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#1 |
abgemeldet
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
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Da ist in "bester" Quali nicht viel zu machen - überstrahlt am Kindskopf, nicht wirklich scharf... Wenn es RAW gibt, lässt sich zumindest ersteres sicher retten - und mit beherztem Nachschärfen auch zweiteres verbessern. Aber Abzug A3? Hmmm... Das sollte mit 'ner D3 besser gehen (halbwegs anständiges Glas vorausgesetzt, gibt schließlich auch fürs Nikonbajonet eher grausame Gurken...)
![]() Schmiddigrüße
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#2 |
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.650
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Ich gehe mal davon aus, dass das mit jeder (oder zumindest fast jeder) heute auf dem Markt erhältlichen DSLR-Kamera besser gehen sollte, entsprechendes Objektiv und Blitzanlage vorausgesetzt, wenn man mit der Ausrüstung entsprechend umgehen kann.
Das Beispiel zeigt leider, dass man auch mit einer DSLR, die zur Zeit angeblich eine der besten sein soll, nur mittelmäßige Bilder (das ist sehr vorsichtig ausgedrückt) produzieren kann, wenn man sie entweder nicht bedienen kann oder nicht mit der erforderlichen Sorgfalt bei der Arbeit ist. Dass das bei einer Auftragsarbeit von einem Berufsfotografen passiert, die er sich entsprechend bezahlen lässt, ist leider doppelt schlimm. Lg. Josef |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
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#4 | |
Themenersteller
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
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Hallo zusammen,
ich möchte euch vom aktuellsten Stand unterrichten, auch wenn er für mich nicht recht erfreulich ist. Alle meine elektronischen Abzüge mit 1,8MP tragen auf der rechten unteren Seite ein Firmenschriftzug in der Größe von ca. 200x50 Pixel. Es ist, wie der Profi bestimmt festgehalten hat, recht dezent - wo ich ihm rechtgeben muss. Bei einem 30x40 Abzug wird es dann 5 cm breit und 1,25 cm hoch. Aber ich habe keine elektronischen Abzüge mit Schriftzug im Bild bestellt und er hat es vorher mit keinem Laut erwähnt. Wir haben auch fünf Papierabzüge, die dieser Schriftzug nicht ziert, weil bei diesen ein Stempel auf der Rückseite ist. Nächstes Thema: 1,8MP. Diese Auflösung reicht problemlos, um laut Profi Abzüge mit 60x80 bei bester Qualität abzulichten, dass könne ich mir an seinen Abzügen ansehen. Das Anbieter wie Happyfoto ("schlechte Qualität, Pixeln stark erkennbar") und Foto Saal ("Qualität mäßig") in den Online-Bestlellmöglichkeiten andere Meinung haben, interessiert ihn nicht. Er weiß, dass es für beste Abzugqualität reicht! Ich verweise hier noch mal auf sein schriftliches Ursprungszitat: "....wo Sie problemlos in bester Qualität, bei jedem Anbieter von Fotoentwicklung, Vergrößerungen bis 30x40 ohne Einbußen machen lassen können". Nächstes Thema: dieser gezeigte, meines Erachtens schlechte Abzug, der bei mir bei der ersten Betrachtung den Weg in die Tonne gefunden hätte. Ich habe ihm das Bild auf meinem Firmennotebook mit Full-HD Auflösung gezeigt. Zuerst wollte er es sich nicht ansehen ("auf einem Notebook sehe ich mir das sowieso nicht an"), anschließend hat er sich aber doch auf dieses Niveau herunterbegeben. Dabei hat er felsenfest behauptet, dass das Bild beste Schärfe aufweist. Die Knöpfe der Jacke seien scharf abgebildet, die Augen ebenso wie die Haare. Jedenfalls wäre die Aufnahme definitiv nicht verwackelt. Nach Studium der EXIF-Informationen hat er dies noch einmal bekräftigt, weil durch den Einsatz des Blitzes (sie hatten einen dicken Nikon-Systemblitz samt diesem komischen Makro-Aufsatz verwendet) unmöglich sei. Die Verwendung des Blitzes friere nämlich jede Bewegung ein! Zitat:
![]() Jedenfalls habe ich damit feststellen müssen, dass es ihm mit der Kundenzufriedenheit offensichtlich nicht ernst ist, obwohl er dessen Wichtigkeit schon betont hat. Ich habe ihm nur kontern können, dass er es mit dieser Vorgehensweise wohl nicht erreichen wird. Auch die andere Abzüge bieten Möglichkeit zur Kritik (der von Schmiddi angesprochene "überstrahlte Kindskopf" - ist übrigens mein Sohnemann ![]() Im Moment bin ich ein wenig überfragt, wie ich diese Causa zu Ende bringen soll und werde. Auch hoffe ich, euch mit diesen Informationen nicht gelangweilt zu haben. Wenn ich einfach zu empfindlich bin, dann möchte ich euch bitten, mir das schurgerade "reinzudrücken". Ansonsten wäre ich für jeden Tipp von euch sehr dankbar. Eigentlich wäre es nur mein Wunsch, dass er seine Zusagen aus objektiver Sicht (und nicht aus seiner völlig subjektiven) einhält und Dinge wie den Firmenschriftzug aus den Bildern entfernt. Und das verwackelte Bild kann er in jene Tonne treten, in welche ich sie sonst treten müsste. |
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#5 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.519
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Mahlzeit,
da hier eine schriftliche Vereinbarung besteht, seh ich gute Möglichkeiten. Die gemachte Zusicherung wurde nicht erfüllt und eine Texteinblendung hast Du ja nicht bestellt. Ich würde mal einen Anwalt aufsuchen, um wenigsten mein Geld wieder zu bekommen.
