Sony Advertising
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Illegales fotografieren
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 06.09.2011, 17:23   #131
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Jetzt wirds interessant;-)

1. Der Eigentümer wird das wohl sicher vernichten können, aber er wirds ohne Zustimmung nicht verändern oder verwerten können z.B. Poster drucken und verkaufen. Eigentlich skurril, dass der Eigentümer daran keine Rechte hat ;-)
Genau das würde ich machen. Versuchen das Kunstwerk in Geld umzusetzen.
Zuerst die Reinigung bezahlen und den Rest dann dauerhaft stiften/ spenden.

bydey
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 06.09.2011, 17:47   #132
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Zitat:
Zitat von hpike Beitrag anzeigen
Ich kann mir nicht vorstellen, das wir in einem Rechtsstaat leben in dem mir verboten wird, bzw. ich dafür verklagt werden kann, Verschmutzungen, die jemand meinem Haus zugefügt hat, zu entfernen.
Es kommt auf die sog. "Schöpfungshöhe" an. Irgendwelche Tags sind da sicherlich kein Streitfall, aber bei sog. "aufgedrängter Kunst" wird es schon problematischer.

Hierzu:
Zitat:
„Aufgedrängte Kunst“

Man spricht daher auch von „aufgedrängter Kunst“, wenn der Eigentümer eines Gegenstandes das sich darauf befindliche Kunstwerk gar nicht haben möchte. Nichtsdestotrotz - er muss das Kunstwerk als solches gelten lassen und die Urheberrechte des Künstlers respektieren, egal ob das Graffiti seinen Geschmack trifft oder nicht. Vor allem darf er keine Handlungen durchführen, die das Urheberpersönlichkeitsrecht (dazu zählt z.B. das Entstellungsverbot, § 14 UrhG) oder urheberrechtliche Verwertungshandlungen (z.B. das Recht auf Verbreitung, § 17 UrhG) verletzen. Quelle
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2011, 18:05   #133
Löwe
 
 
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Grossraum Karlsruhe
Beiträge: 2.366
NIcht unwichtig ist aber auch, was etwas weiter unten steht.

Abwägung: Kunst und Eigentum – Rechte des Urhebers und Rechte des Eigentümers

Der BGH hat in seiner „Mauer-Bilder-I-Entscheidung“ 1995 geurteilt, dass in solchen Fällen die Kunstfreiheit ihre Grenze in der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG findet: Dem Eigentümer verbleibt somit das Recht seinen Gegenstand mitsamt dem Kunstwerk zu zerstören. Dies ist auch urheberrechtlich legitim. Bereits das Reichsgericht hat 1912 in seinem Urteil „Felseneiland mit Sirenen“ entschieden, dass die Vernichtung eines Werkes - im Gegensatz zu seiner Veränderung - nicht gegen das Entstellungsverbot des § 14 UrhG verstößt. Eine Vernichtung des Werkes verletzt nicht das Urheberpersönlichkeitsrecht
__________________
Viele Grüße
Werner

---------------
"Leben ist das, was passiert, während Du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen." John Lennon
Löwe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2011, 18:41   #134
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, das wir in einem Rechtsstaat leben in dem mir verboten wird, bzw. ich dafür verklagt werden kann, Verschmutzungen, die jemand meinem Haus zugefügt hat, zu entfernen. Ich kanns mir einfach nicht vorstellen, das unser Rechtsstaat so urteilen würde. Wenn aber doch, dann stinkt hier etwas ganz heftig im Staate. Dann hätten wir einen Rechtsstaat der wirklich zum Himmel stinken würde.
Mich erstaunt ein wenig, dass einige nicht lesen wollen und dann 2 Seiten lange drüber diskutiert wird, ob so ein Kunstwerk entfernt werden darf.

Das habe ich schon beim ersten Post geschrieben. Selbstverständlich kannst es zerstören und entfernen. Aber du kannst es nicht verbreiten oder verändern. Weil dann greifst du ins Urheberrecht ein.

