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#1 |
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.363
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Eine Verweigerung hilft da nicht, auch bei einer annahme verweigerung gild der Brief als Zugestellt.
__________________
Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen. |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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#3 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
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Die "richtige" Form der Zustellung lautet hier Einwurfeinschreiben damit ist sie auf der sicheren Seite.
Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#4 |
abgemeldet
Themenersteller
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
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Ich danke Euch, werde das mal weiter geben!
Viele Grüße, Schmiddi |
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#5 |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Ich würde mich auf sowas nie im Leben einlassen.
Das vernünftigste ist immer noch die persönliche Übergabe der Kündigung an den direkten Chef oder in der Personalabteilung und das bei einem vernünftigen Gespräch mit dem Chef. Alles andere würdest du dann verschlüsselt im Zeugnis wieder finden und das gilt es auf alle Fälle zu vermeiden.
__________________
H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Da eine Zustellung nur dann als erfolgt betrachtet wird wenn sie dem Empfänger persönlich oder einer Person seines Haushaltes persönlich übergeben wurde ist die korrekte Form der Zustellung natürlich Einschreiben Eigenhändig...!
Jedenfalls sagen das wohl die Gerichte. Und die sollten es wissen. |
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#7 |
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: 38xxx
Beiträge: 918
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moin
auf einer Fortbildung sagte man uns aber (trotz Proteste) das der Arbeitgeber einen Kündigen kann , auch wenn man im Urlaub ist . Also wenn der Chef weis du fährst für 4Wochen ins Amy-Land - dann kann er , um Dich kostengünstig und einfach loszuwerden , einen per Einschreibern die Kündigung in Deinen Briefkasten werfen lassen (Es reichte der Briefkasten als Übergabepunkt)... Er hat die Fristen eingehalten , Du kannst aber nicht Fristgerecht Einspruch einheben ... Warum sollte es also nicht auch umgekehrt gehen können . Einschreiben - Briefkasten - Ende ... pierre |
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#8 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Zitat:
![]() In dieser Situation kommt es darauf an, dass Empfang und Inhalt nachgewiesen werden können - und damit bleibt nur der Gerichtsvollzieher. Denn nur so kannst Du nachweisen, dass auch der entsprechende Text zugestellt wurde. Und nicht ein weisses Blatt Papier in einem Umschlag. Auch ein Cheffe kann Zeugen auffahren ![]()
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
Geändert von Dimagier_Horst (26.03.2008 um 11:29 Uhr) |
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#9 |
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
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Einwurfeinschreiben dokumentiert die zustellende Kraft nur, daß die Sendung in den Briefkasten/Einwurfschlitz eingeworfen wurde. Eher unsicher bei solchen wichtigen Sachen wie Kündigungen.
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#10 | |
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: D-96052 Bamberg
Beiträge: 630
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Zitat:
Und das mit dem leeren A4-Blatt verschicken - Richter sind ja auch nicht doof. Wenn da ein Chef argumentiert, "ich hab ein leeres A4-Blatt im Kasten gehabt", dann denkt der sich für gewöhnlich seinen Teil. Wer sichergehen will: Mit einem Zeugen (nicht engste Verwandtschaft/verheiratet!) zusammen den Brief in den Briefumschlag packen und gemeinsam zur Post bringen. Das sollte dann wirklich reichen. Notfalls noch einen zweiten Brief an sich selbst schicken und den Zeugen bestätigen lassen, dass in beiden Umschlägen identische Schreiben sind und das Einschreiben an sich selbst nicht (!) öffnen... Gruß, katmai. |
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