Geissler Service
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mal wieder was rechtliches - Eigenkündigung...
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 26.03.2008, 01:13   #1
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.363
Zitat:
Zitat von Eyebecks Beitrag anzeigen
Ich würde die Kündigung noch mal persönlich übergeben und sicherstellen, dass es dafür einen Zeugen gibt (der kann sich ja vornehm im Hintergrund halten).

Aber ein Einschreiben müsste eigentlich auch ausreichen, auch wenn die Annahme verweigert wird (Verzug?).
Eine Verweigerung hilft da nicht, auch bei einer annahme verweigerung gild der Brief als Zugestellt.
__________________
Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen.
twolf ist gerade online   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 26.03.2008, 01:14   #2
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Zitat:
Zitat von twolf Beitrag anzeigen
Eine Verweigerung hilft da nicht, auch bei einer annahme verweigerung gild der Brief als Zugestellt.
Korrekt!
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 06:23   #3
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Die "richtige" Form der Zustellung lautet hier Einwurfeinschreiben damit ist sie auf der sicheren Seite.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
Flickr
About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 07:40   #4
Schmiddi
abgemeldet

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
Ich danke Euch, werde das mal weiter geben!

Viele Grüße,
Schmiddi
Schmiddi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 13:17   #5
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von Schmiddi Beitrag anzeigen
Ich danke Euch, werde das mal weiter geben!

Viele Grüße,
Schmiddi
Ich würde mich auf sowas nie im Leben einlassen.

Das vernünftigste ist immer noch die persönliche Übergabe der Kündigung an den direkten Chef oder in der Personalabteilung und das bei einem vernünftigen Gespräch mit dem Chef.

Alles andere würdest du dann verschlüsselt im Zeugnis wieder finden und das gilt es auf alle Fälle zu vermeiden.
__________________
H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat!
Hademar2 ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 26.03.2008, 13:22   #6
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Da eine Zustellung nur dann als erfolgt betrachtet wird wenn sie dem Empfänger persönlich oder einer Person seines Haushaltes persönlich übergeben wurde ist die korrekte Form der Zustellung natürlich Einschreiben Eigenhändig...!

Jedenfalls sagen das wohl die Gerichte. Und die sollten es wissen.
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 17:01   #7
spider pm
 
 
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: 38xxx
Beiträge: 918
moin

auf einer Fortbildung sagte man uns aber (trotz Proteste) das der Arbeitgeber einen Kündigen kann , auch wenn man im Urlaub ist . Also wenn der Chef weis du fährst für 4Wochen ins Amy-Land - dann kann er , um Dich kostengünstig und einfach loszuwerden , einen per Einschreibern die Kündigung in Deinen Briefkasten werfen lassen (Es reichte der Briefkasten als Übergabepunkt)... Er hat die Fristen eingehalten , Du kannst aber nicht Fristgerecht Einspruch einheben ...

Warum sollte es also nicht auch umgekehrt gehen können . Einschreiben - Briefkasten - Ende ...


pierre
spider pm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 11:26   #8
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Die "richtige" Form der Zustellung lautet hier Einwurfeinschreiben damit ist sie auf der sicheren Seite.
Einwurfeinschreiben ist so ziemlich der größte Marketinggag im Postwesen und ist genauso sicher wie ein normaler Brief .

In dieser Situation kommt es darauf an, dass Empfang und Inhalt nachgewiesen werden können - und damit bleibt nur der Gerichtsvollzieher. Denn nur so kannst Du nachweisen, dass auch der entsprechende Text zugestellt wurde. Und nicht ein weisses Blatt Papier in einem Umschlag. Auch ein Cheffe kann Zeugen auffahren ...
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger

Geändert von Dimagier_Horst (26.03.2008 um 11:29 Uhr)
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 12:25   #9
Kabuto
 
 
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
Einwurfeinschreiben dokumentiert die zustellende Kraft nur, daß die Sendung in den Briefkasten/Einwurfschlitz eingeworfen wurde. Eher unsicher bei solchen wichtigen Sachen wie Kündigungen.
Kabuto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 20:46   #10
katmai
 
 
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: D-96052 Bamberg
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Kabuto Beitrag anzeigen
Einwurfeinschreiben dokumentiert die zustellende Kraft nur, daß die Sendung in den Briefkasten/Einwurfschlitz eingeworfen wurde. Eher unsicher bei solchen wichtigen Sachen wie Kündigungen.
Das reicht - am nächsten Tag nach Einlegen der Sendung in die Empfangsvorrichtung des Empfängers (=Briefkasten) gilt die Sendung als zugestellt. Da es sich um einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, hat sich die Sache.

Und das mit dem leeren A4-Blatt verschicken - Richter sind ja auch nicht doof. Wenn da ein Chef argumentiert, "ich hab ein leeres A4-Blatt im Kasten gehabt", dann denkt der sich für gewöhnlich seinen Teil. Wer sichergehen will: Mit einem Zeugen (nicht engste Verwandtschaft/verheiratet!) zusammen den Brief in den Briefumschlag packen und gemeinsam zur Post bringen. Das sollte dann wirklich reichen. Notfalls noch einen zweiten Brief an sich selbst schicken und den Zeugen bestätigen lassen, dass in beiden Umschlägen identische Schreiben sind und das Einschreiben an sich selbst nicht (!) öffnen...

Gruß,

katmai.
__________________
Mein PhotographieBlog und Onlinemagazin
katmai ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mal wieder was rechtliches - Eigenkündigung...


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:03 Uhr.