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Alt 24.04.2015, 14:15   #11
wannerlaufer
 
 
Registriert seit: 27.02.2004
Ort: 65719 Hofheim am Taunus
Beiträge: 382
Grundsätzlich habt ihr recht, ich kenne auch keinen konkreten Fall, an dem sich ein Prüfer an dem ausgedruckten elektronischen Beleg gestört hätte, aber die Rechtslage - die hier im übrigen der EU UST SystRL folgt, was das deutsche UStG nicht immer tut - ist halt wirklich so, dass ich als Rechnungsempfänger irgendwo elektronisch die Rechnung speichern muss, Damit ist auch die Option, dass ich das vielleicht bei Amazon noch runterladen könnte erst mal nicht gegeben (halten die das auch mindestens 7 Jahre aufrecht ??)...

In der Praxis dürfte es kaum auffallen, wenn der Beleg nur gedruckt ist, aber es zeigt sich an dem Beispiel wieder mal, dass für die elektronische Welt Sicherheitsanforderungen gemacht werden die es in der Papierwelt nicht gibt.
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Alt 24.04.2015, 14:22   #12
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.148
Gilt ein Fax eigentlich als Schriftstück oder als elektronisches Dokument?
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Alt 24.04.2015, 14:39   #13
wannerlaufer
 
 
Registriert seit: 27.02.2004
Ort: 65719 Hofheim am Taunus
Beiträge: 382
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Gilt ein Fax eigentlich als Schriftstück oder als elektronisches Dokument?

Das BGB kennt die Schriftform und die Textform. Schriftform setzt Unterschrift auf dem Papier voraus, das ist beim empfangenen Fax gerade nicht gegeben. Deswegen kann zB. ein Arbeitsverhältnis nicht per Fax gekündigt werden, weil das Gesetz hier Schriftform regelt, die durch das Fax aber nicht eingehalten wird.

Ist das Schriftformerfordernis aber nicht gesetzlich, sondern zB. in einem Vertrag geregelt, dann genügt die telekommunikative Übermittlung. Bsp: in einem Vertrag ist geregelt, dass der eine Vertragspartner regelmäßig bestimmte Daten "schriftlich" mitzuteilen hat. Dann kann er das faxen oder sogar per Mail schicken. Der andere kann dann aber verlangen, dass das nochmals schriftlich dh. mit Unterschrift übermittelt wird.

Man sieht, dass das Fax und auch die Mail - " ich habe das schriftlich in einer E-Mail bestätigt bekommen" - von juristischen Laien völlig falsch beurteilt werden.
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Alt 24.04.2015, 14:39   #14
raul
 
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
Zitat:
Zitat von wannerlaufer Beitrag anzeigen
In der Praxis dürfte es kaum auffallen, wenn der Beleg nur gedruckt ist, aber es zeigt sich an dem Beispiel wieder mal, dass für die elektronische Welt Sicherheitsanforderungen gemacht werden die es in der Papierwelt nicht gibt.
Und wenn man es genau nimmt, sind die in der digitalen Welt nach SigG §17 geforderten Signaturen mit technisch und finanziell vertretbarem Aufwand nicht leistbar. Es wird hier politisch einfach festgelegt, dass Signaturen sicher zu sein und was sie an Leistungsspektrum mitzubringen haben. In der Praxis sind die heutzutage in der Masse eingesetzten Signaturen leicht zu knacken, fälschen und "unbefugt abzurufen". Es steht also derart viel heisse Luft in diesen Gesetzen, dass man als Anwender leicht verzweifeln kann. Allerdings geht die Prüfung der Signaturen auf die festgeschriebene Leistungsfähigkeit auch über die Fähigkeiten eines Steuerprüfers weit hinaus. Von daher braucht man sich da wohl keine Sorgen zu machen. Bürokratie halt.

Gruß,
raul
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Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore
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Alt 24.04.2015, 17:46   #15
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.518
Moin,

lohnt das Überhaupt den Aufwand, denn die teuerste App kostet 9,99 €, also reden wir hier von rd. 1,60 € Steuersumme.
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LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
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Alt 24.04.2015, 19:19   #16
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Für den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer definitiv nicht...
Ideen haben die Leut, Eigenbeleg für Umsatzsteuer . Der gezahlte Betrag geht in den Aufwand.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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