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#6 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
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So weit alles richtig.
Wenn Dein Fotofachhandel bestätigt, dass das beschädigte Gerät nicht reparabel ist musst Du es evtl nicht zu Geißler schicken, sondern erhältst den ZEITWERT ersetzt. Allerdings bitte aufpassen, denn Privathaftpflicht ist eine Zeitwertversicherung, d.h. es wird Abzug geben ! D.h. es kann sein, dass eine mögliche Reparatur den Schaden für Dich minimiert! Kann ja sein, dass reparierte Cam mit kleinen Kratzern besser ist als 300 € Versicherungsleistung für ein 700 € Gerät. |
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