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Alt 25.11.2007, 12:40   #11
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Letzten Endes reicht ein Schmierblatt, das vorbereitet wurde, oder ein klassischer Quittungsblock.

"Habe für Paketnummer bei Übergabe xxx,xx € erhalten"

feddich.
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Du hälst Dich für einen guten Naturfotografen? -> KLICK <-
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Alt 25.11.2007, 13:23   #12
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
1. Es ist nicht vorgesehen, dass der Postbote eine Quittung ausstellt und das aus folgendem Grund.
In der Sendung befindet sich eine Rechnung vom Lieferanten. Stellt nun der Bote noch eine Quittung aus, habe ich zwei Belege für eine Sache. Der vom Boten ausgestellte Beleg reicht zur Vorlage beim Finanzamt. Also kann ich damit eine Sache absetzen, die ich gar nicht besitze.
2. Der Postbote gibt die Sendung deshalb erst nach erhalt des Geldbetrages heraus, da er der Dumme ist, wenn der Geldbetrag fehlt. Händigt er die Sendung aus bevor der Kunde gezahlt hat und der Kunde haut ihm die Tür vor der Nase zu, hat er die A...Karte und muss ggf. zahlen.

Und oh weh, es kommt nun einer auf die Idee meine Kollegen zu besch....

Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 25.11.2007, 19:11   #13
frame
 
 
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
In der Sendung befindet sich eine Rechnung vom Lieferanten. Stellt nun der Bote noch eine Quittung aus, habe ich zwei Belege für eine Sache. Der vom Boten ausgestellte Beleg reicht zur Vorlage beim Finanzamt. Also kann ich damit eine Sache absetzen, die ich gar nicht besitze.
Die Argumentation ist mir nicht ganz eingängig - ich habe letztens als ich die Kamera gekauft habe auch zwei Rechnungen bekommen, eine auf DIN-A4 Papier und eine auf Thermopapier, beide vollständig mit Seriennummern und allem. Was ist das Problem dabei?
Wieso kann ich eine Sache absetzen ohne sie zu besitzen? Indem ich sie mit der Originalrechnung verkaufe? Ich kann sie auch ohne Originalrechnung verkaufen und dem Finanzamt erzählen ich würde sie noch besitzen. Die Quittung/Rechnung weist erstmal nach dass ich was angeschafft und bezahlt habe, dann kann ich es auch absetzen. Wenn ich es aber weiterverkaufe muss ich das entsprechend buchen, das hat nicht mit der Originalrechnung zu tun.
Wenn der Steuerprüfer kommt und ich das Gerät das ich abgesetzt habe nicht besitze und den Mangel nicht glaubhaft erklären kann habe ich ein Problem.
Glaub' mir, Leute die Steuern hinterziehen möchten kennen weitaus bessere Wege als diesen.
ciao
Frank
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Some say I don’t play well with others…
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