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Alt 06.09.2011, 18:41   #1
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, das wir in einem Rechtsstaat leben in dem mir verboten wird, bzw. ich dafür verklagt werden kann, Verschmutzungen, die jemand meinem Haus zugefügt hat, zu entfernen. Ich kanns mir einfach nicht vorstellen, das unser Rechtsstaat so urteilen würde. Wenn aber doch, dann stinkt hier etwas ganz heftig im Staate. Dann hätten wir einen Rechtsstaat der wirklich zum Himmel stinken würde.
Mich erstaunt ein wenig, dass einige nicht lesen wollen und dann 2 Seiten lange drüber diskutiert wird, ob so ein Kunstwerk entfernt werden darf.

Das habe ich schon beim ersten Post geschrieben. Selbstverständlich kannst es zerstören und entfernen. Aber du kannst es nicht verbreiten oder verändern. Weil dann greifst du ins Urheberrecht ein.

Zitat:
Falls meine Hütte von so einem Schmierfinken ungefragt "verschönert" wurde, fotografiere, veröffentliche und verändere ich das wie es mir paßt!
Soll doch diese Dumpfbacke seine vermeintlichen "Urheberschaft" einklagen!
Wenn du also das Kunstwerk fotografierst und verbreitest, könntest du durchaus, wenn die Verbreitung (hypothetisch) ein großer Erfolg würde, das Risiko eingehen, dass dir der Urheber eine Rechnung legt. Von dem kannst dann den Schadensersatz abziehen (mußt aber dafür einen eigenen Zivilprozess führen und Kosten nachweisen, weil das 2 völlig utnerschiedliche Ansprüche sind, Hausfriedensbruch usw. ist dann wahrscheinlich eh schon verjährt ;-)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.09.2011, 19:08   #2
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Mich erstaunt ein wenig, dass einige nicht lesen wollen und dann 2 Seiten lange drüber diskutiert wird, ob so ein Kunstwerk entfernt werden darf.
Ich hab mich auf das bezogen was Itscha geschrieben hat und hab eigentlich damit das bestätigen wollen, was du und andere bereits geschrieben haben.
__________________
Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
hpike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2011, 19:10   #3
Belfigor
 
 
Registriert seit: 23.10.2003
Beiträge: 688
je nun, im wirklichen Leben dürfte das alles ziemlich irrelevant sein.
Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dann ist illegal Gesprühtes auf jeden Fall Sachbeschädigung und möglicherweise kommen noch weitere Straftaten dazu.
Wenn also jemand tatsächlich seine ungewollt verschönerte Fassade vermarktet oder verbessert indem er an das fremdgeschöpfte Kunstwerk Hand anlegt, müsste sich ja der Übeltäter outen um seine Rechte wahrnehmen zu können und könnte somit wegen seiner Straftaten belangt werden.
Belfigor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2011, 19:53   #4
Byronimus
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.249
Zitat:
Zitat von Belfigor Beitrag anzeigen
müsste sich ja der Übeltäter outen um seine Rechte wahrnehmen zu können und könnte somit wegen seiner Straftaten belangt werden.
Es würde sich bestimmt keiner Outen, denn jeder Sprayer kennzeichnet seine Werke mit einen sogenannten Tag und die Polizei hat eine ordentliche Kartei über Graffitis welche sie auch dazu nutzt um anhand der Tags die Werke den Sprayern zuzuordnen und im Falle einer Ergreifung könnte man ihnen weitere Vergehen anlasten.
__________________
Mög schützen uns des Kaisers Hand vor Groß- Berlin und Zweckverband! (zitat von Emil Müller)
Byronimus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2011, 00:42   #5
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
„Aufgedrängte Kunst“

Man spricht daher auch von „aufgedrängter Kunst“, wenn der Eigentümer eines Gegenstandes das sich darauf befindliche Kunstwerk gar nicht haben möchte. Nichtsdestotrotz - er muss das Kunstwerk als solches gelten lassen und die Urheberrechte des Künstlers respektieren, egal ob das Graffiti seinen Geschmack trifft oder nicht. Vor allem darf er keine Handlungen durchführen, die das Urheberpersönlichkeitsrecht (dazu zählt z.B. das Entstellungsverbot, § 14 UrhG) oder urheberrechtliche Verwertungshandlungen (z.B. das Recht auf Verbreitung, § 17 UrhG) verletzen.
Wenn ich so etwas lese, geht mir doch das Messer in der Tasche auf...

Wieso soll ich jemandes vermeintliche (Urheber- und Verwertungs-) Rechte respektieren, wenn derjenige sich vorher nicht um meine Rechte geschert hat?
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 07.09.2011, 08:31   #6
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.444
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Wenn ich so etwas lese, geht mir doch das Messer in der Tasche auf...

Wieso soll ich jemandes vermeintliche (Urheber- und Verwertungs-) Rechte respektieren, wenn derjenige sich vorher nicht um meine Rechte geschert hat?

Eigentlich birgt die Sache eine tolle Gelegenheit, den Beschnutzer seiner Hauswand ausfindig zu machen:

1. Künstler verschönert ungefragt eine Hauswand.
2. Man bietet ein Foto davon für eine bemerkenswerte Summe zum Kauf an, möglichst mit viel Tam-Tam und lokal-öffentlich.
3. Der Künstler meldet sich und fordert die Wahrung seiner aufgrund der Schöpfungshöhe gegebenen Urheberrechte.
4. Der Künstler bekommt eine Strafanzeige an die Backe und eine Bürste in die Hand zum Mauerschrubben.