Zitat:
Falls meine Hütte von so einem Schmierfinken ungefragt "verschönert" wurde, fotografiere, veröffentliche und verändere ich das wie es mir paßt!
Soll doch diese Dumpfbacke seine vermeintlichen "Urheberschaft" einklagen!
Wenn du also das Kunstwerk fotografierst und verbreitest, könntest du durchaus, wenn die Verbreitung (hypothetisch) ein großer Erfolg würde, das Risiko eingehen, dass dir der Urheber eine Rechnung legt. Von dem kannst dann den Schadensersatz abziehen (mußt aber dafür einen eigenen Zivilprozess führen und Kosten nachweisen, weil das 2 völlig utnerschiedliche Ansprüche sind, Hausfriedensbruch usw. ist dann wahrscheinlich eh schon verjährt ;-)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2011, 19:08   #135
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Mich erstaunt ein wenig, dass einige nicht lesen wollen und dann 2 Seiten lange drüber diskutiert wird, ob so ein Kunstwerk entfernt werden darf.
Ich hab mich auf das bezogen was Itscha geschrieben hat und hab eigentlich damit das bestätigen wollen, was du und andere bereits geschrieben haben.
__________________
Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
hpike ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 06.09.2011, 19:10   #136
Belfigor
 
 
Registriert seit: 23.10.2003
Beiträge: 688
je nun, im wirklichen Leben dürfte das alles ziemlich irrelevant sein.
Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dann ist illegal Gesprühtes auf jeden Fall Sachbeschädigung und möglicherweise kommen noch weitere Straftaten dazu.
Wenn also jemand tatsächlich seine ungewollt verschönerte Fassade vermarktet oder verbessert indem er an das fremdgeschöpfte Kunstwerk Hand anlegt, müsste sich ja der Übeltäter outen um seine Rechte wahrnehmen zu können und könnte somit wegen seiner Straftaten belangt werden.
Belfigor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2011, 19:53   #137
Byronimus
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
Zitat:
Zitat von Belfigor Beitrag anzeigen
müsste sich ja der Übeltäter outen um seine Rechte wahrnehmen zu können und könnte somit wegen seiner Straftaten belangt werden.
Es würde sich bestimmt keiner Outen, denn jeder Sprayer kennzeichnet seine Werke mit einen sogenannten Tag und die Polizei hat eine ordentliche Kartei über Graffitis welche sie auch dazu nutzt um anhand der Tags die Werke den Sprayern zuzuordnen und im Falle einer Ergreifung könnte man ihnen weitere Vergehen anlasten.
__________________
Mög schützen uns des Kaisers Hand vor Groß- Berlin und Zweckverband! (zitat von Emil Müller)
Byronimus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2011, 00:42   #138
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
„Aufgedrängte Kunst“

Man spricht daher auch von „aufgedrängter Kunst“, wenn der Eigentümer eines Gegenstandes das sich darauf befindliche Kunstwerk gar nicht haben möchte. Nichtsdestotrotz - er muss das Kunstwerk als solches gelten lassen und die Urheberrechte des Künstlers respektieren, egal ob das Graffiti seinen Geschmack trifft oder nicht. Vor allem darf er keine Handlungen durchführen, die das Urheberpersönlichkeitsrecht (dazu zählt z.B. das Entstellungsverbot, § 14 UrhG) oder urheberrechtliche Verwertungshandlungen (z.B. das Recht auf Verbreitung, § 17 UrhG) verletzen.
Wenn ich so etwas lese, geht mir doch das Messer in der Tasche auf...

Wieso soll ich jemandes vermeintliche (Urheber- und Verwertungs-) Rechte respektieren, wenn derjenige sich vorher nicht um meine Rechte geschert hat?
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2011, 00:58   #139
Tim Kimm
 
 
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Mich erstaunt ein wenig, dass einige nicht lesen wollen und dann 2 Seiten lange drüber diskutiert wird, ob so ein Kunstwerk entfernt werden darf.

