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#131 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Zuerst die Reinigung bezahlen und den Rest dann dauerhaft stiften/ spenden. bydey
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#132 | ||
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Zitat:
Hierzu: Zitat:
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#133 |
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Grossraum Karlsruhe
Beiträge: 2.366
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NIcht unwichtig ist aber auch, was etwas weiter unten steht.
Abwägung: Kunst und Eigentum – Rechte des Urhebers und Rechte des Eigentümers Der BGH hat in seiner „Mauer-Bilder-I-Entscheidung“ 1995 geurteilt, dass in solchen Fällen die Kunstfreiheit ihre Grenze in der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG findet: Dem Eigentümer verbleibt somit das Recht seinen Gegenstand mitsamt dem Kunstwerk zu zerstören. Dies ist auch urheberrechtlich legitim. Bereits das Reichsgericht hat 1912 in seinem Urteil „Felseneiland mit Sirenen“ entschieden, dass die Vernichtung eines Werkes - im Gegensatz zu seiner Veränderung - nicht gegen das Entstellungsverbot des § 14 UrhG verstößt. Eine Vernichtung des Werkes verletzt nicht das Urheberpersönlichkeitsrecht
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Viele Grüße Werner --------------- "Leben ist das, was passiert, während Du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen." John Lennon |
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#134 | ||
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Das habe ich schon beim ersten Post geschrieben. Selbstverständlich kannst es zerstören und entfernen. Aber du kannst es nicht verbreiten oder verändern. Weil dann greifst du ins Urheberrecht ein. Zitat:
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#135 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Ich hab mich auf das bezogen was Itscha geschrieben hat und hab eigentlich damit das bestätigen wollen, was du und andere bereits geschrieben haben.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#136 |
Registriert seit: 23.10.2003
Beiträge: 688
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je nun, im wirklichen Leben dürfte das alles ziemlich irrelevant sein.
Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dann ist illegal Gesprühtes auf jeden Fall Sachbeschädigung und möglicherweise kommen noch weitere Straftaten dazu. Wenn also jemand tatsächlich seine ungewollt verschönerte Fassade vermarktet oder verbessert indem er an das fremdgeschöpfte Kunstwerk Hand anlegt, müsste sich ja der Übeltäter outen um seine Rechte wahrnehmen zu können und könnte somit wegen seiner Straftaten belangt werden. |
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#137 |
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
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Es würde sich bestimmt keiner Outen, denn jeder Sprayer kennzeichnet seine Werke mit einen sogenannten Tag und die Polizei hat eine ordentliche Kartei über Graffitis welche sie auch dazu nutzt um anhand der Tags die Werke den Sprayern zuzuordnen und im Falle einer Ergreifung könnte man ihnen weitere Vergehen anlasten.
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#138 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
![]() Wieso soll ich jemandes vermeintliche (Urheber- und Verwertungs-) Rechte respektieren, wenn derjenige sich vorher nicht um meine Rechte geschert hat? ![]() |
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#139 | ||
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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Zitat:
Eigentumsschutz geht vor "aufgedrängte Kunst" bezogen auf die Zerstörung des Eigentums mit samt dem Kunstwerk. Wenn wir jetzt eine Mauer eines Hauses nehmen, die das Kunstwerk trägt, würde das genaugenaugenommen die Zestörung der Mauer beinhalten? Nehmen wir es mal nicht ganz so genau, sondern betrachten nur das Kunstwerk alleine, so ist die Kernaussage, dass das Kunstwerk zerstört werden darf. Für unsere Mauer bedeutet das, wir können sie abwaschen (reinigen) und dabei das Kunstwerk zerstören. Wir können auch den Putz abklopfen oder gleich die ganze Mauer einreisen. Können wir denn das Kunstwerk auch einfach übermalen? - Nein, denn dann wäre das Kunstwerk ja noch vorhanden, nur überdeckt? - Ich meine mich zu erinnern, es gab schon mehrfach Fälle, bei denen unter "alten Meistern" noch "ältere Meister" gefunden wurden. Weiß zufällig wer so einen Fall und hat ein Stichwort parat oder sogar einen Link? Zum besseren Verständnis: Leinwände waren früher rar und wurden schon mal übermalt. Solange das nur der Urheber mit seinem eigenen Werk macht, kann er das tun so oft er will. Wenn aber ein anderer sein Werk übermalt, verletzt er die Urheberschaft des ersten Urhebers. Übermalungen war damals durchaus üblich, wenn beispielsweise unveröffentlichte oder unverkaufte Werke des Meisters vom Schüler neu bemalt wurden. Zitat:
Davon abgesehen, ist der Sachverhalt dennoch ein anderer wie beim Graffiti. Mit fallen da gleich zwei Punkte ein, die schon mal nicht unstrittig zu klären sind: - Schöpfungshöhe - Nachweis durch den Urheber, dass seine Bilder auf der Speicherkarte waren |
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#140 |
Registriert seit: 22.02.2011
Beiträge: 215
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urheberrecht auf MEINER Wand an meinem HAUS? Das ist doch widersinnig, an sich handelt es sich um eine Abgabe des Urheberrechts, da alles was auf MEINEM Grund sich baulich befindet MIR gehört. UND was ist Kunst? Wenn Orang Utangs Bilder malen ok, aber wenn Narrenhände meine Wand beschmieren - ist das Kunst? Meistens ist es doch nur ihr "Namenszug" weil sie von Mutter Natur etwas klein ausgestattet wurden. Noch ätzender sind die Vögel, die in die Fensterscheiben der Bahn ihren Trieb reinritzen müssen.
Soll keine Beleidigung sein, ist ne Tatsache...* *Zitat Sid |
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