Wer jetzt den Kopf schüttelt, hat erkannt, wie realitätsnah ganze Thema ist.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2011, 14:02   #7
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Das war mir schon klar.
Absurd wir es spätestens dann, wenn der "Künstler" ein höhere Summe zugesprochen gekommt, als sich die Schadenshöhe beläuft.
Dann zahlt der Haus/Wand-Besitzer bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise nämlich trotzdem noch drauf...
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2011, 14:32   #8
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
1. Künstler verschönert ungefragt eine Hauswand.
2. Man bietet ein Foto davon für eine bemerkenswerte Summe zum Kauf an, möglichst mit viel Tam-Tam und lokal-öffentlich.
3. Der Künstler meldet sich und fordert die Wahrung seiner aufgrund der Schöpfungshöhe gegebenen Urheberrechte.
4. Der Künstler bekommt eine Strafanzeige an die Backe und eine Bürste in die Hand zum Mauerschrubben.
Und noch, um die Gemüter ein bischen zu erhitzen;-)

Sachbeschädigung verjährt nach längstens 10 Jahren, auch wenn der Schädiger nicht bekannt wurde. Sonst 3 Jahre.

Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also kann dir der Urheber 10 Jahre nach der Tat gepflegt eine Rechnung schicken und wenn es tatsächlich eine entsprechende Schöpfungshöhe hat, wirst auch zahlen müssen ;-)

Na ja, wie du richtig schriebst, nicht praxisnah.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2011, 00:58   #9
Tim Kimm
 
 
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Mich erstaunt ein wenig, dass einige nicht lesen wollen und dann 2 Seiten lange drüber diskutiert wird, ob so ein Kunstwerk entfernt werden darf.

Das habe ich schon beim ersten Post geschrieben. Selbstverständlich kannst es zerstören und entfernen. Aber du kannst es nicht verbreiten oder verändern. Weil dann greifst du ins Urheberrecht ein.
Auch, wenn du es eigentlich schon vorweggenommen hast, was wohl nicht allen aufgefallen ist, bleibt noch ein interessanter Aspekt, eine weitere kleine Stolperfalle.

Eigentumsschutz geht vor "aufgedrängte Kunst" bezogen auf die Zerstörung des Eigentums mit samt dem Kunstwerk. Wenn wir jetzt eine Mauer eines Hauses nehmen, die das Kunstwerk trägt, würde das genaugenaugenommen die Zestörung der Mauer beinhalten?

Nehmen wir es mal nicht ganz so genau, sondern betrachten nur das Kunstwerk alleine, so ist die Kernaussage, dass das Kunstwerk zerstört werden darf. Für unsere Mauer bedeutet das, wir können sie abwaschen (reinigen) und dabei das Kunstwerk zerstören. Wir können auch den Putz abklopfen oder gleich die ganze Mauer einreisen.

Können wir denn das Kunstwerk auch einfach übermalen? - Nein, denn dann wäre das Kunstwerk ja noch vorhanden, nur überdeckt? - Ich meine mich zu erinnern, es gab schon mehrfach Fälle, bei denen unter "alten Meistern" noch "ältere Meister" gefunden wurden. Weiß zufällig wer so einen Fall und hat ein Stichwort parat oder sogar einen Link?

Zum besseren Verständnis: Leinwände waren früher rar und wurden schon mal übermalt. Solange das nur der Urheber mit seinem eigenen Werk macht, kann er das tun so oft er will. Wenn aber ein anderer sein Werk übermalt, verletzt er die Urheberschaft des ersten Urhebers. Übermalungen war damals durchaus üblich, wenn beispielsweise unveröffentlichte oder unverkaufte Werke des Meisters vom Schüler neu bemalt wurden.


Zitat:
Zitat von HeinS Beitrag anzeigen
Moin, ich finde es auch befremdlich, was einige für eine Rechtsauffassung haben, bzw. über ungelegte Eier diskutieren.
Vielleicht auch etwas weit hergeholt, aber doch zu vergleichen:
Jemand bemächtigt sich ungebeten/unerlaubt meiner Speicherkarte, fotografiert damit und ich bekomme sie mit den Fotos zurück. Nun darf ich die nicht mehr nutzen, weil ja fremde Fotos drauf sind.
Wollten wir den Fall noch obigem Muster lösen, dürfest du die Speicherkarte jederzeit nutzen, solange du die fremden Werke nicht veränderst. Da du sie ja zerstören darfst, wäre das Problem nach dem nächsten Formatieren aus der Welt ;-)

Davon abgesehen, ist der Sachverhalt dennoch ein anderer wie beim Graffiti. Mit fallen da gleich zwei Punkte ein, die schon mal nicht unstrittig zu klären sind:
- Schöpfungshöhe
- Nachweis durch den Urheber, dass seine Bilder auf der Speicherkarte waren
Tim Kimm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2011, 08:24   #10
SanGerman
 
 
Registriert seit: 22.02.2011
Beiträge: 215
urheberrecht auf MEINER Wand an meinem HAUS? Das ist doch widersinnig, an sich handelt es sich um eine Abgabe des Urheberrechts, da alles was auf MEINEM Grund sich baulich befindet MIR gehört. UND was ist Kunst? Wenn Orang Utangs Bilder malen ok, aber wenn Narrenhände meine Wand beschmieren - ist das Kunst? Meistens ist es doch nur ihr "Namenszug" weil sie von Mutter Natur etwas klein ausgestattet wurden. Noch ätzender sind die Vögel, die in die Fensterscheiben der Bahn ihren Trieb reinritzen müssen.

Soll keine Beleidigung sein, ist ne Tatsache...*

*Zitat Sid
SanGerman ist offline   Mit Zitat antworten
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