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#6 |
abgemeldet
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
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Also mein vollstes Verständnis hast Du - Du hast einen Profi engagiert und bezahlt, dann solltest Du auch entsprechende Qualität erwarten können. Dass Du nun nicht der "übliche Kompaktknipsenkunde" bist - kann nicht Dein Problem sein.
Problem dürfte das Durchsetzen Deiner Ansprüche sein: Du kriegst, was vertraglich festgelegt ist. Und da sind Aussagen wie "beste Qualität" vollkommen sinnfrei (2 Gutachter, 3 Meinungen...) - ich lerne daraus, dass man die Bildgröße in DPI bezogen auf Abzugsformate oder gleich in MPixel festschreiben muss. Das hilft Dir nachträglich nicht - aber uns für die Zukunft ![]() Und das mit dem Blitzen ist Unfug: schließlich hat der nur etwas aufgehellt und das Umgebungslicht voll mitgenommen (was ja prinzipiell nicht falsch ist!). Nur ohne Stabi kann das halt eng werden (wobei man mit 'ner D3 die 1/90s bei 135mm eigentlich halten können sollte, das Teil ist doch schwer genug)... Ebenso Betrachten aufm Notebook: klar, Farben und auch Helligkeit/Kontrast muss man da mit Vorsicht genießen, aber Schärfe kann man schon beurteilen... Im wahrsten Sinne dumm gelaufen - kannst nur beim nächsten Mal 'nen anderen beauftragen... Und einzelne Sachen lassen sich eventuell nachstellen? Also ordentlich nochmal machen?? Viele Grüße, Andreas
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#7 |
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Beckum
Beiträge: 246
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Hallo,
meine Eltern hatten vor einigen Jahren mal Ärger mit einer Firma, die ihnen im Wohnzimmer einen Holzfussboden gelegt und eine neue Holztreppe eingebaut hat. Auch bei dieser Firma konnte man mit den besten Argumenten etwas erwirken. So war eine Diele durch ein herruntergefallenes Werkzeug beschädigt worden und mit einem "Holzwachs" ausgebessert worden. Schon nach einigen Tagen verfärbte sich dieser und die Schadenstelle war klar als solche zu erkennen. Waren noch einige anderen Dinge im argen. Nach einer Beschwerde bei der IHK hat sich deren Schlichtungsstelle eingeschaltet.Plötzlich war diese Firma auf einmal bereit fachgerecht nachzubessern. Es gibt sicherlich auch bei Fotografen (Keine Ahnung ob es auch hier die IHK ist) eine entsprechende Stelle, bei der man für Dein Anliegen ein offenes Ohr hat. GG |
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#8 |
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
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Eine unerfreuliche Geschichte, von Kundenzufriedenheit ist hier nichts erkennbar.
