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Alt 24.10.2022, 17:21   #11
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Die alte Leier...

Die Urheberrechte verbleiben unabdingbar beim Urheber (70 Jahre lang). Allein der Urheber kann über die Veröffentlichung bestimmen, sie aber auch widerrufen.

Die Nutzungsrechte können variieren, von einer einmaligen Veröffentlichung in einer definierten Auflage bis zur pauschalen unbegrenzten Nutzung, von einer individuellen, exklusiven Übetragung für den Einzelfall bis zur Gemeinfrei-Stellung. Auf alle Fälle sollte die Nutzung schriftlich mit ihrem Umfang vereinbart werden, wieviel man für die Rechteübertragung bekommen kann, ist Verhandlungssache.

Bei dieser Frage empfiehlt sich auf jeden Fall die rechtzeitige Information über die Rechtslage. Das Verdienen fängt später an...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.10.2022, 19:41   #12
ayreon
 
 
Registriert seit: 23.06.2004
Ort: Rosenheim
Beiträge: 1.391
@Steve
Sachen haben halt dummerweise kein Persönlichkeitsrecht und der Fall ist ja umgekehrt.
Hat der Bauherr denn wenigstens auch Fotos bekommen oder war er nur gutgläubig?
__________________
__________________________________________________
Schönen Gruß
Martin
ayreon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2022, 19:48   #13
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.354
Wie sieht es denn mit der Abgebildeten Person aus? Hast du da die Rechte?
__________________
Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen.
twolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2022, 20:12   #14
Windbreaker
 
 
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.577
Zitat:
Zitat von twolf Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn mit der Abgebildeten Person aus? Hast du da die Rechte?
Was willst du denn da für Rechte? Die Person ist ja überhaupt nicht zu erkennen. Die Person könnte ja nicht einmal nachweisen, dass sie das ist.
Windbreaker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2022, 22:27   #15
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.495
Zitat:
Zitat von ayreon Beitrag anzeigen
@Steve
Sachen haben halt dummerweise kein Persönlichkeitsrecht und der Fall ist ja umgekehrt.
Hat der Bauherr denn wenigstens auch Fotos bekommen oder war er nur gutgläubig?
Die Beuherrin war nur nett zu ihrem Architekten - sie kannte die Photographin gar nicht !
Natürlich hat sie nichts schriftlich vereinbart - aber wie gesagt, sie regt(e) sich drüber auf, handelte aber niemals....o sie BIlder erhielt, wei´ich nicht.

Da sind wir wieder bei der Situation die nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt ist. Wer in einer Wohnung, vom Garten eines Hauses aus das Haus oder den Garten photographiert sollte für die Nutzung des Bildmaterials eine Zustimmung des Besitzers(Bewohners)* haben ...

* Im Hinblick auf die Lesbarkeit wurde im Text auf Gendern verzichtet.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.10.2022, 22:40   #16
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.123
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
…..
* Im Hinblick auf die Lesbarkeit wurde im Text auf Gendern verzichtet.
Den Satz sollte ich in meine Signatur übernehmen.
__________________
Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen.
Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln.

Grüße aus Alf an der Mosel
Peter
kiwi05 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2022, 08:36   #17
Pittisoft
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.963
Zitat:
Zitat von twolf Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn mit der Abgebildeten Person aus? Hast du da die Rechte?
Das war gleich auch unser Gedanke, und wer schon öfters Post von Anwälte im Briefkasten hatte reagiert da etwas sensibel.
Und Steve sein Beispiel zeigt recht gut wie es mit Bilder gehen kann.

Zitat:
Zitat von Windbreaker Beitrag anzeigen
Was willst du denn da für Rechte? Die Person ist ja überhaupt nicht zu erkennen. Die Person könnte ja nicht einmal nachweisen, dass sie das ist.
Wenn die Person "wenn ich das richtig gesehen habe" mit hellen Bart, Sonnenbrille und Hut sich als einzige auf dem eigenen Acker befindet mit sein Arbeitsgerät in der Hand und sich irgendwann auf ein riesigen Plakat wiederfindet.
Da möchte ich nicht derjenige sein der die Bildrechte inne hat wenn die Person damit nicht einverstanden ist.

Ich will hier keine Diskussion lostreten, nur "roanjub" sollte schriftlich die Nutzung des Bildes klar festlegen damit es vielleicht später kein böses Erwachen für ihn gibt.
__________________
Tschüss Pittisoft (Peter).....
Pittisoft ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2022, 09:22   #18
Klinke
 
 
Registriert seit: 30.08.2013
Ort: Hannover
Beiträge: 1.681
Zitat:
Zitat von kiwi05 Beitrag anzeigen
Den Satz sollte ich in meine Signatur übernehmen.
__________________
Gruß Michael

... wer Festbrennweiten benutzt ist nur zu faul zum Zoomen ...
Klinke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2022, 19:31   #19
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.354
Zitat:
Zitat von Windbreaker Beitrag anzeigen
Was willst du denn da für Rechte? Die Person ist ja überhaupt nicht zu erkennen. Die Person könnte ja nicht einmal nachweisen, dass sie das ist.
Ist das deine Private Meinung, oder eine Rechsichere Bewertung ?
__________________
Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen.
twolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2022, 19:34   #20
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von ayreon Beitrag anzeigen
@Steve
Sachen haben halt dummerweise kein Persönlichkeitsrecht und der Fall ist ja umgekehrt.
Hat der Bauherr denn wenigstens auch Fotos bekommen oder war er nur gutgläubig?
So kann man sich irren! Fotografiere mal ungefragt den Hundertwasserbahnhof in Uelzen vom Gehweg aus und stelle das Bild ins Netz! Aber zuvor kräftig sparen!

Bauwerke und Markenzeichen können durchaus geschützt sein, die "Panoramafreiheit" kann eingeschränkt sein, ebenso kann man in die Falle von Perspektiven und Bildausschnitten gelangen - so mancher Freizeitfotograf bekam schon unliebsame anwaltliche Post.

Sollten Personen einen bildbestimmenden Teil des Fotos ausmachen, braucht man die schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung.

Alles Dinge, die geklärt sein müssen, bevor man ein Foto gegen Honorar hergibt...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
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