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#101 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.518
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Nöö, kommt halt auf den Zoo an, denn viele Zoos erlauben eine nicht gewerbliche Nutzung von selbst gemachten Pic's...
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#102 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Sogar die meisten Zoos erlauben die nichtgewerbliche Nutzung. Manche verlangen vielleicht die Nennung des Zoos unter dem Bild oder einen Link zur Homepage. Das tut mir aber nicht weh. Nur einige wenige verbieten auch die private Nutzung generell. Nur die werbliche Nutzung ist halt normalerweise nicht so ohne weiteres möglich.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#103 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Mittelfranken
Beiträge: 827
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[quote=Fishmobber;692246]Und genau mit DIESER Reaktion hat die Content- und Abmahnmafia gewonnen
![]() Ich weiß - trotzdem habe ich nicht die Nerven und das Geld, mich diesem Risiko auszusetzen. Peter |
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#104 |
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
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Solange Du Beweise hast, daß das Bild von Dir stammt, rennt jeder Abmahnanwalt gegen eine Wand aus Beton
![]() -Rawdatei (mit der beste Beweis, die Gegenseite wird nur schwerlich diese Datei vorweisen können, wenn sie nicht im Internet veröffentlich worden ist), -das Bild stammt aus einer Bildserie (von der noch ein, zwei Aufnahmen vorhanden sind), -die Bilddatei wird durch ein Wasserzeichen IN den Bilddaten zusätzlich geschützt, (kostet aber einen netten Geldbetrag im Jahr) |
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#105 |
Registriert seit: 31.07.2007
Beiträge: 216
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Gut aber wenn der Normalknipser in den Zoo geht wird er in den meisten Fällen nicht fragen ob er das Bild veröffentlichen darf und unter welchen Voraussetztungen oder?
Ich selbst bin mir der ganzen Problematik erst durch diesen Thread bewußt geworden
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Frischhaltefolie gehört in die Küche |
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#106 | |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Zitat:
![]() Wenn Du ein Bild beispielsweise vom Eiffelturm beleuchtet bei Nacht z.B. auf Deiner Website zum Verkauf anbietest, machst Du Dich strafbar bzw. kann der Urheber (i.d.F. der Beleuchtungskünstler) von Dir Geld (=Schadensersatz zur Verletzung des Urheberrechtes) von Dir verlangen. Und das werden keine 5 Eur. sein. Egal ob Deine Großtante oder Du das Bild gemacht hast und eine RAW-Datei hast. (Übrigens, Fotos haben niemals Beweiskraft, sondern können nur als Indizien angesehen werden, desweiteren ist es vollkommen egal ob RAW, jpg oder pcx-Datei, welchen Richter interessiert das?) Einfach mal hier alles lesen. Und @Fishmobber: Es ist DEINE Pflicht Dich zu informieren was Du darfst und was nicht. Kannst ja auch nicht Autofahren und irgendwann bei ner Kontrolle sagen "Hä? Dass ich TÜV brauche, hat mir aber keiner gesagt?!" |
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#107 |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Vielleicht einfach mal hier ein wenig lesen:
http://www.bama.fb15.uni-dortmund.de.../Bildrecht.pdf |
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#108 | |
Registriert seit: 10.06.2004
Beiträge: 5.296
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Zitat:
Leider so nicht ganz richtig. Speziell für diesen Zweck stellen Nikon, Canon und auch andere Hersteller wie Fuji und Co. spezielle Varianten ihrer Kameras her, die den RAW-Dateien noch ein Zertifikat beifügen oder diese kryptografisch verschlüsseln. Diese werden in der Forensik wie auch in anderen Bereichen der Kriminaltechnik verwendet. Diese RAWs gelten vor Gericht als Beweis, nicht nur als Indiz. Ebenfalls gibt es Speicherkarten, die nur einmal beschrieben werden können. Diese kommen auch in diesem Bereich zur Anwendung. Stellt allerdings beides einen Sonderfall dar, der für den normalen Fotografen nur in den seltensten Fällten relevant sein dürfte ![]() See ya, Maic. P.S: Die Nikon D2Hx konnte das glaube ich auch.
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#109 |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Ja okay. Das mag sein. Ich glaube es ist auch so, dass von der Polizei und sonstigen exekutiven und evtl. judikativen Kräften aufgenommene Bilder Beweiskraft haben. Dies aber nur Kraft der Neutralität des Staates.
Was ich schrieb sollte eigentlich für Otto-Normal-Fotografierer stehen, führt eigentlich zu weit vom Thema weg, aber scheint immer noch nicht ganz verstanden worden zu sein. Ist eine komplizierte und vielschichtige Materie, die ich auch erst durch das Stockfotografieren (ansatzweise) gelernt habe. Wichtig war einfach nur die Untertrennung in "Urheberrecht" (= immer beim Fotografen) und "Abbildungs-/Veröffentlichungsrecht" (bzw. Nutzungsrechte) (=mal frei, mal beim Urheber (Eiffelturm), mal beim Eigentümer (=Zoo), mal durch Hausrecht limitiert (Bahn, Kanzleramt). Wenn man eines dieser Rechte verletzt, hilft halt auch keine RAW, die zeigt, dass man das Bild selber aufgenommen hat; im Gegenteil, das ist dann eher eine Belastung... Geändert von jameek (09.08.2008 um 01:20 Uhr) |
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#110 |
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: D-96052 Bamberg
Beiträge: 630
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[OT]Die Kamera gibt es nicht. Die D2Hs, die D2x, die D2xs, die D200, die D300, die D3 und (wahrscheinlich) auch die D700 können das... ![]() Gruß, katmai. |
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