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Gerhard12 05.07.2009 18:34

Heul.... ich war zu langsam
 
schade


Das gehört zu den Schnäppchen des Jahres

200 2,8 für einen niedrigen 2stelligen Eurobetrag :shock:
Ob sich da einer ärgert ???? :evil:

und einer freut :twisted:

Gruss aus dem Norden


Gerhard

olli.kr 05.07.2009 18:47

Verkauft nach 53 Sekunden! Das ist doch mal was! Kann ich irgendwie nicht glauben.

olli

Gerhard12 05.07.2009 18:49

Ich war leider 4 Sekunden zu langsam :cry:

Byronimus 05.07.2009 18:53

Der Verkäufer wird sich mit dem Sofort-Kaufen vertan haben und wollte es als Startpreis setzen! :roll:

Nikolaus 05.07.2009 19:10

Der Verkäufer hat noch etwas anderes mit Sofort-Kauf 29,-€ am Laufen. Ich vermute, dass er beim Einstellen des Angebots einen Fehler gemacht hat und den Sofort-Kauf-Preis von dem anderen Angebot übernommen hat.
Ob der Käufer das Objektiv zu dem Preis wohl wirklich bekommt?

Liebe Grüße vom Nikolaus

Tommyknocker 05.07.2009 19:14

Ups, blöder Fehler...
Aber man sollte dran denken, das sowas auch immer einen selber treffen kann... Oder es ist irgendwo ein Haken versteckt

Byronimus 05.07.2009 19:17

Bei diesen Preis ist es offensichtlich das er beim Einstellen einen Fehler gemacht hat, da wird er den Verkauf wohl annulieren können.

olli.kr 05.07.2009 19:26

Zitat:

Zitat von Byronimus (Beitrag 860265)
Bei diesen Preis ist es offensichtlich das er beim Einstellen einen Fehler gemacht hat, da wird er den Verkauf wohl annulieren können.

Warum sollte das so sein? Am Ende des Einstellens erklärst du Dich für das Angebot verantwortlich! Das geht dann höchstens von der Kulans des vermeindlichen Käufers aus!

:zuck:olli

Tommyknocker 05.07.2009 19:32

Schon richtig, ich hoffe mal für den VK, das der Käufer kein komplett rücksichtsloser Mensch ist... Wer hat denn noch keinen Fehler gemacht?
Ich wäre auf jeden Fall froh, würde da jemand nicht auf biegen und brechen auf sein Recht bestehen. Aber auch da gebe es ja noch Lösungen, kleiner Tollpatsch wie man manchmal ist...

Byronimus 05.07.2009 19:41

Normalerweise ist es so: Der Verkäufer macht auf eBay ein Angebot, das durch die Annahme (das Höchstgebot) des Käufers zum Ablauf der Auktion bzw. beim Sofortkauf sofort zu einem wirksamen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB führt.

Das Angebot des Verkäufers ist dabei eine Willenserklärung, bei deren Abgabe man irren kann und die man deshalb nach §119 I BGB anfechten kann. Tut man das, so kommt der Kaufvertrag überhaupt nicht zustande und der ursprüngliche Anbieter ist nicht zum Verkauf des Artikels verpflichtet.

Bei so einer Anfechtung einer Willenserklärung könnte der Anfechtende aber zu einem Schadensersatz nach §122 BGB verpflichtet sein. Dabei handelt es sich aber nur um den sogenannten Vertrauensschaden: Es wird nur ersetzt, was der verhinderte Käufer an Aufwändungen für den Kauf hatte - also in der Regel nichts oder allenfalls ein paar Cent für die verschwendete Onlinezeit.

Dazu kommt noch, dass gemäß §122 II BGB kein Schadensersatz zu leisten ist, wenn der "Geschädigte" den Grund der Anfechtung kennen musste. Das dürfte bei so einer Konstellation immer der Fall sein.


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