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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Blitzgeräte und Beleuchtung » Problem mit Minolta Blitzgerät 3600 HS D
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Alt 07.02.2010, 21:32   #1
rtubdigital

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 25.12.2009
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von Stempelfix Beitrag anzeigen
Dennoch muss ich hier ergänzen:

Absolute Schweinerei... wie Jens, glaube ich meinte "ist es eine Leichtigkeit einen Blitz auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen", und das auch für angeblich Unbedarfte (Stichwort: Dachbodenfund, Erbstück, blabla... der übliche Ebayschmonzes eben).

Also ich kauf da fast nix mehr von Privatleuten, wenn ich die Sachen nicht einigermaßen ortsnah abholen kann.

Da lob ich mir doch unser Forum hier!
Hallo Stempelfix,
der ebay-Verkäufer hat sich gemeldet. Es tut ihm leid, dass das Gerät nicht auf meiner A200 funktioniert. Er beruft sich darauf, dass er nur einen Rentner-Haushalt aufgelöst hat. Eine Funktionsprüfung hat er nicht vorgenommen und es auch nicht im Angebot ausgewiesen; er hat Batterien eingelegt und festgestellt, dass die LED's hinten leuchten. Ich soll doch den Blitzer auf einer Minoltakamera ausprobieren. Das habe ich ihm zugesagt, weil ich es ohnehin wollte (euer Vorschlag von gestern). Habe aber auch gleichzeitig angekündigt, dass, wenn es auch dann nicht funktioniert, ihn auf jeden Fall negativ zu bewerten. Ich habe auch noch zum Ausdruck gebracht, dass ich seine Nichtinformation betreffend Funktionsfähigkeit als Abzocke bezeichne.

Gruß
Rüdiger

Geändert von rtubdigital (07.02.2010 um 21:36 Uhr)
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Alt 07.02.2010, 21:47   #2
Stempelfix
 
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: am schönen Niederrhein
Beiträge: 3.106
Aha, ein gewerblicher Entrümpler und Haushaltsauflöser?

... und sicher als Privater angemeldet, cool!

Passt ja!
Stempelfix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2010, 21:52   #3
rtubdigital

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 25.12.2009
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von Stempelfix Beitrag anzeigen
Aha, ein gewerblicher Entrümpler und Haushaltsauflöser?

... und sicher als Privater angemeldet, cool!

Passt ja!
Ja, ein privater Verkäufer. Ohne Rücknahmeversprechen. Aber die Bewertung von mir wird dementsprechend ausfallen. Auch werde ich ebay offiziell vorschlagen, zukünftig vorzugeben, ob eine Funktionsprüfung vorgenommen wurde oder nicht. Wenn sie nicht vorgenommen wurde, sollt dann u. U. defekt ausgewiesen werden.

Grüßen
Rüdiger
.
rtubdigital ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2010, 22:48   #4
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Nee nee, anders. Ob Rücknahmeversprechen oder nicht, ob eine Aussage über die Funktion getroffen wurde oder nicht: wenn etwas nicht ausdrücklich als defekt deklariert ist, dann muß es funktionieren. Das gilt auch bei Privatverkäufen. D.h. so oder so hast du das Recht, daß Teil zurückzuschicken und dein Geld zurückzubekommen. Das lässt sich notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen, dann wird's halt teuer für den VK. Da sich der Aufwand bei diesen Beträgen aber nicht lohnt und solche Verkäufer das auch wissen, bzw. damit rechnen, daß man es nicht durchzieht, gibt es andere Möglichkeiten, die Rücknahme zu erreichen, auch über Ebay. Und damit meine ich nicht die Bewertungen: vor allem wenn der VK schon negative Bewertungen hat, wird ihm das herzlich egal sein. Im Gegenteil kann die Ankündigung einer negativen Bewertung unangenehm für dich ausgelegt werden (Ebay sieht so "Erpressungen" à la "nehmen Sie xy zurück oder ich bewerte negativ" auch nicht gerne).

