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#1 |
Registriert seit: 10.06.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 482
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Na: also wenn man sieht wie groß "Neuware" etc "Original Herstellerumfang" etc geschrieben ist, und daß der Hinweis, daß die Geli fehlt und Kratzer vorhanden sind, in der kleinstmöglichen Schrift, dann ist doch klar, daß er den Hinweis absichtlich "verstecken" will.
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#2 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.433
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Also ich kenn Foto-Heibel als seriösen Händler (bin weder verwandt noch verschwägert bzw. befreundet mit irgendjemandem dort). Das sieht mir nach einem Standart-Angebotstext für Neuware aus, der abgeändert wurde. Nicht gut abgeändert, soviel ist klar. Es steht aber alles drin! Betrugsversuche sehen m.E. anders aus. Man kann auch überall Verrat wittern. Aber is auch egal. Ich bleib lieber blauäugig, als hinter JEDEM Stein einen Wegelagerer zu wittern.
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#3 |
Registriert seit: 10.06.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 482
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#4 |
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
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Für den Käufer dürfte die Sache einigermassen gut ausgehen, da er ein Widerrufsrecht hat, was man bei Privatverkäufen ja leider im entscheidenden Moment nicht hat.
Da bleibt er maximal auf 1x Versandkosten sitzen, ärgerlich aber zu verschmerzen. |
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#5 |
Registriert seit: 10.06.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 482
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Trotzdem bleibt der Ärger: man freut sich; denkt man bekommt was Schönes: und dann das !
Wenn er seriös wäre, würde er bei Sony einfach eine Original Geli für das 85er ordern und den serienmässigen Lieferumfang herstellen, so wie es in seiner Großschrift angekündigt ist. Für ihn als Sony Händler wäre das doch viel billiger, als für den Käufer, der die teuer nachkaufen muss. |
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#6 | |
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
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Zitat:
Irgendwer von den dortigen Angestellten hat bei der Textabänderung ein wenig geschludert und nicht gemerkt, dass das Hinzufügen von "Vorführmodell ..." nicht ausreicht! Der erste Käufer hat das Objektiv vermutlich zurückgegeben und dann wurde es mit unvollständig geändertem Text wieder eingestellt. Geändert von *mb* (16.05.2009 um 22:11 Uhr) |
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#7 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Was zählt denn letztendlich bei einem widersprüchlichen Angebotstext?
- Muss der Händler die Streulichtblende (nach)liefern, weil sie als Zubehör dort steht? - Oder hat der Käufer keinen Anspruch darauf, weil das Fehlen ebenfalls erwähnt wurde? Ich würde nach gewonnener Auktion die Bezahlung von der Beantwortung dieser Frage abhängig machen. Das Zubehör später einzuklagen wäre mir zu stressig.
__________________
Gruß Gottlieb |
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#8 |
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Koblenz
Beiträge: 105
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Also ich kenne Foto Heibel nicht von seinen Internetauktionen, sondern "nur" den richtigen Laden in Koblenz.
Um genau zu sein, beide. Auf mich machen die einen professionellen und seriösen Eindruck. Bin im Geschäft selbst immer sehr gut und freundlich beraten worden. Insofern kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die jemanden übers Ohr hauen wollen, aber vielleicht schwankt ja die Qualität zwischen dem "realen" und dem Onlinegeschäft. Ich würde das Geschäft selbst jedenfalls guten Gewissens als etwas teuren, aber guten und seriösen Fotoladen weiterempfehlen können. |
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