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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Objektive » A-Mount Objektive (ILCA, SLT, DSLR) » Kosten AF-Justierung Tamron
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Alt 09.03.2010, 20:10   #1
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von rtrechow Beitrag anzeigen
Zu kritisieren habe ich zwei Punkte:

1. Hätte ich die Kosten vorher gewusst, hätte ich das Objektiv nicht eingeschickt.
Jetzt zahle ich auf jeden Fall
Kostenvoranschlag (20 Euro)
Versand 2 Mal,
ohne dass etwas verbessert ist.
So ist das halt mit Kostenvoranschlägen. Andere Vorgehensweisen wären aber auch unseriös und zudem kann niemand die Kosten wirklich sicher vorhersagen, ohne den Gegenstand untersucht zu haben. Hätte sie dir vorher am Telefon pauschal 50 Euro gesagt, dann aber 150 kassiert, wärst du ja auch unzufrieden, oder?

Also: KVA, bzw. die Kosten dafür sind lästig, aber die Regel und auch nur so sind vernünftige Aussagen zu treffen.

Davon abgesehen erscheinen mir die Kosten für die Justage auch recht hoch. Weisst du, was da genau gemacht werden soll? Vielleicht ist es ja auch eine größere Reparatur am Objektiv, weil damit irgendwas grundsätzlich nicht stimmt (dezentriert z.B.)?
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 09.03.2010, 20:32   #2
rtrechow

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.05.2006
Ort: Singen am Bodensee
Beiträge: 1.174
Hallo,
Danke für die schnellen Rückmeldungen - so viel "Ärger" wollte ich gar nicht rauslassen, denn es ist ja meine eigene Dummheit, keine Rechnung zu haben. Wie es genau dazu kam/kommt und wieso ich auch nicht mehr an eine Kopie komme, möchte ich nicht weiter ausbreiten - aber Danke für die Tips!

Ich hätte mich über so einen Beitrag (zu den Kosten) gefreut, BEVOR ich das Objektiv eingesandt habe - daher hab ich diesen jetzt eingestellt.
Und - wie beschrieben:
mein Eindriuck ist, dass vor dem Kostenvoranschlag nicht mehr (oder sogar weniger) passiert ist als ein paar Probefotos.
Die Nachfrage nach dem Zeitpunkt, wann ich es bemerkt habe, verstehe ich natürlich sehr gut!
Dazu soviel: das Objektiv macht SEHR scharfe Bilder - wenn der Fokus passt. Anhalt für Dezentrierung habe ich nicht. An einer anderen Alpha 700 war das Objektiv sogar ziemlich perfekt - an meiner jetzigen stimmt der Fokus halt nicht, und da diese Alpha 700 sonst perfekt trifft (außer mit ein paar alten Minolta-Problemfällen...), bin ich sicher, dass es am Objektiv liegt.
Mehr möchte ich dazu nicht schreiben... - hilft aber auch nicht weiter.
Vielen Dank - und noch einmal:
ich wollte eigentlich weniger meckern als hilfreich sein... - tut mir Leid, wenn das anders rüberkommt.
Guten Abend!
Rüdiger
rtrechow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 22:15   #3
rtrechow

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.05.2006
Ort: Singen am Bodensee
Beiträge: 1.174
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
(...)

Davon abgesehen erscheinen mir die Kosten für die Justage auch recht hoch. Weisst du, was da genau gemacht werden soll? Vielleicht ist es ja auch eine größere Reparatur am Objektiv, weil damit irgendwas grundsätzlich nicht stimmt (dezentriert z.B.)?
Beide Beiträge diskutieren ja auch die Höhe der veranschlagten Kosten - daher meine Bitte an alle:
wer kann aus der letzten Zeit (vielleicht ein, zwei Jahre) berichten über seine Rechnung einer Objektiv-Justage bei Tamron?
Vielen Dank,
Rüdiger
rtrechow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2010, 00:00   #4
wosi
 
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 224
Hallo, hast Du bar bezahlt oder per Karte, Abbuchung oder ähnlichem. Dann kannst Du den Kauf auch ohne Rechnung nachweisen.
Ich habe in einem großem Markt einfach den Kontoauszug mitgenommen und vorgezeigt. Der Nachweis des Kaufs muss nicht notwendig per Rechnung erfolgen.

viel Erfolg

wosi
wosi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2010, 00:14   #5
Zaar
 
 
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
Mich würden aber auch mal die Kosten einer Justage außerhalb der Gewährleistung / Garantie interessieren, einfach um mal ein Bild zu bekommen.

Ich habe mir eine 70-200/2.8 gebraucht gegönnt und (ich habe keine Ahnung, ob der Vorbesitzer es zur 5 Jahresgarantie angemeldet hat) habe jetzt einen Einschluss im Objektiv, von dem ich gerade rätsel, ob ich versuchen soll ihn in der Standard-Gewährleistung beheben zu lassen (< 2 Jahre). Er ist deutlich im Objektiv hinter der Frontlinse zu sehen (ohne Effekt auf die Aufnahmen), und ich habe keine Ahnung, wie er da hineingekommen sein kann (Objektiv und Kamera sind immer im Rucksack). Lange Rede, kurzer Sinn ... mich würde das übliche Preisniveau von Tamron für kleine Korrekturen auch interessieren.

Gruß,
Markus
Zaar ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.03.2010, 00:57   #6
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Kleine Korrektur ist gut - immerhin muß das Objektiv geöffnet werden. Preise dafür kenne ich nicht, aber idR. fallen sie höher aus als man meint. Einfach weil das nicht jeder kann und auch Spezialwerkzeug dafür nötig ist, vergleichbar mit Autowerkstätten (die ja auch satte Stundensätze haben).