Also erstmal durchatmen, sachlich bleiben (ganz wichtig!), das mit der Bewertung erstmal nicht weiter erwähnen und dem VK deutlich machen, daß du auf Rücknahme des defekten, aber nicht als defekt beschriebenen Blitzes bestehst. Die Rücksendekosten dafür musst du bei einem privaten tragen, aber das sollte zu verschmerzen sein. Du setzt ihm eine Frist für die Rückzahlung und schickst ihm dasTeil versichert (!) zurück - am besten aber erst nachdem er sich einsichtig zeigt. Wenn er sich quer stellt, machst du bei Ebay einen Streitfall wegen eines Artikels, der nicht der Beschreibung entspricht auf und dann läuft das meist schon. Die Erwähnung eines Anwalts kann entweder einschüchtern, oder zu Trotz führen - wie gesagt, gerade die schwarzen Schafe wissen, daß das meist nur eine Drohung ist. Andererseits leben wir in Zeiten weit verbreiteter Rechtschutzversicherungen...

Also, wichtig ist der Streitfall bei Ebay - schau dich da mal in den Menüs um "Problem melden" oder so. Da schilderst du den Sachverhalt (sachlich) und dann brauchst du eine gute Portion Geduld. Es kann sogar sein, daß du das Geld von Ebay höchstselbst zurück bekommst (kann Monate dauern, aber immerhin). Oder hast du mit Paypal bezahlt? Wenn ja, schau mal, ob für den Artikel der Käuferschutz gilt - dann ist es ganz einfach.

So oder so musst du nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und es gibt noch ganz andere (wirkungsvollere) Druckmittel als negative Bewertungen. Anders als als Verkäufer, bin ich als Käufer bisher bei Ebay noch nie auf Kosten durch Betrug oder defekte Artikel sitzen geblieben. Man muß sich aber schon ein bisschen auskennen. Letztendlich ist das System bei Ebay deutlich freundlicher den Käufern gegenüber als den Verkäufern gegenüber, man muß es nur zu nutzen wissen. Es gibt dann natürlich auch noch gewisse gemeine Methoden, die in diesem Fall vielleicht ziehen würden, aber das lassen wir mal weg hier.

Irgendwelche Vorschläge oder sonstige individuelle Anfragen kann man sich dagegen bei Ebay getrost sparen - der Laden ist viel zu groß, als daß die irgendwas bewirken würden.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (07.02.2010 um 23:00 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2010, 22:52   #5
rtubdigital

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 25.12.2009
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Nee nee, anders. Ob Rücknahmeversprechen oder nicht, ob eine Aussage über die Funktion getroffen wurde oder nicht: wenn etwas nicht ausdrücklich als defekt deklariert ist, dann muß es funktionieren. Das gilt auch bei Privatverkäufen. D.h. so oder so hast du das Recht, daß Teil zurückzuschicken und dein Geld zurückzubekommen. Das lässt sich notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Da sich das bei solchen Beträgen aber nicht lohnt und solche Verkäufer das auch wissen, gibt es andere Möglichkeiten, dies zu erreichen, auch über Ebay. Und damit meine ich nicht die Bewertungen: vor allem wenn der VK schon negative Bewertungen hat, wird ihm das herzlich egal sein. Im Gegenteil kann die Ankündigung einer negativen Bewertung unangenehm für dich ausgelegt werden (Ebay sieht so "Erpressungen" a la "nehmen sie xy zurück oder ich bewerte negativ" auch nicht gerne).

Also erstmal durchatmen, sachlich bleiben (ganz wichtig!), das mit der Bewertung erstmal nicht weiter erwähnen und dem VK deutlich machen, daß du auf Rücknahme des defekten, aber nicht als defekt beschriebenen Blitzes bestehst. Die Rücksendekosten dafür musst du bei einem privaten tragen, aber das sollte zu verschmerzen sein. Du setzt ihm eine Frist für die Rückzahlung und schickst ihm dasTeil versichert (!) zurück. Wenn er sich quer stellt, machst du bei Ebay einen Streitfall wegen eines Artikels, der nicht der Beschreibungentspricht auf und dann läuft das meist schon. Die Erwähnung eines Anwalts kann entweder einschüchtern, oder zu Trotz führen - wie gesagt, gerade die schwarzen Schafe wissen, daß das meist nur eine Drohung ist. Andererseits leben wir in Zeiten weit verbreiteter Rechschutzversicherungen...

