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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Heul.... ich war zu langsam
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Alt 05.07.2009, 19:45   #11
Tommyknocker
 
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
Ah und wieder was gelernt
Tommyknocker ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 05.07.2009, 20:03   #12
olli.kr
 
 
Registriert seit: 20.12.2006
Beiträge: 283
Zitat:
Zitat von Byronimus Beitrag anzeigen
Normalerweise ist es so: Der Verkäufer macht auf eBay ein Angebot, das durch die Annahme (das Höchstgebot) des Käufers zum Ablauf der Auktion bzw. beim Sofortkauf sofort zu einem wirksamen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB führt.

Das Angebot des Verkäufers ist dabei eine Willenserklärung, bei deren Abgabe man irren kann und die man deshalb nach §119 I BGB anfechten kann. Tut man das, so kommt der Kaufvertrag überhaupt nicht zustande und der ursprüngliche Anbieter ist nicht zum Verkauf des Artikels verpflichtet.

Bei so einer Anfechtung einer Willenserklärung könnte der Anfechtende aber zu einem Schadensersatz nach §122 BGB verpflichtet sein. Dabei handelt es sich aber nur um den sogenannten Vertrauensschaden: Es wird nur ersetzt, was der verhinderte Käufer an Aufwändungen für den Kauf hatte - also in der Regel nichts oder allenfalls ein paar Cent für die verschwendete Onlinezeit.

Dazu kommt noch, dass gemäß §122 II BGB kein Schadensersatz zu leisten ist, wenn der "Geschädigte" den Grund der Anfechtung kennen musste. Das dürfte bei so einer Konstellation immer der Fall sein.
Das stimmt schon. Anfechtbar ist hier ja alles! Die Durchsetzung müsste dann aber, wenn es hart auf hart kommt, ein Richter entscheiden! Mit einer fairen Einigung wäre es da doch schon einfacher!

olli
olli.kr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 20:08   #13
CarlSagan
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 22.06.2008
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.083
Hallo Byronimus!

Ich abe in einem englischen Kaufsformular von E-Bay spät abends mal "." und "," verwechselt, so dass auf einmal 1250 Euro da stand, als mein Gebot.
Ich habe mehrere Stunden Blut und Wasser geschwitzt, bis der Verkäufer mein Gebot gestrichen hat ...

Das würde ich aber auch bei einem Verkäufer handhaben, der solch einen Fehler gemacht hat.
Oder freundlicher Weise nachfragen, ob er es ggf. für einen moderaten Preis den er auch vertreten kann, verkaufen würde.

Eckhard


Zitat:
Zitat von Byronimus Beitrag anzeigen
Bei diesen Preis ist es offensichtlich das er beim Einstellen einen Fehler gemacht hat, da wird er den Verkauf wohl annulieren können.
CarlSagan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2009, 23:43   #14
ptujchan
 
 
Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 302
Zitat:
Zitat von Gerhard12 Beitrag anzeigen
Ich war leider 4 Sekunden zu langsam

ich hab auch ungefähr um die zeit bestätigt aber war auch zu spät. Dachte zuerst das ist so ne art leasing und hab nicht gleich zugeschlagen. Den verköufer hab ich daraufhin gleich angeschrieben das er das objektiv doch nicht für 29€ verkaufen wollte, aber da kam keine antwort bis heute
ptujchan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2009, 09:47   #15
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Ich denke, daß der Verkäufer bei einem offensichtlichen Irrtum ganz leicht das Angebot annullieren kann.
Wenn in einem Ladengeschäft eine Ware zu niedrig audgezeichnet ist, ich diese Ware kaufen möchte und mir an der Kasse gesagt wird "falsch ausgezeichnet", habe ich auch keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb zu diesem Preis.
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.07.2009, 23:52   #16
erwinkfoto
 
 
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
... das nenne ich ein Angebot ...

ich hab Blut geweint als ich das Link öffnete...

Evtl. (NATÜRLICH NICHT!) weiss der Verkäufer nicht wie viel die Weiße Klopapier-Rolle mit Linsen wert ist.