Mir gefällt auch nicht der Zirkus der Fotografen um die Weitergabe der Bilddaten. Ich bin gern bereit für einen Auftrag zu zahlen und würde mich dabei an der notwendigen Ausrüstung und dem Zeitaufwand leiten lassen um über die Höhe der Bezahlung zu diskutieren. Im Selbstverständnis der Fotografen sehen sie ihre Foto als Kunstwerke, die für eine Verwertung ihrerseits geschützt werden müssen. daraus resultiert der Eiertanz um die Weitergabe der Bilddaten. Ich kann auch nicht einsehen, warum ich für Ausdrucke in guter Qualität dann zumTeil hohe Zuschläge im Vergleich zu den Kosten für den eigens in Auftrag gegebenen Ausdruck zahlen soll. Das muss man dann vorher genau absprechen, aber es ist schwer einen Fotografen zu finden, der die Bilder als Originaldaten weiter gibt. Du hast zumindest die Zusage, dass er dir die Daten in ausreichender Auflösung für höchste Qualität zur Verfügung stellt. Zur Beurteilung der höchsten Qualität ist nicht allein seine subjektive Einschätzung allein von Bedeutung. 100dpi sind eindeutig nicht höchste Qualität. Minimum sind 150dpi. Höchste Qualität kann man bei 300dpi ansetzen. Wenn er auf seiner Ansicht beharrt, wäre eine gerichtliche Auseinandersetzung die einzige Möglichkeit hier etwas zu erreichen. Die Fotoqualität entspricht jedoch seiner Einschätzung der Auflösung für höchste Qualität. Seine Meinung, dass geblitzte Fotos keine Unschärfe haben können, da der Blitz das Motiv in seiner Bewegung einfriert ist so natürlich Quatsch. Bei sehr schnellen Bewegungen des Motivs ist das immer noch möglich. Aber hier ist das Motiv ja als statisch anzusehen. Aber man kann natürlich beim Auslösen die Kamera immer noch verreissen, und es scheint, darin ist er Meister oder seine Kamera-Objektiv Kombination focussiert nicht korrekt. Wie kommst du jetzt jedoch weiter? Du hast eine konkrete Zusage zur Qualität der Bilddaten. Ich habe mal beim Beuth Verlag gesucht, aber eine DIN zur Regelung der Auflösung für Ausdrucke habe ich nicht gefunden. Gibt es sowas? Zwischen dir und dem Fotografen wurde ein Werkvertrag vereinbart, das zu liefernde Werk sind die Fotos. Leider ist es bei solchen Vereinbarungen nicht allgemein üblich, obwohl es eigentlich notweindig ist, dass man konkrete Qualitätsparameter vereinbart. Das ist aber der einzige Ansatz, um eine Preisreduzierung zu erreichen. Ansonsten findet der Sztreit auf der von dir geschilderten Ebene statt. Das Bild ist unscharf! Nein, die Knöpfe sind scharf! Sowas führt zu nichts. Der Fotograf liefert wie vereinbart Bilder und qualifiziert sie als gute Qualität. Damit ist der Vertrag erfüllt. Du kannst also mit vertretbarem Aufwand die Erfüllung der zugesagten Auflösung verlangen und da die Einblendungen nicht vereinabrt waren, muss er die Bilddaten ohne diesen Einblendungen zur Verfügung stellen. Das ist ebenso unstrittig. Dieses Beispiel ist für mich ein deutlicher Hinweis, dass man bei Fotoaufträgen Ansprüche an die Qualität unbedingt vereinbaren muss. Keine Fabstiche, rote Augen, Unschärfen bei bestimmten Formaten und natürlich die Auflösung der zur Verfügung gestellten Bilddaten. |
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#9 |
Themenersteller
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
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Danke für euer Feedback, es tut gut, zu hören, dass man objektiv betrachtet im Recht liegt. Recht haben und recht bekommen sind allerdings leider zwei paar Schuhe.
Das mit dem Blitz und dem Einfrieren, da hab ich vergessen, zu erwähnen, dass ich das natürlich weiß. @IHK: Auch hier habe ich vergessen, zu erwähnen, dass ich (und auch der Fotograf) aus Österreich sind. Ich denke auch über eine Kontaktierung des Konsumentenschutzes nach. Auch eine Anfrage bei der Fotografeninnung habe ich in Betracht gezogen, ich denke aber doch, dass hier eine Krähe der eigenen Gattung kein Auge aushackt! Jedenfalls liegt noch ein Vergehen des Fotografen vor, bei dem ich auch 100%ig Recht bekommen werde. Es geht hier um den Datenschutz und wenn er hier weiter so lasch vorgeht, dann wird er 100%ig seine subjektiven Meinungen auch vor dem Richter (oder zumindest vor der Schlichtungsstelle) argumentieren können. |
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#10 | |
abgemeldet
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
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Zitat:
Das wissen die auch - und werden daher durchaus daran interessiert sein, dass es da zu einer gütlichen Einigung kommt. Denke ich mal - und außerdem: verlieren kannst nix dabei. Außer Zeit ![]() Schmiddigrüße
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