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Clif 10.03.2012 20:13

A55 wird nicht mehr Repariert?!?
 
Hallo zusammen,

vor ca. 2 Monaten habe ich meine Kamera beim Mediamarkt abgegeben (die Cam ging nicht mehr an). Nach den 2 Monaten Wartezeit kam heute die Info von Geissler.
Die Kamera ist nicht mehr reparabel und kann nicht ausgetauscht werden. Vom Mediamarkt wurde mir nur eine Gutschrift über den Zeitwert angeboten... nicht mal 500€
Ich denke jetzt schon ernsthaft über einen (nicht wirklich billigen) Systemwechsel nach :(

Würdet ihr die 500€ annehmen? (ATM reicht das nicht mal für einen A55 Body die fangen bei 637€ an)

:(:(:(

Pedrostein 10.03.2012 20:18

Ist die Garantie denn schon abgelaufen? Wenn nicht, wuerde ich mich nicht mit dem Zeitwert abspeisen lassen.

fallobst 10.03.2012 20:19

Welche Antwort erwartest du, wenn du uns nicht mitteilst, wie lange du die Kamera genutzt hast und ob es ausschließlich ein Garantiefall ist und/oder man nicht einen Anteil beim Nutzer für den aufgetretenen Defekt unterstellen oder vermuten kann.
Für mich wäre das entscheidend für eine Antwort auf deine Frage.


Es grüßt Matthias

Clif 10.03.2012 20:21

1. Die Kamera hat noch Garantie
2. Nutzungszeitraum ist lt. MediaMarkt 14 Monate.

Es handelt sich auch nicht um Fremdeingriff oder Fremdeinwirkung also eine Normale Garantieleistung

Erebos 10.03.2012 20:33

Die Frage ist, wie lange ist der Kauf her. Erstmal nicht Gewährleistung und Garantie verwechseln. Garantie ist freiwillig und wird wenn dann von sony gegeben, Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird wenn ich richtig informiert bin vom Händler geben und bezieht sich nur auf den Zustand beim Kauf. Jetzt verhält es sich so, dass die ersten sechs Monate nach dem Kauf davon ausgegangen wird, dass beim auftreten eines Defektes dieser schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Danach musst du beweisen, dass der defekt schon kauf vorlag. Das ist fast unmöglich. Kannst du das nicht, hast du ganz schlechte Karten. Für Fehler, die nicht schon während des Kaufes Vorlagen hast du keine Ansprüche, egal ob selbst verschuldet oder nicht. Da deine cam 14 Monate alt ist, würde ich das Angebot annehmen, denn rechtlich würden die auch damit durchkommen dir gar nichts zu geben.

dasia 10.03.2012 20:35

a55
 
Hallo zusammen,

du hast auf die Kamera 24 Monate gesetzliche Gewährleistung mit deinem Vertragspartner Media MArkt, wenn du da gekauft hast.
Dieser muss versuchen das Gerät nachzubessern während der 24 Monate. Wenn dies nicht möglich sein sollte, dann hast du das Recht mit MM über eine Wandlung des Vertrags zu diskutieren oder MM soll dir eine neue A55 geben. Was der Reparateur über die Kamera sagt kann dir egal sein. Du hast einen Vertrag mit MM und nicht mit Geisler.

Die Läden versuchen immer mehr mit diesen Argumenten den Endkunden zu verunsichern, da sich die meisten nicht im Klaren sind an wen sie sich wenden müssen.
Der Lieferant kann hundert mal erzählen was mit der KAmera nicht alles ist. Entscheidend ist dass du dem MM auf die Füsse trittst.

Alles was der Lieferant an MM erzählt kann dir egal sein.

Was den Zeitwert anbelangt. Finde ich etwas frech dies dem Endkunden anzubieten da es die Kamera ja noch zu kaufen gibt. (Umgekehrt hat der MM mit deinem Geld ja auch einen Profit erwirtschaftet. Den möchte der MM ja auch nicht mit dir teilen)

Meine A 55 hat inkl einem Kit Objektiv beim MM 639 gekostet. Das war im November 2011.


Grüsse


Dasia

Clif 10.03.2012 20:36

Garantie vs. Gewährleistung ist schon Klar aber ich habe nun mal 3 Jahre Garantie. und in den Garantiebedingungen von Sony steht:
Zitat:

Falls die Produkte Mängel aufweisen und der Käufer dies Sony innerhalb der Garantiezeit schriftlich mitteilt, werden die Produkte von Sony gemäß den unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nach eigenem Ermessen) repariert oder ausgetauscht, ohne dass dem Garantienehmer Kosten für Arbeitsaufwand oder für Ersatzteile in Rechnung gestellt werden.

Jens N. 10.03.2012 20:39

Da die A55 noch verkauft wird (und selbst wenn nicht), müsste sie grundsätzlich noch reprabel sein. Hier liegt also eher ein "nicht wollen" seitens Geissler oder dem MM vor. Warum das so ist, müsstest du mal erfragen.

Die Standardgarantie von Sony ist ein Jahr, erweiterbar auf zwei Jahre. Je nachdem was zutrifft, kannst du unter Berufung der Garantie auf Reparatur oder Austausch bestehen. Dazu gibt es diverse Gesetze, die ich jetzt aber auch nicht sp ad hoc runterleiern kann. Ggf. die Sache mit einem Anwalt klären, oder evtl. auch erstmal nur einem Abteilungsleiter des MM oder Geissler, also eine Stufe in der Hierarchie höher. Leider sind deine Infos etwas spärlich - ich weiß jetzt nicht ob das an dir liegt, oder ob du selbst nicht mehr Infos hast. Wenn letzteres der Fall sein sollte, hake einfach nochmal richtig nach: was soll kaputt sein und warum, wieso soll keine Garantiereparatur (sofern noch im Garantiezeitraum, das mit der Gewährleistung wurde ja schon erklärt) möglich sein usw. Und wenn sie dir schon den Zeitwert anbieten, können sie dir auch gleich eine neue Kamera geben, das kommt für den Händler oder Geissler unter'm Strich fast auf das Gleiche raus, schon weil die A55 bald ausläuft (oder schon ausgelaufen ist). Sehr komisch das Ganze.

Erebos 10.03.2012 20:40

Zitat:

Zitat von Clif (Beitrag 1294319)
Garantie vs. Gewährleistung ist schon Klar aber ich habe nun mal 3 Jahre Garantie. und in den Garantiebedingungen von Sony steht:

Ja, aber bisher wurde nicht schriftlich mit sony kommuniziert, sondern mit Mediamarkt und die interessiert die sony Garantie herzlich gar nicht. Also Fehler schriftlich an Sony melden.

Clif 10.03.2012 20:44

Ich habe überhaupt keine Informationen über das Problem bekommen.
Nur eine SMS vom Mediamarkt von wegen nicht Reparabel.

Bei dem Mediamarkt steht ja auch eine A55 im Regal aber die Version mit 2 Kit objektiven /für 899€)

Was den Garantiezeitraum angeht, hat die A55 3Jahre Garantie, wenn man die bei einem Zert. Partner (Mediamarkt ist auch Zert. Partner von Sony) Kauft und die Kamera dann anmeldet (ist auch geschehen).

Vor ca. 20 Minuten ist meine eMail an den Sony-Support raus und am Montag werde ich wohl mal einen Anwalt befragen.


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