844846)
es geht in den AGB tatsächlich um das Recht am eigenen Bild nach §§ 22 KUrhG,

Ja, so ist es wohl. Dass dies dann aber ungefragt an Dritte weitergegeben werden darf, finde ich auch nicht so prickelnd. Das würde ja heißen, dass ich nach einem Zoobesuch z.B. plötzlich ungewollt Zahnpastareklame machen würde.

Wie ist das denn eigentlich bei anderen Zoos oder ähnlichen Einrichtungen?

Kianie 02.06.2009 16:49

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 844850)
Wie ist das denn eigentlich bei anderen Zoos oder ähnlichen Einrichtungen?

Wie es offiziell aussieht weiss ich nicht, aber meine Frau und ich waren nach einem Besuch im Zoo Duisburg einige Monate später in den Ruhrpottschnauzen zu beobachten. Großaufnahme im Raubtierhaus. Fand ich ziemlich frech, hatte dann aber keine Lust mich weiter drüber aufzuregen.
Das ZDF wollte für eine Kopie (als Geschenk für meine Mutter) dreiste 40€. :shock:
1x herzhaft gelacht und den Stream aus der Mediathek verwendet...

BadMan 02.06.2009 16:54

Zitat:

Zitat von Kianie (Beitrag 844858)
meine Frau und ich waren nach einem Besuch im Zoo Duisburg einige Monate später in den Ruhrpottschnauzen zu beobachten.

Ok, das ist vielleicht ärgerlich, aber hier war die Veröffentlichung ja quasi "zweckgebunden", also für die eigenen Zwecke und Werbung für den Zoo. Ich glaube, das haben wohl viele Zoos so in den AGBs.
Das würde ich noch von dem Fall unterscheiden, dass die Bilder an eine Werbeagentur weitergegeben werden dürfen.

jameek 02.06.2009 17:00

Zitat:

Zitat von Kianie (Beitrag 844858)
Wie es offiziell aussieht weiss ich nicht, aber meine Frau und ich waren nach einem Besuch im Zoo Duisburg einige Monate später in den Ruhrpottschnauzen zu beobachten. Großaufnahme im Raubtierhaus.

:shock: Ohne Nachfrage halte ich das nicht für rechtskonform.

About Schmidt 02.06.2009 17:00

Für die, die es noch nicht kennen, hier gibt es eine

Zooliste

Ideal fand ich es im Zoo Landau gelöst. Dort darf man Fotografieren und die Bilder veröffentlichen, wenn man dazu schreibt, dass sie im Zoo Landau gemacht wurden.

Gruß Wolfgang

XxJakeBluesxX 02.06.2009 17:02

AGBs hin oder her, so gut wie kein Besucher des Zoos liest vor dem Besuch die AGBs. Wie also sollen die dann wissen dass man das Recht am eigenen Bild an die GEW abtritt sobald man eines davon im Internet zeigt?


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