Darum würde ich mir das Einschicken wegen solcher Kleinigkeiten auch tunlichst verkneifen, es sei denn man kann sicher sein, daß es durch die Garantie abgedeckt ist.

Staub in (nicht speziell abgedichteten) Zoomobjektiven ist übrigens recht normal und kommt früher oder später möglicherweise eh wieder. Auch deshalb würde ich mir darüber keine grauen Haare wachsen lassen.

Die 5 Jahresgarantie gilt übrigens nur für die Erstbesitzer, genau deshalb muß man das Objektiv ja auf den eigenen Namen registrieren. Zumindest offiziell ist das so, alles andere wäre Kulanz. Wenn die Kaufrechnung personalisiert ist, gilt das übrigens auch für alle anderen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche. Zumindest in der Theorie wie gesagt, in der Praxis handhaben das zumindest die Hersteller oft lockerer - Händler (die Ansprechpartner für die Gewährleistung sind) aber nicht unbedingt.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (10.03.2010 um 00:59 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2010, 01:06   #7
Zaar
 
 
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Die 5 Jahresgarantie gilt übrigens nur für die Erstbesitzer, genau deshalb muß man das Objektiv ja auf den eigenen Namen registrieren. Zumindest offiziell ist das so, alles andere wäre Kulanz. Wenn die Kaufrechnung personalisiert ist, gilt das übrigens auch für alle anderen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche. Zumindest in der Theorie wie gesagt, in der Praxis handhaben das zumindest die Hersteller oft lockerer - Händler (die Ansprechpartner für die Gewährleistung sind) aber nicht unbedingt.
Das mit der Fünfjahresgarantie ist klar (wobei ich mir vorstellen könnte, dass der sehr nette Verkäufer das regeln würde). Dass die gesetzliche Gewährleistung nur für den Erstkäufer gilt, halte ich mal für ein Gerücht. Ob ein Einschluss ein Fall für die Gewährleistung wäre, ist mir jedoch nicht klar, denn immerhin war das Ding beim Kauf nicht drin und man müsste beweisen, dass das Objektiv schon zum Zeitpunkt des Ersterwerbs potenziell dieses Problem hatte. Abgesehen davon ist auch nicht klar, ob es überhaupt ein Mangel ist / sein kann, wenn die Abbildung darunter nicht leidet - hier ginge es nur um den Wiederverkaufswert, der aber gerade für mich kein Thema ist .

Gruß,
Markus
Zaar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2010, 01:37   #8
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von Zaar Beitrag anzeigen
Dass die gesetzliche Gewährleistung nur für den Erstkäufer gilt, halte ich mal für ein Gerücht.
Ganz so einfach ist es leider nicht. Habe mal ein bisschen gegoogelt und keine eindeutigen, bzw. überzeugenden Aussagen finden können, nur so viel: zur Gewährleistung ist der Händler nur (?) ggü. seinem Vertragspartner, also dem Erstkäufer, verpflichtet. Zwischen dem Händler und einem eventuellen Zweitbesitzer besteht jedoch kein Vertrag und das ist das Problem. Die Frage ist, ob Gewährleistung sach- oder personengebunden ist und ich bin eher der Meinung (ich kann mich aber irren), es ist eine Sache zwischen zwei Vertragspartnern, also nicht sachgebunden. Ob das in der Praxis anders gehandhabt wird (was sicherlich der Fall ist), ist wieder eine andere Frage.

Nun habe ich im Zuge meiner Suche gelesen, daß man Gewährleistungsansprüche offiziell abtreten kann (bzw. muß, wenn ein Zweibesitzer Gewährleistungsansprüche geltend machen können soll und man alles richtig machen will). Aber selbst dann müssen diese vom Händler nicht anerkannt werden - es gab da wohl mal so einen Fall in der C't, leider finde ich diesen Link jetzt nicht wieder...

EDIT, aber hier noch ein anderer Link: http://www.juraforum.de/forum/t26069/s.html (Beitrag #4)

Offensichtlich ist es in letzter Konsequenz so: den Gewährleistungsanspruch hast du eigentlich ggü. demjenigen, der dir das Objektiv verkauft hat. Handelt es sich um einen Privatverkauf, kann dieser allerdings ausgeschlossen werden. D.h. du hast in dem Fall ggü. niemandem einen Gewährleistungsanspruch.

Zitat:
Ob ein Einschluss ein Fall für die Gewährleistung wäre, ist mir jedoch nicht klar, denn immerhin war das Ding beim Kauf nicht drin und man müsste beweisen, dass das Objektiv schon zum Zeitpunkt des Ersterwerbs potenziell dieses Problem hatte. Abgesehen davon ist auch nicht klar, ob es überhaupt ein Mangel ist / sein kann, wenn die Abbildung darunter nicht leidet - hier ginge es nur um den Wiederverkaufswert, der aber gerade für mich kein Thema ist .
Tja, da können wir lange spekulieren, aber sicher wird dir das eigentlich nur ein Anwalt (bzw. letzlich ein Richter) sagen können, ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen. Händler oder Hersteller könnten dir sagen, ob sie den Mangel kostenlos beheben würden oder nicht - aber auch das muß nicht unbedingt etwas mit der Gesetzeslage zu tun haben, sondern mit Kulanz wie gesagt, oder -im negativen Fall- mit dem Unwillen, sich des Problems anzunehmen - ob zurecht oder nicht, müsste dann ein Rechtsexperte klären.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (10.03.2010 um 01:55 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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