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#11 |
Registriert seit: 08.03.2012
Ort: bei Erfurt
Beiträge: 408
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![]() ![]() Um es kurz zu fassen. Gewährleistung: Bezieht sich immer nur auf Mängel die bei dem Kauf schon vorhanden waren, zb. Serienfehler. Garantie: Hier garantiert dir der Hersteller die Funktion für z.B. 24 Monate. Geht deine Kamera in der Zeit ohne Fremdverschulden defekt, dann hat der Hersteller das Recht 2 mal den Fehler zu beseitigen (Zustand der Werksauslieferung). Schaffen Sie es nicht, den gleichen Fehler 2 mal zu beheben, dann erst hast Du Recht auf Wandlung. Allerdings fast immer nur wenn es 2 mal der gleiche Fehler war. Meistens nimmt eine gute Beschwerdeabteilung aber schon Geräte mit unterschiedlichen Fehlern zurück. Mit der Nutzungsdauer sind es 3% pro Monat (Reparaturzeit nicht mit eingerechnet) vom EK des Händlers. Also noch nicht mal 3% vom brutto was Du bezahlt hast. Kommt immer darauf an wie der Händler das dann an dich vergütet. Ich würde mich da nicht darauf einlassen. Erstmal würde ich wissen wollen, warum denn die Kamera nicht wieder zu reparieren ist und was der Grund für den Defekt ist. Denn das ist dein Recht! Wende dich am besten direkt an den Hersteller. Dort gibt es ein Complaindepartment bzw. Beschwerdemanagement. Gruss Micha |
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#12 |
Registriert seit: 16.01.2012
Ort: ober hilbersheim
Beiträge: 17
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a55
hallo,
also nochmal die Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Sache. Die Garantie ist eine freiwillige Sache von Hersteller oder wem auch immer. Dein Kaufvertragspartner ist der MM. Unabhängig was Sony sagt kann nur mit dem MM über den VErtrag diskutiert werden. Der MM macht es sich sehr einfach, wenn er die Aussagen von Sony weitergibt und dir dann 500 Euro anbietet. Dein Vertragspartner MM trägt das Risiko, dass etwas während der 24 Monate kaputt geht. Das versucht man gerade wieder auf dich abzuwälzen. Lass dich von einer sachkundigen Person beraten, bevor du wieder zum MM geht. Sonst zieht man dich über den Tisch und du meinst am Ende es war Nestwäre. PS: Der MM kann auch eine A55 bestellen. Aussrdem ist der LAden ja mittlerweile sehr flexibel bezüglich Preis. Man kann vor Ort mit denen im Internet schauen, was der Preis bei einem seriösen Anbieter ist und schon hat man auch diesen Preis. Dasia |
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#13 | |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Zitat:
TO, ein anderer User hier aus dem Form hat den Kaufpreis seiner wegen fehlenden Teilen nicht reparablen Kamera voll erstattet bekommen.
__________________
LG Matthias |
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#14 |
Registriert seit: 08.03.2012
Ort: bei Erfurt
Beiträge: 408
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Sony kann hier sehr wohl sich einmischen.
Bei uns im Konzern gehen die Produkte an den Distributor und dann an den Händler. Der Gutschriftsweg geht genau wieder über diesen Weg, nur halt in die andere Richtung. Ich habe schon oft Klärungen mit dem MM (geschäftlich) machen müssen. Lass dich nicht weichkochen und kläre das. Zur Not mit dem Leiter der Abteilung! |
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#15 |
Themenersteller
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 115
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Ich bin auch etwas verwundert.
Ich kannte das auch nur so, dass solange getauscht wird, bis es keine Austauschgeräte mehr gibt und danach ein Austausch in ein gleichwertiges oder besseres Gerät angeboten wird. (Zumindest ist das bei anderen Geschäftssparten von Sony so) |
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#16 | ||
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Zitat:
Zitat:
__________________
Gruß Jens Geändert von Jens N. (10.03.2012 um 21:28 Uhr) |
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#17 |
Registriert seit: 08.03.2012
Ort: bei Erfurt
Beiträge: 408
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Austausch ist immer so eine Sache. Bei Mehrfachreparaturen versenkt der Hersteller zu viel Geld in den Service und bietet dir halt die 3% pro Monat an, weil Du das Gerät ja auch genutzt hast in der Zeit. Rechtlich ist das schon so korrekt.
Wenn bei uns keine Eteile lieferbar sind, dann bieten wir dem Kunden auch einen gleichwertigen Austausch an. Also entweder das gleiche Model (solange es noch im Produktportfolio ist), oder ein besseres. Gruss |
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#18 |
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.706
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Ich würde auf Reparatur oder den bezahlten Kaufpreis bestehen.
(bei Amazon war das bei mir völlig problemlos - ich bekam den ursprünglich bezahlten Neupreis komplett zurück, obwohl der damals akt. Neupreis der A55 inzwischen deutlch darunter lag) |
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#19 |
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 997
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Nimm die 500 EUR UND lass dir die defekte, irreparable Kamera aushändigen. Dann machst Du deinen Garantieanspruch an sony direkt geltend...
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Gruß, Michael. (Tipp-Fehler gehen auf das Konto der Touchscreen-Tastatur) - mein Testbericht zur alpha 55 - Praxistest Tamron 70-300 USD - Vergleich Superzoom 18-250 mit Standardzoom 16-105 |
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#20 |
Registriert seit: 08.03.2012
Ort: bei Erfurt
Beiträge: 408
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Geht nicht
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