Also, wichtig ist der Streitfall bei Ebay - schau dich da mal in den Menüs um "Problem melden" oder so. Da schilderst du den Sachverhalt (sachlich) und dann brauchst du ein bisschen Geduld. Es kann sogar sein, daß du das Geld von Ebay höchstselbst zurück bekommst. Oder hast du mit Paypal bezahlt? Wenn ja, schau mal, ob für den Artikel der Käuferschutz gilt - dann ist es ganz einfach.

So oder so musst du nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und es gibt noch ganz andere (wirkungsvollere) Druckmittel als negative Bewertungen. Anders als als Verkäufer, bin ich als Käufer bisher bei Ebay noch nie auf Kosten durch Betrug oder defekte Artikel sitzen geblieben. Man muß sich aber schon ein bisschen auskennen. Letztendlich ist das System bei Ebay deutlich freundlicher den Käufern gegenüber als den Verkäufern gegenüber, man muß es nur zu nutzen wissen.

Irgendwelche Vorschläge oder sonstige individuelle Anfragen kann man sich dagegen bei Ebay getrost sparen - der Laden ist viel zu groß, als daß die irgendwas bewirken würden.
Ich danle Dir, Jens! Ein vorzüglicher "Fahrplan".

Grüße
Rüdiger
.
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Alt 07.02.2010, 23:09   #6
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Ein paar Sachen habe ich oben noch ergänzt.

Und ich habe mal eben bei Ebay geschaut, wie das genau läuft: unter "mein Ebay" den Blitz aufrufen, dann ganz rechts unter "Aktion" -> "Problem klären". Dann wird erstmal alles weitere erklärt. Es kann sein, daß da erstmal gar nichts geht, denn wichtig bei der ganzen Sache sind Fristen, die durch Ebay vorgegeben sind (zwei Wochen, bis man ein Problem melden kann, dann nochmal zwei Wochen, bis es mit dem nächsten Schritt weiter geht usw.). Das dauert also u.U. ein wenig. Was der VK darauf antwortet ist erstmal ziemlich egal, bleibe einfach dabei, daß der Blitz nicht funktioniere und dies nicht erwähnt war - etwas anderes wäre es, wenn in der Auktion Begriffe wie "ungetestet", "Bastlerware", "Dachbodenfund" o.ä. auftauchen - bei sowas wird's schwieriger und sowas kauft man auch üblicherweise nicht, denn "hab's nicht getestet, müsste aber funktionieren" bedeutet übersetzt idR. "ist bestimmt kaputt und ich suche nur jemanden, dem ich es noch andrehen kann" Aber da sind wir schon wieder auf einer Auslegungsebene, die Ebay als Mittler gar nicht betreten wird - wichtig ist für die, daß du etwas über deren Plattform gekauft hast, das nicht funktioniert und mit dem du deswegen nicht zufrieden bist. Wenn sowas mit diesem VK öfter passiert, schmeißen sie ihn m.W.n. sogar irgendwann raus - und DAS tut manchem dann schon weh.

Über Paypal läuft das wie gesagt noch ein bisschen anders und ich glaube auch schneller. Aber auch wenn man sonst von Ebay halten kann was man will: um diese Sachen kümmern sie sich meiner Erfahrung nach (wenn auch laaaangsam). Ach ja: es gab da sonst einen gewissen Selbstbehalt (25 Euro oder so), ich weiß nicht ob das noch so ist. Aber besser 75 Euro als gar nichts. Negativ bewerten kannst (und solltest) du später immer noch - 90 Tage lang, mit einem Trick ging es sonst sogar noch später (weiß nicht ob das noch geht). Nur wenn du erstmal negativ bewertet hast, wird der VK wohl auch nix mehr rausrücken, darum: Ruhe bewahren und die richtigen Schritte gehen. Wichtiger als die Genugtuung durch eine neg. Bewertung wäre mir, nicht auf den Kosten und einem kaputten Blitz sitzen zu bleiben und so wird es vermutlich auch der VK sehen - 100 Euro in der Tasche oder eine (von mehreren?) negative Bewertung ... mh, schwierig...
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (07.02.2010 um 23:17 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2010, 23:49   #7
rtubdigital

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 25.12.2009
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Nochmals: Vielen Dank für die Tipp's.

Rüdiger
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