Das habe ich schon beim ersten Post geschrieben. Selbstverständlich kannst es zerstören und entfernen. Aber du kannst es nicht verbreiten oder verändern. Weil dann greifst du ins Urheberrecht ein.
Auch, wenn du es eigentlich schon vorweggenommen hast, was wohl nicht allen aufgefallen ist, bleibt noch ein interessanter Aspekt, eine weitere kleine Stolperfalle.

Eigentumsschutz geht vor "aufgedrängte Kunst" bezogen auf die Zerstörung des Eigentums mit samt dem Kunstwerk. Wenn wir jetzt eine Mauer eines Hauses nehmen, die das Kunstwerk trägt, würde das genaugenaugenommen die Zestörung der Mauer beinhalten?

Nehmen wir es mal nicht ganz so genau, sondern betrachten nur das Kunstwerk alleine, so ist die Kernaussage, dass das Kunstwerk zerstört werden darf. Für unsere Mauer bedeutet das, wir können sie abwaschen (reinigen) und dabei das Kunstwerk zerstören. Wir können auch den Putz abklopfen oder gleich die ganze Mauer einreisen.

Können wir denn das Kunstwerk auch einfach übermalen? - Nein, denn dann wäre das Kunstwerk ja noch vorhanden, nur überdeckt? - Ich meine mich zu erinnern, es gab schon mehrfach Fälle, bei denen unter "alten Meistern" noch "ältere Meister" gefunden wurden. Weiß zufällig wer so einen Fall und hat ein Stichwort parat oder sogar einen Link?

Zum besseren Verständnis: Leinwände waren früher rar und wurden schon mal übermalt. Solange das nur der Urheber mit seinem eigenen Werk macht, kann er das tun so oft er will. Wenn aber ein anderer sein Werk übermalt, verletzt er die Urheberschaft des ersten Urhebers. Übermalungen war damals durchaus üblich, wenn beispielsweise unveröffentlichte oder unverkaufte Werke des Meisters vom Schüler neu bemalt wurden.


Zitat:
Zitat von HeinS Beitrag anzeigen
Moin, ich finde es auch befremdlich, was einige für eine Rechtsauffassung haben, bzw. über ungelegte Eier diskutieren.
Vielleicht auch etwas weit hergeholt, aber doch zu vergleichen:
Jemand bemächtigt sich ungebeten/unerlaubt meiner Speicherkarte, fotografiert damit und ich bekomme sie mit den Fotos zurück. Nun darf ich die nicht mehr nutzen, weil ja fremde Fotos drauf sind.
Wollten wir den Fall noch obigem Muster lösen, dürfest du die Speicherkarte jederzeit nutzen, solange du die fremden Werke nicht veränderst. Da du sie ja zerstören darfst, wäre das Problem nach dem nächsten Formatieren aus der Welt ;-)

Davon abgesehen, ist der Sachverhalt dennoch ein anderer wie beim Graffiti. Mit fallen da gleich zwei Punkte ein, die schon mal nicht unstrittig zu klären sind:
- Schöpfungshöhe
- Nachweis durch den Urheber, dass seine Bilder auf der Speicherkarte waren
Tim Kimm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2011, 08:24   #140
SanGerman
 
 
Registriert seit: 22.02.2011
Beiträge: 215
urheberrecht auf MEINER Wand an meinem HAUS? Das ist doch widersinnig, an sich handelt es sich um eine Abgabe des Urheberrechts, da alles was auf MEINEM Grund sich baulich befindet MIR gehört. UND was ist Kunst? Wenn Orang Utangs Bilder malen ok, aber wenn Narrenhände meine Wand beschmieren - ist das Kunst? Meistens ist es doch nur ihr "Namenszug" weil sie von Mutter Natur etwas klein ausgestattet wurden. Noch ätzender sind die Vögel, die in die Fensterscheiben der Bahn ihren Trieb reinritzen müssen.

Soll keine Beleidigung sein, ist ne Tatsache...*

*Zitat Sid
SanGerman ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Illegales fotografieren


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:15 Uhr.