...die beste Klopapier-Rolle mit Linsen, BTW...

Grüße an alle,

Erwin
__________________
ErwinKFoto on FB
The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A.
erwinkfoto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 19:45   #17
fallobst
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
Die Anmerkungen von Byronimus sind auch bei Ebay gültig. Wenn der Verkäufer nicht völlig unwissend über den Wert des Objektivs ist, dann wird er sich darauf berufen und annulieren. Wir können ja mal beobachten, ob und mit welchem Kommentar die Auktion bewertet wird, erst dann kann man vielleicht zu rechtig neidisch werden.

Es grüßt Matthias
fallobst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 21:18   #18
Daydreamer
 
 
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Jena
Beiträge: 1.576
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Ich denke, daß der Verkäufer bei einem offensichtlichen Irrtum ganz leicht das Angebot annullieren kann.
Wenn in einem Ladengeschäft eine Ware zu niedrig audgezeichnet ist, ich diese Ware kaufen möchte und mir an der Kasse gesagt wird "falsch ausgezeichnet", habe ich auch keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb zu diesem Preis.
Im Geschäft ist zu dem Zeitpunkt auch noch kein Vertrag zustande gekommen, auf ebay schon. Aber die Begleitumstände hier schreien geradezu nach einer Anfechtung wegen Irrtums, und es wäre nicht nur kurzsichtig sondern auch asozial - entschuldigt die Wortwahl - vom Käufer, auf dem Preis zu beharren.

Wenn sich der VK allerdings über den Wert wirklich nicht im klaren war, ist das wohl moralisch wie juristisch wirklich ein Schnäppchen gewesen
__________________
The woods are lovely, dark and deep,
But I have promises to keep,
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- Robert Frost
Daydreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 23:07   #19
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Der Verkäufer beschreibt es als eines der besten Minoltagläser, hat Ahnung von den Innereien und ähnlichen Objektiven, setzt auch noch gleichzeitig eine englische Variante seiner Beschreibung drunter ...

Das kann eigentlich nur ein Irrtum sein. Zudem ist das anscheinend einer dieser "privaten" Verkäufer, deren Keller förmlich vor Kameras überquwllen müssen Tausende Artikel, die typisch für Wohnungsauflöser sind, das stinkt doch zum Himmel. Kameras quer durch die Marken, Sammlerstücke jeglicher Warengattung etc. An sich gönne ich einem solchen Schlawiner durchaus so einen Fehler *pfeif*

Wenn der Käufer Glück hat und (eigentlich erwartbar) nicht zurücktritt, bekommt er es zu dem Preis. Wenn nicht, dann schreibt der Verkäufer halt eine Mail, dass der Preis ein Tippfehler war, und fertig ist der Lack. Ganz normale Geschichte bei ebay und auch bei gerichtlicher Klärung ein hohes Risiko für den Käufer.

Eine "faire Einigung", sprich den Kauf der Ware für deutlich unter Marktpreis, aber über dem irrtümlichen Verkaufspreis, empfinde ich übrigens als Nonsens. An der Ladenkasse einigt man sich auch nicht "fair" auf einen Mittelwert, wenn die Kassiererin aus Versehen zuviel oder zuwenig Geld raus gegeben hat Was ist das denn für eine Anspruchshaltung?

Die einzig faire Reglung wäre, mit Vorkaufsrecht zum Marktpreis vom Kauf zurückzutreten, wenn der Verkäufer (erwartbar) die Auktion für nichtig erklären will. Aber wenn es um Geld geht, hört bei den Leuten der Communitygedanke ja bekanntlich auf
__________________
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Alt 21.07.2009, 19:04   #20
MM194
 
 
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.099
Dazu passt ja wohl das: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=777127 da geht es um einen Porsche für 5,50 € bei E-Bay
__________________
Bis bald, MM194

P.S.: Rechtscheibfeller sind Urheberrecktlisch geschuetzt und Bestahndteil eines Suchspiells
MM194 ist offline   Mit Zitat antworten
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