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#25 |
Registriert seit: 23.07.2008
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 403
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Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast UND Deine Aussichten den Fall zu gewinnen nicht bei 100% liegen übersteigen die Kosten bei weitem den Einkaufspreis. Eine gütliche Einigung ist immer besser - für beide Parteien.
Du hast schon gelesen, dass die Beweislastumkehr nur bei Geschäften zwischen einem Vollkaufmann und Käufer greift, oder? M.E. liegt die Beweislast wohl bei Dir. |
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