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#1 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Kleine Korrektur ist gut - immerhin muß das Objektiv geöffnet werden. Preise dafür kenne ich nicht, aber idR. fallen sie höher aus als man meint. Einfach weil das nicht jeder kann und auch Spezialwerkzeug dafür nötig ist, vergleichbar mit Autowerkstätten (die ja auch satte Stundensätze haben).
Darum würde ich mir das Einschicken wegen solcher Kleinigkeiten auch tunlichst verkneifen, es sei denn man kann sicher sein, daß es durch die Garantie abgedeckt ist. Staub in (nicht speziell abgedichteten) Zoomobjektiven ist übrigens recht normal und kommt früher oder später möglicherweise eh wieder. Auch deshalb würde ich mir darüber keine grauen Haare wachsen lassen. Die 5 Jahresgarantie gilt übrigens nur für die Erstbesitzer, genau deshalb muß man das Objektiv ja auf den eigenen Namen registrieren. Zumindest offiziell ist das so, alles andere wäre Kulanz. Wenn die Kaufrechnung personalisiert ist, gilt das übrigens auch für alle anderen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche. Zumindest in der Theorie wie gesagt, in der Praxis handhaben das zumindest die Hersteller oft lockerer - Händler (die Ansprechpartner für die Gewährleistung sind) aber nicht unbedingt.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (10.03.2010 um 00:59 Uhr) |
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#2 | |
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
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Zitat:
![]() Gruß, Markus |
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#3 | ||
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Zitat:
Nun habe ich im Zuge meiner Suche gelesen, daß man Gewährleistungsansprüche offiziell abtreten kann (bzw. muß, wenn ein Zweibesitzer Gewährleistungsansprüche geltend machen können soll und man alles richtig machen will). Aber selbst dann müssen diese vom Händler nicht anerkannt werden - es gab da wohl mal so einen Fall in der C't, leider finde ich diesen Link jetzt nicht wieder... EDIT, aber hier noch ein anderer Link: http://www.juraforum.de/forum/t26069/s.html (Beitrag #4) Offensichtlich ist es in letzter Konsequenz so: den Gewährleistungsanspruch hast du eigentlich ggü. demjenigen, der dir das Objektiv verkauft hat. Handelt es sich um einen Privatverkauf, kann dieser allerdings ausgeschlossen werden. D.h. du hast in dem Fall ggü. niemandem einen Gewährleistungsanspruch. Zitat:
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (10.03.2010 um 01:55 Uhr) |
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